1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Antrag auf Vorbescheid von Herrn Georg Dimpflmaier, Roßhart 15, Edling;Profilgleicher Anbau von 2 abgeschlossenen Wohneinheiten an das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude incl. Stellplätze in Roßhart 15, Fl.Nr. 1040 


2. Gestattungsantrag der Fa. Molkerei Meggle zur Verlegung von zwei neuen Wasserleitungen innerhalb der Lärchenstraße (Ersatz für die Bestandsleitungen) 

Die Fa. Molkerei Meggle GmbH & Co.KG beabsichtigt neue Wasserleitungen vom Brunnengelände der Fa. Meggle in Edling bis zum Betriebsgelände in Reitmehring zu verlegen. Ab dem Anwesen Kastenmüller bis zur Gemeindegrenze sollen die Rohre auf einer Länge von ca. 290 m in der Lärchenstraße verlegt werden. Die beiden Wasserleitungen DN 400, sowie das geplante Stromkabel und Steuerleitung beanspruchen eine Trassenbreite von zwei Metern im nördlichen Straßenbereich. Die Leitungen würden den sogenannten Werkskanal der Familie Kastenmüller und die Ebrach überqueren. 

Im Bereich des Durchlasses am Werkskanal scheint dies durch die große Überdeckung unproblematisch zu sein. Am Röhrendurchlass der Ebrach, für den die Gemeinde unterhaltspflichtig ist, können die Leitungen jedoch nur frost- und drucksicher verlegt werden, wenn das Straßenniveau in diesem Bereich um mindestens 50 cm angehoben wird. Dies hätte zur Folge, dass zum einen die bestehende Zufahrten zur Lärchenstraße angehoben und die Straßenböschungen angeglichen werden müssten. Des Weiteren würde eine spätere Sanierung oder Erneuerung des Durchlasses durch die verbauten Leitungen erheblich erschwert und somit auch kostenintensiver. 

Die Gemeinde Edling stimmt der Verlegung von Leitungen im nördlichen Bereich der Lärchenstraße in einer Trassenbreite von max. zwei Metern grundsätzlich zu. Aus oben genannten Gründen jedoch nicht im Kreuzungsbereich der Ebrach, dort empfiehlt die Gemeinde die Wasserleitungen nördlich vom Durchlass unter dem Bach mittels eines Dükers zu verlegen. Da für die Leitungsverlegung ohnehin schon Privatgrund der Familie Kastenmüller in Anspruch genommen werden muss, wird der Fa. Meggle empfohlen, auch im Bereich der Lärchenstraße die Wasserleitungen neben der Straße zu verlegen. 

Sollte dennoch die Lärchenstraße genutzt werden, sind sämtliche Vereinbarungen zur Wiederherstellung der Straße und zum genauen Leitungsverlauf vorab in einem separaten „Gestattungsvertrag“ festzuhalten. 


3. Schöffenwahl 2018;
Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Edling 

Gemäß Schreiben des Präsidenten des Landgerichtes Traunstein vom 12.01.2018 sind dem Amtsgericht Rosenheim mindestens 4 Personen als Schöffen vorzuschlagen. Es haben sich insgesamt 8 Personen aus der Gemeinde Edling für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben, bzw. sind mit der Aufnahme einverstanden. Der Gemeinderat beschließt, diese Personen für das Amt eines Schöffen vorzuschlagen und in die Vorschlagsliste aufzunehmen. 


4. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben.

 
5. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die bestehende EDV-Anlage in der Gemeindeverwaltung Edling zu erneuern. Es ist u.a. geplant, ein Server-System mit einem zusätzlichem Notfallserver, Arbeitsplatz-PC‘s mit Bildschirmen, USV, Fire-Wall sowie die dazugehörenden Lizenzen anzuschaffen. Die Gesamtkosten für die Anschaffung werden sich nach einer vorliegenden Kalkulation auf ca. 40.000,00 € zzgl. Installationsleistungen belaufen. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Einholung von Vergleichsangeboten, den Auftrag für die Erneuerung der EDV-Anlage an den günstigsten Bieter zu vergeben.