Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.05.2023

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Balkones in Hochhaus 7, Fl.-Nr. 426/6, Gemarkung Edling 

- Bauantrag zur Neuerrichtung eines Austragshauses in Obersteppach 1, Fl.-Nr. 289, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Gemeinde Edling mit Sitzungssaal, Bürgersaal und Arztpraxis in der Pfaffinger Straße 2, Fl.-Nr. 37, Gemarkung Edling 


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt Am Sonnenpoint 19, 19 a, Fl.-Nr. 574/20, Gemarkung Edling 


3. Beschluss zur Vergabe der Fachplanungsarbeiten für die Sanierung des Rathauses bzw. den Neubau des Verwaltungsgebäudes Pfaffinger Straße 2, Fl.-Nr. 37, Gemarkung Edling
 

Bodengutachten

Der Auftrag zur Erstellung des Bodengutachtens für den Erweiterungsbau des Rathauses wird gemäß Angebot vom 22.05.2023 an das Ing-Büro IGEWA GmbH, Waldkraiburg zu einem Angebotspreis von 2.359,20 € netto erteilt.

Tragwerksplanung 

Der Auftrag zur Erstellung der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau des Rathauses wird gemäß Angebot vom 31.03.2023 bzw. 15.05.2023 an die Fa. Sewald, Albaching zu einem Angebotspreis von 19.700,00 € netto erteilt. 

Der Auftrag zur Erstellung der Tragwerksplanung für die Sanierung des Rathauses wird gemäß Angebot vom 31.03.2023 ebenfalls an die Fa. Sewald, Albaching zu einem Angebotspreis von 4.950,00 € netto erteilt. 

Brandschutznachweis

Der Auftrag zur Erstellung des Brandschutznachweises für den Erweiterungsbau des Rathauses wird gemäß Angebot vom 16.05.2023 an das Ing.-Büro OSS, Penzberg zu einem Angebotspreis von 3.500,00 € netto zzgl. 5% Nebenkostenpauschale erteilt. 

Der Auftrag zur Erstellung des Brandschutznachweises für die Sanierung des Rathauses wird gemäß Angebot vom 16.05.2023 ebenfalls an das Ing.-Büro OSS, Penzberg zu einem Angebotspreis von 3.500,00 € netto zzgl. 5% Nebenkostenpauschale erteilt. 

Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) 

Der Auftrag zur HLS-Planung für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses wird gemäß Honorar-Angebot vom 16.05.2023 an das Ing.-Büro Kas+Maier, Halfing zu einem Angebotspreis von 71.433,03 € netto erteilt.

Elektroplanung 

Der Auftrag zur Elektroplanung für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses wird gemäß Honorar-Angebot vom 15.05.2023 an die Fa. Elektroplanung Weber, Rosenheim zu einem Angebotspreis von 45.625,08 € netto erteilt. 

Energetische Berechnungen 

Der Auftrag zur Erstellung der energetischen Berechnungen für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses wird gemäß Honorar-Angebot vom 31.03.2023 an das Ing.-Büro Stocker, Rosenheim zu einem Angebotspreis von 3.220,00 € netto erteilt. 

Sicherheitskoordination

Der Auftrag zur Erbringung der Leistungen für die Sicherheitskoordination für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses wird gemäß Angebot vom 16.05.2023 an das Architekturbüro Kammerl + Kollegen, Pfaffing zu einem Angebotspreis von 9.000,00 € netto erteilt. 

Schallschutz 

Der Auftrag zur Erbringung der bauphysikalischen Beratungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses wird gemäß Honorar-Angebot vom 30.03.2023 an die Fa. Kurz und Fischer, Feldkirchen-Westerham zu einem Angebotspreis von 15.225,00 € netto erteilt. 


4. Vorstellung des Rufbussystems (On-Demand-System) ROSI-Mobil durch Herrn Dipl.Ing. (FH) Oliver Kirchner – Geschäftsführer der Rosenheimer Verkehrsgesell-schaft mbH (RoVG)
 

Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Geschäftsführer der RoVG Herr Dipl.-Ing. (FH) Oliver Kirchner zur Sitzung geladen. 

Herr Kirchner erzählt dem Gemeinderat, dass „ROSI“ ein On Demand-System ist, welches ohne festen Fahrplan von A nach B fährt.  Eine festgelegte Route gibt es dabei nicht. Startort, Ziel und Zeitpunkt der Fahrt werden selbst bestimmst; die Kommune gibt hier jedoch bestimmte Haltepunkte vor. 

Rosi ist in den Jahren 2016/2017 aus einer Studie der Firma IST-Mobil aus Graz hervorgegangen. 

Das Projekt „Rosi“ wurde sodann vom Landkreis Rosenheim ausgeschrieben; die Ausschreibung hat dann die RVO (Regionalverkehr Oberbayern GmbH) gewonnen, welche dann zum 01. Mai 2022 mit den Firmen Ioki und CleverShuttle startete. 

Die Grundidee von Rosi war diese als Ergänzung zum bestehenden Linienverkehr/ÖPNV einzusetzen, um auch Außenbereiche an den ÖPNV anzubinden und Fahrplanlücken zu schließen. Dies hat, so laut Aussage von Herrn Kirchner, so nicht ganz funktioniert; von vielen wird die „Rosi“ als billiges Taxi gesehen. 

„Rosi-Mobil“ fährt derzeit in 11 Gemeinden (Aschau im Chiemgau, Bad Endorf, Bernau, Breitbrunn, Eggstätt, Frasdorf, Gstadt am Chiemsee, Höslwang, Prien am Chiemsee, Rimsting, Samerberg) mit 3 Fahrzeugen und 2 zusätzlichen Fahrzeugen in den Hauptzeiten. Die derzeitige Nachfrage ist sehr hoch und sehr üppig. 

Da die Preise für Fahrzeuge, Sprit, Personal etc. enorm gestiegen sind, ist das Rosi-System viel teurer als ursprünglich kalkuliert. 

Laut Ansicht von Herrn Kirchner ist die „ROSI“ trotz allem eine Bereicherung zum bereits bestehenden ÖPNV. 

Für uns als Gemeinde ist wichtig zu überdenken „Was wollen wir als Gemeinde?“ 

Aus Sicht von Herrn Kirchner ist aus verkehrsplanerischer Sicht empfehlenswert, gemeinsam mit der Stadt Wasserburg über einen Stadtbusanschluss nachzudenken; auch ein Ruftaxi für die Außenbereiche mit einem Fahrzeug für die Gemeinde Edling wäre denkbar. Hier würden wir jedoch mit Kosten von ca. 100.000 Euro (ohne Einnahmen und Zuschüsse) kalkulieren müssen. 

Es gäbe auch die Möglichkeit eines Ortsbusses, welcher zu einem festen Fahrplan die festgelegten Haltepunkte der Gemeinde abfährt und die Außenbereiche somit nach Edling zum Bahnhof bzw. Bushaltestelle bringen könnte. 

Laut Nachfrage von Herrn Hammerbacher teilt Herr Kirchner mit, dass über die Zuschüsse das Regierung von Oberbayern entscheidet; derzeit gibt es für die „Rosi“ 65 % Zuschüsse, dies allerdings nur im 1. Jahr. 

Herr Schnetzer regt an, um einen Missbrauch als Taxi zu vermeiden, in Edling keine zusätzlichen Haltestellen als die bisherigen ÖPNV-Haltestellen zu errichten. 

Die Rosi hat nach Rückfrage von Herrn Adler festangestellte Fahrer und hat folgende Betriebszeiten Montag bis Donnerstag 7:00 bis 22:00 Uhr, Freitag 7:00 bis 3:00 Uhr, Samstag 9:00 bis 5:00 Uhr, Sonntag 9:00 bis 20:00 Uhr. 

Derzeit gibt es 600 Haltestellen für ca. 50.000 Einwohner. 

Herr Florian Prietz schlägt vor, zu einer der nächsten Sitzungen einen Bürgermeister einer der Gemeinden einzuladen, welche bereits mit „Rosi-Mobil“ fahren, um hier nachzufragen, welchen Mehrwert und welche Nachteile dieses System aus Sicht der Kommune aufweist. 

Herr Günther Weiß meint hierzu noch, dass es für Edling allein nicht wirtschaftlich sei, wir müssten uns hier mit den Nachbargemeinden sowie der Stadt Wasserburg zusammenschließen. 

Herr Schnetzer teilt hierzu mit, dass er hier keine Insellösung geben soll; im Oktober findet eine Bürgermeisterdienstbesprechung des nördlichen Landkreises statt; hier soll die Thematik „On Demand-Verkehr“ nochmals besprochen werden. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling ist grundsätzlich dafür, ein Rufbussystem (On-Demand-System) einzuführen. 

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, sich mit den Nachbarkommunen zu besprechen, um hier abzuklären, ob hier ebenfalls Interesse an einem On-Demand-Service besteht. 

Des Weiteren soll zu einer der kommenden Sitzungen ein Vertreter aus einer Gemeinde eingeladen werden, in welcher bereits die „Rosi“ fährt, um dieses System aus Sicht einer „Rosi-Gemeinde“ einmal zu hören.

5. Einführung eines modernen Kommunikationstools „MUNIPOLIS“ zur Bürgerkommunikation 

Bis dato war das Gemeindeblatt das Kommunikationsmittel mit den Bürgern. Zwar ist es ein sicherer Kommunikationsweg, jedoch ist dieser träge, so gibt es konkludenter Weise Abgabetermine (durchschnittlich bis 15. des jeweiligen Monates), eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Maßnahmen/ Ereignisse ist somit schlicht nicht möglich. 

Aufgrund vergangener Erfahrungen mit Krisensituationen wie Corona oder verwaltungstechnischer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wie Rohrbrüche, Verkehrsumleitungen, etc., sowie einer technisch affinen Gesellschaft die mehr Ansprüche und mehr Mitwirkungsmöglichkeiten fordert, stellt sich die Frage:

Können wir als Kommune einen Synergieeffekt schaffen, mit dem wir sowohl eine kurze Reaktionszeit auf nichtkalkulierbare Ereignisse ermöglichen, als auch die Mitbeteiligung und Ansprüche der Bürger unter einem Kosten/Nutzen Aspekt abdecken?  

Dies wird möglich durch eine moderne Kommunikationsmöglichkeit!

Moderne Kommunikation bedeutet einfach und schnell mit dem Gegenüber, hier dem Bürger in Kontakt treten zu können, und zwar im besten Fall mit allen Gemeindebürgern. 

Was erfüllt die Kriterien? 

Telefon: Schnell, aber keine realistische Flächenabdeckung aller Bürger.

Gemeindeblatt: Potenzielle große Abdeckung, jedoch zu langsam um schnell auf wichtige Ereignisse zu reagieren.

Homepage: Komplette Flächenabdeckung, schnell zur Verfügung zu stellen, jedoch statisch, der Bürger muss sich hierbei selbst informieren.

Soziale Medien: große Reichweite, schnelle Information, einfach zu handhaben.

Probleme: 

  • DSGVO Konformität
  • Echte, interessierte Nutzer von Fake Nutzern schwer zu unterscheiden
  • Fachgemäßer Austausch über Probleme in der Gemeinde schwer umzusetzen 

Eine Alternative ist hier „MUNIPOLIS“

Ein soziales Medieninstrument, dass sowohl einfach zu bedienen ist, als auch schnell potenziell alle Gemeindebürger erreichen kann. 

Funktionen kurz umrissen: 

  1. Push-, Email-, SMS- Benachrichtigung (Eskalationsstufen nach Krisenvorfall)
  2. Umfragen
  3. Beschwerdemanagement

 

Anmeldung erfolgt über Handy, mittels Telefonnummer und Email.

Hier kann der Bürger kategorisieren für was er Nachrichten bekommen möchte, u. a. Gruppenkategorien möglich z.B. für Senioren, Familien, etc. Besonders Umfragen zur Bürgerbeteiligung interessant (Stichwort GEK), Auswertung erfolgt automatisch, diverse Fragen und Antwortschemata möglich. 

Kritischer Faktor „Beschwerdemanagement“

Negative Bewertungen, sogar mögliche Beleidigungen sind immer eine Herausforderung für jeden Betrieb. Doch sollten wir uns hier nicht vor potenzieller negativer Kritik verschließen, sondern als Chance ansehen hier direkt, bevor es die Runde macht anzusetzen und Lösungen zu präsentieren (am Stammtisch wir ansonsten sowieso gemeckert). Damit geben wir dem Bürger die Möglichkeit sich gehör zu verschaffen und sich konstruktiv an der Ortsbildung zu beteiligen. 

Zusätzliche Funktionen

Administrative Zugänge für Parteien, Vereine etc. um kostenfrei über die Plattform mit Bürgern, Vereinsmitglieder in Kontakt zu treten, Umfragen zu erstellen und Auswerten zu lassen. 

Kosten:

Die fixen Kosten belaufen sich auf ca. 200 € im Monat.

Die variablen Kosten belaufen sich auch ca. 21 Cent pro Registrierung.

Abschluss:

Herr Spötzl, welcher das Tool den Gemeinderäten vorstellt, hält das Tool Munipolis persönlich für sehr gelungen, Kosten/Nutzen technisch für angemessen und mit einem für uns als Kommune großem Potenzial, Bürgernähe und Mitbeteiligung zu fördern und Verdrossenheit entgegenzuwirken. 

Nach eingehender Beratung und Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss: 

Der Gemeinderat ist für die Einführung des Kommunikationstools Munipolis, jedoch erstmals befristet auf ein Jahr. 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Tool Munipolis anzuschaffen, dieses einzurichten und die entsprechenden Schritte für einen reibungslosen Ablauf in die Wege zu leiten. 

Nach Ablauf des Jahres soll dem Gemeinderat ein Bericht vorgelegt werden, wie und ob das Tool seitens der Vereine, Parteien und Bürger/innen angenommen wird.

Des Weiteren sollte die Homepage der Gemeinde Edling auf den neuesten Standard gebracht und stets aktuell gehalten werden. 

6. Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB;

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss 

In der Sitzung vom 28.04.2022 hat der Gemeinderat den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt-Nord beschlossen. 

Zu den Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, fasst der Gemeinderat die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse und beschließt die Ergänzungssatzung Brandstätt-Nord mit der Begründung, jeweils in der Fassung vom 10.01.2023 einschließlich mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung. 


7. Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrhauses für die freiwillige Feuerwehr Steppach in Ramsau 7, Fl.-Nr. 600, Gemarkung Steppach
 

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 19.01.2023 bereits von Herrn 1. Bürgermeister Matthias Schnetzer informiert, dass das bestehende Feuerwehrhaus der FFW Steppach in Felling zu klein sei und ein Neubau auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Lindenpark auf Fl.-Nr. 600, Gemarkung Steppach in Betracht kommen könne. 

Nach Gesprächen mit den Mitgliedern der Feuerwehr Steppach sowie dem Kreisbrandrat Herrn Schrank findet diese Vorgehensweise Zustimmung. Die Mitglieder der FFW Steppach haben sich einstimmig für einen Neubau ausgesprochen. 

Mit dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die freiwillige Feuerwehr Steppach auf dem gemeindeeigenen Grundstück Ramsau 7, Fl.-Nr. 600, Gemarkung Steppach besteht Einverständnis. Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung werden ermächtigt, die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten. 


8. Genehmigung des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) der Gemeinde Edling
 

Das Gemeindeentwicklungskonzept, welches am Samstag, 13.05.2023 im Krippner Haus öffentlich final vorgestellt wurde, wird seitens des Edlinger Gemeinderates genehmigt.

Das Gemeindeentwicklungskonzept ist sodann für alle Bürger und Bürgerinnen auf der Homepage der Gemeinde Edling einsehbar.


9. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE); Bestätigung der ARGE-Niederschrift vom 20.04.2023 

Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 20.04.2023 wird vom Gemeinderat Edling zur Kenntnis genommen.

 

Stellenausschreibung Erzieher (m/w/d)

Für unser Gemeindekinderhaus Schatztruhe suchen wir zum 01.09.2023

 

 eine Erzieherin als Gruppenleitung (m/w/d)

 

in Vollzeit (39,00 Wochenstunden) oder Teilzeit (mind. 30,00 Wochenstunden)

  

Liegt Ihnen die Bildung und Förderung der Kinder genauso am Herzen wie uns? Haben Sie Freude an beruflicher Weiterentwicklung und fachlichem Austausch in einem familiären Umfeld? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

  

Wir bieten Ihnen: 

  • 30 Urlaubstage und 2 Regenerationstage
  • Eine Vollzeitbeschäftigung, die jedoch auch flexibel in Form von Teilzeit gestaltet werden kann.
  • Wir bieten ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm
  • Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden
  • Das Gehalt richtet sich nach dem TVöD-SuE
  • Ein familiäres Arbeitsumfeld mit Kolleginnen die einander unterstützen
  • Eine wundervolle Region mit hohem Erholungswert
  • Einen modernen Arbeitsplatz 

 

Wir erwarten, dass Sie 

  • Über eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin bzw. pädagogische Fachkraft (m/w/d) verfügen
  • Einen einfühlsamen Charakter im Umgang mit Kindern besitzen
  • Gerne mit anderen an einem Strang ziehen und Teamfähigkeit besitzen

  

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. 

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15.06.2023 (Lebenslauf, Lichtbild, Qualifikationsnachweise, erweitertes Führungszeugnis) vorzugsweise per e-mail an martin.berger@edling.de

Oder per Post an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2 in 83533 Edling. 

Bei Fragen zur Stelle, können Sie uns gerne auch per Telefon unter der Nummer 08071/4657 (Kindergartenleitung) oder 08071/9188-0 (Gemeinde) erreichen.

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 27.04.2023

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid zur Abklärung einer Wohnbebauung auf Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau der best. Mist-Lagerstätte in Lager für Hackschnitzel und Einbau einer Hackschnitzel-Heizung in Brandstätt 4 a, Fl.-Nr. 836, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von 2 Dachgauben und eines Balkones im Zuge einer energetischen Dachsanierung im Falkenweg 3, Fl.-Nr. 232/4, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Nutzugsänderung von Flur Nr. 380/6, Gemarkung Edling in ein Mischgebiet

 

2. Errichtung eines Bike-Parks auf Fl.Nr. 135 und 136 an der Viehhauser Straße;
Vorstellung der Grob-Planung sowie Beschlussfassung über die Durchführung und Auftragsvergabe 

Die vorliegende Grobplanung für den Bike-Park auf den Fl.Nr. 135 und 136 der Fa. Guido Tschugg, Pittenhart wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Dabei wurden auch die Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde und die künftige Baulanderschließung mit Gehweg berücksichtigt. 

Der Gemeinderat beschließt das Vorhaben durchzuführen und den Auftrag zur Planung und zum Bau des Bike-Parks an die Fa. Guido Tschugg, MTB Promoter, Gramelberg 15, 83132 Pittenhart gemäß Angebot vom 16.03.2023 zu einer Angebotssumme von 42.955,43 € brutto zu vergeben. 

Es ist darauf zu achten, dass mindestens 5 Stellplätze geschaffen werden. Außerdem sollen zwischen den Bahnen Flächen für die Allgemeinheit vorgehalten werden und eine Feldhecke im Norden als Abgrenzung zur Bebauung eingeplant werden. 


3. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
 

Aufgrund einer Empfehlung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim sollte die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung neu erlassen werden. Die bisherige Satzung vom 23.05.1995 beruht noch auf der Ermächtigungsgrundlage des § 132 BauGB iV.m. Art.23 GO. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist jedoch seit 2016 der landesrechtliche Art. 5a KAG. Ein aktuelles Satzungsmuster wurde hierzu vom Bayerischen Gemeindetag erarbeitet.

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den §§ 132, 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine neue Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS). Die Satzung ist auf der Gemeindehomepage einzusehen, www.edling.de


4. Neubau eines Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg;
Vergabe von Aufträgen 

Für den Neubau des Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg wurden folgende Aufträge vergeben:

a) Elektroarbeiten: Fa. Ackermann GmbH, Garching  126.396,90 € 

b) Heizung/Lüftung/Sanitär: Fa. Pflügl GmbH & Co.KG, Gars  246.572,14 €

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.03.2023

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses in der Pfaffinger Straße 12, Fl.-Nr. 348/17, 348/18, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Hackgutheizung in ein landwirtschaftliches Bestandsgebäude in Anzenberg 3, Fl.-Nr. 1455, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Sport-/Mehrzweckhalle in der Hochhauser Straße, Fl.-Nr. 324, 326 Gemarkung Edling 


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Gewerbehalle zur Autoreparatur in der  Albachinger Straße, Fl.-Nr. 265, Gemarkung Edling 


3. Vorstellung des Rufbussytems (On-Demand System) durch die Fa. Omobi GmbH aus 
Murnau 

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die beiden Geschäftsführer Robert Schotten und Clemens Deyerling der Fa. Omobi Gmbh aus Murnau zur Sitzung geladen. Sie stellten in einer ausführlichen Präsentation den Hintergrund der Firmengründung sowie ihr Geschäftsmodell vor. 

In einer Gegenüberstellung zeigten Sie die Vor- und Nachteile des klassischen ÖPNV und des On-Demand-Rufbussystems auf: 

ÖPNV - Klassisch: 

- Geringe Auslastung

- Hohe Kosten

- Seltene und starre Verbindungen

- Schlechte Direktverbindungen

- Lange Fahrzeiten

- Einzelne Ortsteile ohne Anschluss

- Feste Haltestellen für Bürger mit Einschränkungen schlecht zu erreichen

 

Rufbussystem: 

- Minibusse fahren im festen Einsatzgebiet individuell nach Algorythmus („Ridepooling“)

- Anmeldung für Fahrten mittels App oder telefonisch

- Virtuelle Haltestellen in allen Ortsteilen

- Flexible Zahlungsmöglichkeiten (bar oder digital)

- Altersunabhängige gesellschaftliche Teilhabe

- Automatische Bündelung von Fahrten

- Flexibilität des Systems, z.B. bei Betriebszeiten, Flotte und möglicher Einbindung von Linienverkehren, Taxis usw. 

In der anschießenden Frage- und Antwortrunde wurden folgenden Themen angesprochen: 

- Das Gemeindegebiet Edling ist alleine für ein Rufbussystem wohl zu klein

- Der Auftraggeber (Landkreis oder Gemeinden) geben das Einsatzgebiet vor

- Eine Genehmigung durch die Reg. v. Oberbayern ist erforderlich

- Das Rufbussystem kann im Betreibermodell durch eine externe Firma betrieben werden

- Die Fahrpreise gibt der Auftraggeber vor

- Es wurde klargestellt, dass sich ein Rufbussystem nicht eigenwirtschaftlich tragen kann

- Es muss ein Grundkonzept erstellt werden und eine öffentliche Ausschreibung erfolgen

- Ein Rufbussystem kann öffentlich vom Freistaat Bayern gefördert werden

In einer der nächsten Sitzungen sollen auch noch die Betreiber des Rufbussystems „Rosi“ (Rosenheimer Verkehrsgesellschaft m.b.H.) ihr Konzept im Gemeinderat vorstellen. Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte nicht. 


4. Schöffenwahl 2023;
Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Edling 

Gemäß Schreiben des Präsidenten des Landgerichtes Traunstein vom 23.01.2023 sind dem Amtsgericht Rosenheim mindestens 3 Personen als Schöffen vorzuschlagen. Es haben sich insgesamt 5 Personen aus der Gemeinde Edling für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben, bzw. sind mit der Aufnahme einverstanden.  Der Gemeinderat beschließt, diese Personen für das Amt eines Schöffen vorzuschlagen und in die Vorschlagsliste aufzunehmen. 


5. Neubau eines Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg;
Vergabe von Aufträgen 

Für den Neubau des Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg wurden folgende Aufträge vergeben: 

a) Zimmererarbeiten: Latein, Eiselfing, 102.249,68 €
b) Spenglerarbeiten: Bauer, Pfaffing, 18.477,94 €
c) Gerüstbauarbeiten: Sax, Eching, 18.579,47 €
d) Aufzug: Pfnür, Bischofswiesen, 58.548,00 € 

 
6. Vorlage der Jahresrechnung 2022 an den Gemeinderat 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens-und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. Einwände wurden nicht erhoben.

 
7. Zuschussantrag der Festgemeinschaft Steppach für das Maibaum-fest 2023 

Mit Schreiben vom 16.03.2023 beantragt die Festgemeinschaft Steppach für das Maibaumfest am 01.05.2023 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500,00 €, da aus dem gastronomischen Bereich des Festes die Unkosten (z.B. Herrichten des Maibaumes, Sicherungsmaßnahmen, Musik) nicht gedeckt werden können. 

Der Festgemeinschaft Steppach wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 16.02.2023

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Nutzungsänderung von Bäckereifachgeschäft in eine Fahrschule und ein Kinderbekleidungsgeschäft in der Hauptstraße 14, Fl.-Nr. 82, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle in Unterunterach 2 a, Fl.-Nr. 1059, Gemarkung Steppach

- Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Ersatzbaues als Änderung der bisherigen Nutzung zum Einbau einer zweiten Wohneinheit in Fürholzen 1, Fl.-Nr. 242, Gemarkung Steppach

- Antrag auf Vorbescheid zum Aufstellen von 3 Containern in Fürholzen 1, Fl.-Nr. 242, Gemarkung Steppach

 

2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 sowie des Finanzplanes für die Jahre 2022 bis 2026 (siehe gesonderter Bericht) 


3. Antrag der Fa. Huber & Schneider WWS Energie GbR, Edling auf Errichtung einer 
Doppelladesäule für E-Fahrzeuge am Kirta-Stadl (Lagerhaus) sowie einer PV-Anlage auf dem Dach des Lagerhauses   

Mit Schreiben vom 03.02.2023 stellt die Fa. Huber & Schneider WWS Energie GbR den Antrag auf Errichtung einer 22kw Doppelladesäule für E-Fahrzeuge am Kirta Stadl. Hierfür sollen auf einer Fläche von 5 x 5m 2 neue Parkplätze am Bahnhof Edling entstehen. Die Parklätze werden mit wasserdurchlässigen Pflastersteinen (z.B. Gittersteinen o.ä.) gepflastert. 

Zudem stellt die WWS Energie GbR den Antrag auf Errichtung einer 17.5 kWp Photovoltaik Anlage auf dem Kirta-Stadl als Eigenverbrauchsanlage zur Einspeisung der Ladesäulen. Die Parkplätze / Ladesäule werden mindestens 8 Jahre und die Dachflächen mindestens 15 Jahre genutzt. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlage trägt vollständig die WWS Energie GbR. 

Die WWS Energie GbR, mit Robert Huber und Hagen Schneider als Geschäftsführer, hat sich zum Ziel gesetzt, regional und nachhaltig Energie zu erzeugen und diese auch direkt vor Ort zu nutzen. Zudem möchte die WWS Energie GbR lokale Projekte, die die Energiewende begünstigen, fördern und umsetzen. Da Edling bis heute keine öffentliche E-Ladesäule besitzt, möchte die WWS Energie GbR Abhilfe schaffen und Ladesäulen in Edling aufbauen. 

Durch die zentrale Lage der Säule kommt sie allen Bahnreisenden, Besuchern und Einwohnern von Edling zugute, die nicht die Möglichkeit haben, daheim zu laden (z.B. Mietshäuser). Die Eigenverbrauchs-Photovoltaik Anlage dient dazu, den Sonnenstrom direkt zum Laden der Fahrzeuge zu nutzen. Der fehlende Strom wird über den Netzanbieter zu gespeist. 

Zudem übernimmt die WWS Energie GbR die Stromkosten des Kirta Vereins. Der Vorstandschaft des Kirta Vereins wurde das Projekt bereits eingehend erläutert. Der Vorstand hat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt und sieht es ebenfalls als Gewinn für alle Seiten sowie als richtigen Schritt in Zeiten der Energiewende.

Der Gemeinderat Edling stimmt dem Antrag der Fa. Huber & Schneider WWS Energie GbR zu. Die Details zur Nutzung der Parkflächen, des Daches, der Stromabrechnung und der Laufzeit sind in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Antragstellern bzw. dem Kirtaverein zu regeln. Zum entsprechenden Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung wird der 1. Bürgermeister ermächtigt.


4. Neubau eines Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg;
Vergabe der Erdbauarbeiten und der Rohbauarbeiten 

Für die Gewerke „Erdbauarbeiten“ und „Rohbauarbeiten“ wurden folgende Aufträge vergeben: 

a) Erdbauarbeiten: Firma Freiberger, Edling  81.055,07 €

b) Rohbauarbeiten: Firma Freiberger, Edling 386.590,24 € 


5. Zuschussantrag der öffentlichen Pfarrbücherei Edling für 2023
 

Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt. 


6. Antrag auf Förderung des Projekts „Kartplatzsanierung“ des MC Wasserburg e.V
 

Mit Schreiben vom 22.12.2022 bittet der MC Wasserburg e.V. die Gemeinde Edling um Beteiligung an den Kosten für die Erneuerung der Asphaltdecke sowie für eine Containerlösung zur Unterbringung von Toiletten, Material und Sportgeräten. 

Die Kosten hierfür betragen etwa 45.000 € für die neue Asphaltdecke (bereits im Oktober 2022 durchgeführt) sowie 39.000 € für die Container. 

Diese Summen sind laut Verein nicht alleine aus Eigenmitteln und Mitgliedsbeiträgen finanzierbar. Neben den erhofften Spenden und Fördergeldern (ADAC und BLSV) werden daher auch die Gemeinden Edling und Pfaffing sowie die Stadt Wasserburg um Zuschüsse gebeten. 

Dem MC Wasserburg e.V. wird als einmaliger Baukostenzuschuss ein Betrag in Höhe von 2.500,00 € gewährt.