1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Anzenberg 3, Fl.-Nr. 1526, Gemarkung Edling

- Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Spänesilos um 2 Meter zur Lagerung von Brennstoff Am Sonnenpoint 1, Fl.-Nr. 574, Gemarkung Steppach

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 8 zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 70, 81, Gemarkung Edling

  
2. Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Mit Schreiben vom 26.01.2021 weist die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim darauf hin, dass die Pauschalsätze für Leistungen gemeindlicher Feuerwehren regelmäßig zu kalkulieren sind. Dabei ist Art. 28 Abs. 4 BayFwG i.V.m. Art. 2 und Art. 8 KAG zu beachten. Zudem wird dringend empfohlen, den Regelungstext der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums zu verwenden. Von der Verwaltung der Gemeinde Edling wurden deshalb die Pauschalsätze für Fahrzeuge der gemeindlichen Feuerwehren neu kalkuliert und ein Satzungsentwurf erstellt.

Die Gemeinde Edling erlässt deshalb aufgrund Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Nach der Bekanntmachung wird die Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Edling veröffentlicht (www.edling.de).

3. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Benutzungs-Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertages-Einrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)

Bei einem allgemeinen Vergleich in den umliegenden Nachbargemeinden wurde festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungsgebühren in der Gemeinde Edling im unteren Bereich liegen. Eine letzte Gebührenanpassung erfolgte seitens der Gemeinde Edling zum 01.09.2016 und ist somit bereits 5 Jahre her.

Aus diesem Grunde wurde seitens der Verwaltung die Kindertages-Einrichtungsgebühren-Satzung überarbeitet und ein Satzungsentwurf erstellt.

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunal-Abgabengesetzes eine neue Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung. Nach der Bekanntmachung wird die Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Edling veröffentlicht (www.edling.de).


4. Entwicklung Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
a) Durchführungsbeschluss

Am Montag, den 03. Mai 2021 stellte Herr Meindl – Abteilungsleiter Land- und Dorfentwicklung – und Herr Heim vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern den Fraktionsvorsitzenden der UBG, der ÜWG sowie der CSU den Verfahrensablauf für die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes vor.

Der Gemeinderat fasst nach eingehender Beratung den Beschluss, dass für den gesamten Gemeindebereich ein Gemeindeentwicklungskonzept erstellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes an das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern stellen.


4. Entwicklung Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
b) Benennung eines Kernkompetenzteams

Nach Auffassung des Gemeinderates soll ein Kernkompetenzteam benannt werden, welches für die zukünftige Durchführung und Organisation des Entwicklungskonzeptes zuständig ist.

Dieses Team soll aus insgesamt 5 Mitgliedern bestehen. Neben dem 1. Bürgermeister Matthias Schnetzer und der 3. Bürgermeisterin Nicole Bauer-Schäfer sind dies für die CSU Rudolf Adler, für die ÜWG Wolfgang Baumann und für die UBG Florian Prietz. 

Der Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Sachstand zu informieren.


5. Erweiterung des Gemeindekindergartens Schatztruhe;
Vergabe der Arbeiten Schreiner-Küche

Am Mittwoch, den 19.05.2021 fand die Submission für das Gewerk „Schreiner-Küche“ statt. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 19 Firmen die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, haben 4 Firmen ein Angebot zum Submissionstermin abgegeben, davon waren 4 vollständig und konnten gewertet werden. Die eingegangenen Angebote werden noch durch das beauftragte Architekturbüro Schindler geprüft. 

Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Brutto-Angebotssumme von 19.819,45 €.

Die Vergabe durch den Gemeinderat erfolgt vorbehaltlich der inhaltlichen Prüfung durch das Architekturbüro Schindler. Die Auftragssumme ist im Rahmen der Kostenberechnung.