1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Frau Stefanie Mertes, Sepp-Giggenbach-Str. 3, 84453 Mühldorf;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt, Fl.Nr. 850/13 (Haus 1) 

- Bauantrag von Frau Christine Huber, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt, Fl.Nr. 850/13 (Haus 2)

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

- Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Riza Agushi, Nußbaumstr. 4, Edling;
An- und Verkauf von Autos sowie Stellflächen für 23 Fahrzeuge in der Nußbaumstr. 4, Fl.Nr. 24

3. Für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Edling-Hochhaus III“ wurden die eingegangenen Bedenken und Anregungen nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durch den Gemeinderat behandelt sowie der Satzungsbeschluss gefasst.

4. Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 11.07.2017 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2017 in Höhe von 3.617,60 € gewährt (gemäß der „Bürger-meistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €).

5. Wasserversorgung Edling;

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2016 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

Summe Aktivseite: 2.395.745,60 €
Summe Passivseite: 2.395.745,60 €
Jahresergebnis lt. Bilanz:  - 31.426,81 €
Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung:  - 31.426,81 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Antrag der UBG Edling zur Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen durch die Gemeinde Edling bezüglich der geplanten Errichtung eines Trinkwasserbrunnes der Fa. Meggle;

Der Antrag der UBG vom 04.07.2017 wurde dem Gemeinderat vorgetragen.

Zum derzeitigen Sachverhalt trug der 1. Bürgermeister folgendes vor: Die Erstellung des erforderlichen Gutachtens durch das von der Fa. Meggle beauftragte Fachbüro (IGwU) wird noch etwas Zeit beanspruchen. In einem kürzlich stattgefunden Vorgespräch zwischen der Gemeinde, Fa. Meggle und IGwU wurde vom Meggle-Vertreter versichert, dass mit dem neuen Brunnenstandort keine Erhöhung der derzeitigen Wasser-Fördermenge geplant sei und der alte Brunnen dann aufgegeben wird. Bürgermeister Schnetzer wies dabei darauf hin, dass das mögliche Entwicklungsgebiet der Gemeinde (südlich der derzeitigen Bebauung) möglichst nicht beeinträchtigt werden darf.

Für das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit wurde folgendes beschlossen:
Wenn das fertige Gutachten des Fach-Büros IGwU der Gemeinde vorliegt, wird die Gemeinde Edling einen externen Fachgutachter zur Prüfung hinzuziehen. Die Verwaltung wird zur diesbezüglichen Beauftragung ermächtigt und beauftragt.