1.Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen in Attelthal 19, Fl.Nr. 1797, Gemarkung Edling 

- Bauantrag – Abriss eines Gebäudes und Ersatzbau als Wohnhaus mit Carport, sowie Anbau eines Heizraumes an einen Carport in Brandstätt 8, Fl.Nr. 850/3 und 850/16, Gemarkung Steppach 

- Bauantrag – Anbau einer Terrassen- und Kellerabgangsüberdachung bei bestehendem Reihenmittelhaus im Zugspitzweg 18, Fl.Nr. 703/89, Gemarkung Edling 

- Bauantrag – Errichtung eines Pferdeunterstandes, eines Reitplatzes und 2 Futterstellen, sowie Einzäunung der bestehenden Koppel mit einem Holzzaun in Allmannsberg, Fl.Nr. 1648/2, 1550 und 1636, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid – Einbau von drei zusätzlichen Wohneinheiten in das bestehende Wohngebäude in der Hauptstr. 8, Fl.Nr. 70, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid – Teilabbruch der bestehenden Maschinenhalle, profilgleicher Wiederaufbau mit Einbau einer Wohnung in Wolfrain 1, Fl.Nr. 733, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung – Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Nußbaumstraße Fl.-Nr. 14 + 15, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung eines Wohnhauses und Aufstockung des bestehenden Garagengebäudes für Einliegerwohnung in Schellwies 8, Fl.Nr. 639/3, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung einer Garage in der Hochhauser Str. 13 a, Fl.Nr. 421/14, Gemarkung Edling 

 
2. Antrag auf Bauleitplanung zur Bebaubarkeit des Grundstück Fl.-Nr. 335/1, Gemarkung Edling
Die Fläche des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks ist im Flächennutzungsplan als GE (Fläche für Gewerbe) dargestellt (Sägewerk Keiler). Im Norden grenzt ein Mischgebiet und im Süden die Bahnlinie Wasserburg – Ebersberg an das Grundstück an. Das Grundstück kann nicht dem Innenbereich zugeordnet werden (keine Baulücke). 

Um Baurecht schaffen zu können, müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden bzw. diese Fläche durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Hochhauser Str. in dessen Geltungsbereich einbezogen werden; wobei der Mischcharakter zwischen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet zu beachten wäre. 

Die Aufstellung eines separaten Bebauungsplans für eine Parzelle ist nicht möglich. Die im Antrag vorgebrachten Rechtsstreitigkeiten sollen voraussichtlich im Oktober 2020 durch das Gericht entschieden werden. 

Auf Empfehlung der Verwaltung wird deshalb bis auf Weiteres von einer Bauleitplanung abgesehen.
 

3. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn;
Die Niederschrift der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE) vom 07.07.2020 wird vom Gemeinderat Edling bestätigt.
 

4. Änderung bzw. Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Edling aufgrund eines Hinweises der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim

Die in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 erlassene Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde zur Prüfung an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim gesandt. Von dieser Stelle wurde darauf hingewiesen, dass in der Geschäftsordnung Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsgang der Ausschüsse fehlen und Befugnisregelungen für Bedienstete gestrichen werden sollten. Es wurde empfohlen die Geschäftsordnung insoweit zu ändern bzw. neu zu erlassen. Die Geschäftsordnung wurde deshalb überarbeitet und neu vom Gemeinderat beschlossen.
 

5. Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 30.07.2020 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2020 in Höhe von 3.636,80 € gewährt (gemäß der „Bürgermeistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €).
 

6. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird von Herrn Bürgermeister Matthias Schnetzer der Antrag eingebracht, für kulturelle Veranstaltungen (z.B. Kino am Stoa, Krippnerhaus usw.) von Benutzungs- bzw. Gestattungsgebühren für das Kalenderjahr 2020 abzusehen, um so die Veranstalter ein wenig zu entlasten. Diesem Vorschlag wird vom Gemeinderat zugestimmt.