1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Holzlagerschuppens inklusive zwei Pkw-Stellplätze (Garagen) in Fuchstal 2, Fl.-Nr. 1910 und 1911, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung durch Ausbau der bestehenden Garage sowie der Errichtung einer Doppelgarage in der Kesselseestr. 2, Fl.-Nr. 286, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in der Staudhamer Str. auf Teil-Stück Fl.-Nr. 196/2, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Schwalbenstr. 8, Fl.-Nr. 256/14, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Garage und Erneuerung des Dachstuhls über den Bestandsgaragen in Roßhart 23, Fl.-Nr. 1362 sowie 1368, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und    Teilabriss einer bestehenden Maschinenhalle in der Lärchenstr. 8, Fl.Nr. 7, Gemarkung     Edling

 

2. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße;
Genehmigung des Planentwurfes nebst Begründung für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Edling-Birkenstraße 

Der Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nebst Begründung, gefertigt vom Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak in München wurde dem Gemeinderat in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Der vorliegende Entwurf vom 11.03.2021 wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. 


3. Vorlage der Jahresrechnung 2020 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. 


4. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Verbrauchsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Verbrauchsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Verbrauchsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

0,90 € pro m² entnommenen Wassers (bisher 0,86 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht. 


5. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Einleitungsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Einleitungsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Einleitungsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

1,92 € pro m² eingeleiteten Abwassers (bisher 1,68 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht.