1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Speichers im Bestandsgebäude in Wohnraum, Rudering 6, Fl.Nr. 158, Gemarkung Steppach

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von Garagen in Rudering 6, Fl.Nr. 158 und 190/8, Gemarkung Steppach

- Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines Carports in der Pfaffinger Str. 31, Fl.Nr. 570/1, Gemarkung Edling

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage mit einer Büroeinheit für Home-Office, Am Gewerbering 19, Fl.Nr. 215/10, Gemarkung Edling

- Tekturantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Neubau einer Garage in der Staudhamer Str. 15, Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Edling (Lage der Garage und Balkon über dem Anbau) 

- Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung zur Nutzungsänderung der integrierten Garage im Erdgeschoß in Wohnraum und Neubau eines Carports mit Dachterrasse und Außentreppe in der Samerstr. 17, Fl.Nr. 452/1, Gemarkung Edling 


2. Präsentation des Ingenieurbüros IK-T bezüglich der weiteren Ausbau- und Förder
möglichkeiten für die Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling 

In einer ausführlichen Präsentation stellte Herr Hierl vom beauftragten Ingenieurbüro IK-T aus Regensburg die weiteren Ausbau- und Fördermöglichkeiten für die Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling vor.

 Er ging dabei insbesondere auf folgende Punkte ein: 

  1. Grundsätzliche Netzkonzept
  2. Ermittlung des Versorgungsgrades
  3. Trassenverlauf und Kalkulation
  4. Verfahrensschritte
  5. Definition der Ausbaugebiete nach Abschätzung der Ausbaukosten und der Förderhöhe
  6. Beistellungsmodell
  7. Fragen und Diskussion 

Nachdem bereits ein entsprechendes Markterkundungsverfahren durchgeführt wurde, kämen für die Förderung nach dem Bayer. Gigabit-Förderprogramm insbesondere Gemeindebereiche für einen Ausbau in Frage, die derzeit mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt sind. 

Nach der Grobkostenschätzung für den passiven Infrastrukturausbau wäre mit Kosten ohne Förderung von ca. 2.500.000,- Euro zu rechnen. Mit den Förderkonditionen der Bayer. Gigabitrichtlinie verbliebe als Eigenanteil der Gemeinde Edling ein Betrag von etwa 800.000,- Euro. 

Die Verwaltung bzw. das Ingenieurbüro IK-T wird beauftragt, ein Auswahlverfahren gemäß dem Bayer. Gigabit-Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bzw. Beistellungsmodell nach den festgestellten förderfähigen Bereichen durchzuführen. Mit diesem Auswahlverfahren ist noch keine Verpflichtung für die Gemeinde Edling zur endgültigen Vergabe verbunden, insbesondere falls die Baukosten zu hoch ausfallen sollten. 


3. Anfrage der Fa. Gebr. Adler, Edling zum weiteren Kiesabbau südlich von Edling
 

Mit Schreiben vom 05.07.2021 stellt die Fa. Gebr. Adler KG, Edling die Anfrage an den Gemeinderat, im Zuge der notwendigen Verlängerung der bestehenden Abbaugenehmigung auch eine Erweiterung des Abbaus nach Norden bis zum gemeindlichen Sonnenfeldweg, Fl.Nr. 777, Gemarkung Edling abzuklären. Im Regionalplan Südostoberbayern ist die Fläche bis zum Feldweg bereits als Vorrangfläche für Kiesabbau eingetragen. 

Die Fragen der Fa. Adler an den Gemeinderat sind folgende: 

- Ist es vorstellbar, dass der Kiesabbau um weitere 10 Jahre verlängert wird und dabei nach Norden fortschreitet? 

- Darf der See mitwachsen, wenn ja wie weit? Unter Wasser hat der Kies noch eine Mächtigkeit von ca. 20 m. Der Abbau in die Tiefe spart andernorts Abbauflächen in die Breite. 

- Soll die Folgenutzung wie bisher geplant rein der Natur dienen und den Menschen aussperren oder soll später im nördlichen Bereich der Zugang zum See für Besucher möglich sein? 

Die Einschätzung der Gemeinde (auch der mitbetroffenen Gemeinde Pfaffing) auf diese Fragen benötigt die Fa. Adler als Grundlage für die weitere Ausbauplanung und für die Verhandlungen mit den Grundbesitzern. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt und den entsprechenden Fachbehörden. 

Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass durch das geplante künftige Abbaugebiet eine Trinkwasserhauptleitung DN 150 verläuft, die bei Realisierung des Vorhabens in den gemeindlichen Feldweg bzw. entlang davon und entlang der Roßharter Straße verlegt werden müsste. 

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit dem Vorhaben zur Erweiterung der Kiesabbauflächen einverstanden, wobei die Verträglichkeit mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung geprüft werden muss (entsprechendes Fachgutachten). Die vorhandene Trinkwasserhauptleitung müsste zudem auf Kosten der Fa. Adler wie oben beschrieben verlegt und gesichert werden. Hierzu ist vorab eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 


4. Erlass einer neuen Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms 
(Lärmschutzverordnung) 

Aufgrund von geänderten Rechtsgrundlagen sowie einiger redaktioneller Änderungen wird von Seiten der Verwaltung ein Neuerlass der Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (Lärmschutzverordnung) empfohlen. 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 7 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) den Erlass einer Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (Lärmschutzverordnung – LschVO). 

Gleichzeitig wird die Verordnung über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten vom 16.12.2019 aufgehoben. 

Die Verordnung kann auf der Internetseite der Gemeinde Edling eingesehen werden (www.edling.de)
 

5. Erweiterung Kindergarten Schatztruhe;
Vergabe der Inneneinrichtung 

Für die Inneneinrichtung im Erd- und Obergeschoß lagen dem Gemeinderat drei entsprechende Angebote vor. Der Bedarf wurde von der Kindergartenleitung erarbeitet und mit der Verwaltung und dem Architekten abgestimmt. 

Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Wehrfritz aus Bad Rodach abgegeben. 

Nach Abzug des Nachlasses ergibt sich ein Angebotspreis von:

EG:                 56.406,29 € Brutto

OG:                 17.282,94 € Brutto

Gesamt:          73.689,23 € Brutto 

Der Auftrag für die Inneneinrichtung im EG und OG wird an die Firma Wehrfritz aus Bad Rodach für 73.689,23 € vergeben. 


6. Zuschussantrag der VHS Wasserburg für das Jahr 2021

Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 01.07.2021 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2021 in Höhe von 3.192,70 € gewährt (pro Einwohner 0,70 €).

 

7.a) Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 13 a BauGB für das Gebiet Buchenweg in Edling, Fl.Nr’n. 186/1, und 184, Gemarkung Edling 

Im Bereich der o. g. Flurstücke soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edling bereits als allgemeines Wohngebiet dargestellt. 

Die Auftragsvergabe für die Architektenleistungen wurde gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2020 bereits an die Fa. Architekten Hans Baumann & Freunde in Moosach vergeben. 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung - für das Gebiet Edling „Buchenweg“. Dieses umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 186/1 und 184,  Gemarkung Edling. 


7.b) Abstimmungsbeschluss über eine Planvariante
 

Herr Architekt Baumann vom Architekturbüro Baumann und Freunde stellt dem Gemeinderat die Vorentwürfe – V 1 und V 2 - des Bebauungsplanes Edling „Buchenweg“ mit integrierter Grünordnung vor und erläutert die beiden Varianten. 

Nachdem Herr Baumann sämtliche Fragen des Gemeinderates beantwortet hat, entscheidet sich der Gemeinderat nach eingehender Beratung für Variante 1 mit folgenden Änderungen: 

Im nordwestlichen Teil des künftigen Baugebietes (Plangebiet D) sollen zwei Einzelhäuser mit der jeweiligen Möglichkeit eines kleinen eingeschossigen Zuhauses geplant werden. Ferner soll für das gesamte Plangebiet D eine Dachneigung von 35° mit einer Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt werden. Im Plangebiet C soll die Wandhöhe 6,30 m betragen. 

Die erforderlichen Stellplätze sollen sich nach der geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde Edling richten.  

Das Architekturbüro Baumann wird die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen in Variante 1 einarbeiten und einen entsprechenden Entwurf nebst Festsetzungen und Begründung für eine der nächsten Sitzungen ausarbeiten, damit das weitere Aufstellungsverfahren eingeleitet werden kann.