In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Das Mindestalter für die Schöffen beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 09.03.2018 schriftlich oder persönlich an die Gemeinde Edling richten:

Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling
E-Mail :  martin.berger@edling.de
Tel.:         08071/9188-12

Wir benötigen folgende Angaben:

- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Straße, Hausnummer, Wohnort
- Beruf
- Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten 

Für Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.