1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid der Gebrüder Gruber GbR, Obersteppach 4 b, Edling auf Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Stellplätzen und zwei Carports in Unterhub, Fl.-Nr. 907/1, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung von Herr Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Carport in der Hochhauser Str., Fl.-Nr. 404, 405, Gemarkung Edling 

 - Bauantrag von Herrn Florian Ott, Bgm.-Huber-Str. 13 a, Edling; Neubau eines Carports und einer Lagerhalle für Fliesen in der Bgm.-Huber-Str. 13 a, Fl.-Nr. 533/13, Gemarkung Steppach sowie 494, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid von Herbert und Karin Rothbucher, Untersteppach 24, Edling; Erweiterung der bestehenden Furnierhalle, Römerstraße 5, Edling, Fl.-Nr. 438 und 439, Gemarkung Edling 


2. Bebauungsplan „Böhmerwaldweg“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB);
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss 

Zu den Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zwischen 13. August 2018 und 20. September 2018 eingegangen sind, fasste der Gemeinderat Edling entsprechende Abwägungsbeschlüsse. 

Danach beschloss der Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, den geänderten Bebauungsplan “Böhmerwaldweg“ erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu wiederholen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgenommen werden dürfen.
 

3. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE); Bestätigung der Niederschrift vom 25.09.2018 

Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 25.09.2018 wird vom Gemeinderat Edling bestätigt.
 

Antrag des Klosterkindergartens Edling auf Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2018 

Mit Schreiben vom 18.10.2018 beantragt der Klosterkindergarten Edling die Übernahme des im Haushaltsplan des Kindergartens ausgewiesenen voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2018 in Höhe von 43.299,00 €. Dieser Betrag soll über die freiwillige Betriebskostenförderung in Höhe von 10 % des gesetzlichen Betrages hinaus gewährt werden.

Als Begründung für den voraussichtlichen, hohen Fehlbetrag werden insbesondere die höheren Personalkosten sowie die anfallenden Kosten für die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes angegeben. Diese zusätzlichen Ausgaben können nicht mehr alleine aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Die Gemeinde Edling erklärt sich bereit, das voraussichtlich im Kalenderjahr 2018 entstehende Betriebskostendefizit zu übernehmen. Hierfür ist der Gemeinde eine detaillierte Jahresrechnung für 2018 vorzulegen. Vom Abschluss eines Defizitvertrages wird abgesehen.