In der Finanzausschußsitzung am 29.01.2020 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2020 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2023 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 13.02.2020.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.958.500,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.059.400,00 € ab. 

 § 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer    
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. 

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft. 

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

 a) Einnahmen: 

  1. Grundsteuer A+B : 454.500,00 €
  2. Gewerbesteuer:  1.000.000,00 €
  3. Einkommensteueranteil:  2.900.000,00 €
  4. Umsatzsteueranteil: 165.000,00 €
  5. Hundesteuer: 11.000,00 €
  6. Schlüsselzuweisung: 900.000,00 €
  7. Sonst. allgemeine Zuweisung:  75.000,00 €
  8. Einkommensteuerersatzleistung:  210.000,00 €
  9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer:  50.000,00 €
  10. Konzessionsabgabe:  95.000,00 €
  11. Kindergartenbeiträge:  108.000,00 €
  12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten:  338.000,00 €
  13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:   220.000,00 €
  14. Straßenunterhaltungszuschuss:  81.900,00 €

b) Ausgaben: 

  1. Gewerbesteuerumlage:  240.000,00 €
  2. Kreisumlage:  2.262.700,00 €
  3. Schulverbandsumlage:  525.200,00 €
  4. Zinsen:  800,00 €
  5. Straßenunterhalt und Winterdienst:  226.000,00 €
  6. Straßenbeleuchtung/Unterhalt:  33.000,00 €
  7. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:  485.000,00 €
  8. Personalkosten insgesamt:  1.878.000,00 € 

Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

  1. Ausstattungen für die Feuerwehren: 15.000,00 €
  2. Grunderwerb:   1.050.000,00 €
  3. Straßensanierungsmaßnahmen:  200.000,00 €
  4. Bahnübergangssicherungen:  50.000,00 €
  5. Baugebietserschließungen:  400.000,00 €
  6. Investitionen in die Abwasserentsorgung:  750.000,00 €
  7. Ausbaukosten Breitbandversorgung:  300.000,00 €
  8. Investitionen in das Wasserleitungsnetz:  100.000,00 € 

Schuldenstand: 

Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2020 etwa 73.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist die Gemeinde Edling voraussichtlich schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 603,00 € pro Einwohner. Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant. 

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2020 etwa 15.300.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 11.300.000,00 € betragen.

 Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2020 766.400,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 72.400,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 694.000,00 €.