1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

    • Vorbescheid von Herrn Joachim Schnetzer, Hart 5, Edling;
      Neubau eines behindertengerechten Wohnhauses in Hart 5, Fl.Nr. 1944/4
  2. Im Bereich der Flurstücke 493 und 488/2, Gemarkung Edling sowie 525, Gemarkung Steppach soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Der Gemeinderat beschließt deshalb die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im be-schleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB im Sinne des 13 a  BauGB für das Gebiet Edling „Böhmerwaldweg“. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wird das Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Lohensteinstr. 22, 81241 München beauftragt. Mit der Erstellung des Umweltberichts wird das Landschafts-architekturbüro Niederlöhner in 83512 Wasserburg a. Inn beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Böhmerwaldweg“ in die Wege zu leiten und in einer der nächsten Sitzungen einen Entwurf vorzulegen.

  3. Für die notwendige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die gemeindlichen Einrichtungen gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz wurde der Auftrag an die Fa. ProSaDos aus Ramerberg erteilt.

  4. Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 vom 20.07.2017 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuß-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2016 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.

  5. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Edling;

    Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neue Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sowie zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Der Erlass der Satzungen wurde aufgrund von aktuellen Kalkulationen der Herstellungsbeiträge sowie der Verbrauchs- und Einleitungs-gebühren erforderlich.

    Danach werden folgende Beiträge und Gebühren ab dem 01.01.2018 festgesetzt:

    a) Wasserversorgung:
    Herstellungsbeitrag pro m² Grundstücksfläche 0,68 €
    Herstellungsbeitrag pro m² Geschoßfläche 4,58 €
    Verbrauchsgebühr pro m² entnommenen Wassers 0,86 €
    Grundgebühr (Standardzähler) pro Jahr 30,00 €


    b) Abwasserbeseitigung
    Herstellungsbeitrag pro m² Geschoßfläche 15,50 €
    Einleitungsgebühr pro m² Abwasser 1,68 €