Für das Jugendschöffengericht Rosenheim und für die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein werden für die Jahre 2019 bis 2023 Laienrichter gesucht. Das Jugendamt des Landkreises Rosenheim ist aufgefordert, eine Vorschlagsliste zu erstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich bis 23. Februar bei ihrer Gemeindeverwaltung zu melden.

Letztlich bleibt es dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim vorbehalten, die Jugendschöffen dem Gericht vorzuschlagen. Erste Voraussetzung, um das Ehrenamt eines Laienrichters ausüben zu können, ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Das verantwortungsvolle Amt verlangt zudem in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und körperliche Fitness, um Verhandlungen jederzeit konzentriert verfolgen zu können. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste sowohl im Landkreis als auch im Bezirk des Amtsgerichts wohnt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, in diesem Fall von 2019 bis 2023. Ausdrücklich sind auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund aufgefordert, sich als Jugendschöffe zu bewerben, um die Lebenswelt und kulturelle Hintergründe in den Verhandlungen einbringen zu können.

Ehrenamtliche Richter wie Jugendschöffen wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Beteiligt sind sie darüber hinaus in allen Berufungsangelegenheiten. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Darüber hinaus wird bei Jugendschöffen eine erzieherische Befähigung und Erfahrung vorausgesetzt.

Weitere Auskünfte über das Amt des Jugendschöffen und die Bewerbung erteilt das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 08031 / 392 2301.

Weitere Informationen und Formulare zur Jugendschöffenwahl 2018 gibt es auch im Internet unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/jugendamt/.