1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Baugenehmigung zur Geschosstrennung des Wohnhauses mit Einbau einer Treppe und Zugang für das Obergeschoss in der Sonnenstraße 4, Fl.Nr. 717/2, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Gebäudes mit einer barrierefreien Wohnung mit Außenkamin und Errichtung eines Carports in der Birkenstraße 15, Fl.Nr. 181/15 und 181/26 Gemarkung Edling

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Garage und Anbau an ein genehmigtes Wohngebäude, Riesengebirgsweg 17 c, Fl.-Nr. 487/4, Gemarkung Edling

-  Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Halle für eine Holzvergaseranlage mit Trocknung, Lager für Hackschnitzel, Siebeanlage und Werkstatt in Obersteppach, Fl. Nr. 347, 348, 349, Gemarkung Steppach

-  Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses für Eigennutzung als  Ersatzbau für bestehende Garagen und Wirtschaftsgebäude in Hart 11, Fl. Nr. 2065, Gemarkung Edling

-  Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Heu- und Strohlagers an das bestehende      landwirtschaftliche Gebäude in Zeil 1, Fl.Nr. 710, und 723, Gemarkung Steppach

 

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

- Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Stützwand am Weiherweg, Fl. Nr. 382/2, Gemarkung Edling

 

3. Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße;
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens

Da das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde keine rechtliche Grundlage für die Satzungsänderung sieht, wird die Gemeinde das Verfahren zur Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nicht weiterverfolgen. 

Gemäß Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde kann die bestehende Ausgleichsfläche von 960 m² jedoch von Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling auf die Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling (wie bereits gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 15.10.2020 beschlossen) verlegt werden. Die Ausgleichsfläche muss gemäß den bereits vorliegenden Aufwertungsmaßnahmen, ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekturbüro Niederlöhner aus Wasserburg, dinglich gesichert werden. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen.

 

4. Erstellung eines Verkehrsgutachtens entlang der B 304 zwischen Brandstätt und Reitmehring und Auftragsvergabe zur Erstellung des Gutachtens 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit soll entlang der B 304 zwischen Forsting und Reitmehring an den Knotenpunkten B304 / GBStr. Brandstätt, B304 / RO34, B304 /RO42 und B304 / RO 44 ein Verkehrsgutachten erstellt werden.

Bei der Verkehrsuntersuchung soll die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte auf dem gesamten Streckenabschnitt im Einzelnen und im Gesamten betrachtet werden und für die einzelnen Kreuzungen entsprechende Lösungen für die Ausbildung – unter Angabe der Qualitätsstufen – ermittelt werden.

Neben der Darstellung des Ist-Standes soll im Rahmen der Verkehrsuntersuchung als Ergebnis die leistungsfähigste Lösung für den gesamten Streckenabschnitt, unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens, dargestellt werden. Ferner ist die laufende Planfeststellung für den Bahnübergang Reitmehring zu berücksichtigen.

Hierzu wurden seitens der Gemeinde Edling in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim Angebote eingeholt.Von 6 angeschriebenen Firmen haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben.

Das staatliche Bauamt wird sich mit 50 % der Kosten des Gutachtens beteiligen. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling ist mit der Erstellung des Gutachtens einverstanden. 

Der Auftrag soll an die Firma Vössing Ingenieurgesellschaft mbH aus München mit einer Angebotssumme von 15.053,50 Euro erteilt werden.


5. Bestätigung des neugewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling

Der Gemeinderat bestätigt den neugewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling Herrn Vinzenz Hauke, Schellwieser Str. 14, 83533 Edling. Dieser wurde in der Dienstversammlung aller aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Edling am 24. Juli 2021 zum weiteren stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Edling gewählt. Die Bestätigung erfolgt mit der Auflage, dass Herr Hauke den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres mit Erfolg ablegt.

 

6. BayKiBiG;
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Ersatzes der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung auf Grund von Betretungsverboten (Beitragsersatz) aufgrund  der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling beschließt im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährleistung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) eine freiwillige kommunale Mitfinanzierung von 60,00 Euro pro Krippenkind, 35 Euro pro Kindergartenkind sowie 30,00 Euro je Hortkind (= ca. 30 %) zum Beitragsersatz des Freistaates Bayern zu gewähren. Die kommunale Förderung wird im Zuge der Endabrechnung automatisch an die Träger ausbezahlt.


7. Antrag der Jugendbeirätin Frau Sandra Waldherr zum Jugendraum Edling
 

Frau Sandra Waldherr stellt mit Schreiben vom 04.09.2021 einen Antrag auf Wiederherstellung und Aufrüstung des Skaterplatzes sowie Errichtung eines „Freizeitgeländes“ mit Streetballplatz (sog. „Cage“) und einer Gestaltung des Geländes am Jugendraum mit Sitzgelegenheiten sowie die Errichtung eines WLAN Hotspots am Jugendraum und dem Outdoorgelände. 

Laut Ausführungen von Frau Waldherr kam bei der Jugendbeteiligungskonferenz #myvision21“ heraus, dass sich viele Edlinger Jugendliche den Skaterplatz sowie eine Neugestaltung des Geländes am Jugendraum wünschen. 

Am 02.06.2021 wurde dem Gemeinderat der Neubau des Kinderhauses „Schatztruhe“ sowie die Gestaltung der Außenanlagen beim Jugendraum gemäß genehmigten Freiflächengestaltungsplan des Landschaftsarchitekturbüros Niederlöhner vom 29.09.2020, welcher Bestandteil der Baugenehmigung zum Neubau des Kindergartens war, erläutert.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit einer Neugestaltung des Skaterplatzes unter Beteiligung der Edlinger Jugendlichen einverstanden.

Herr Wolfgang Baumann wird sich mit dem Planungsbüro „Grün der Zeit“ in Verbindung setzen; diese wird hier eine kostenlose Vorplanung für diesen Bereich erarbeiten. In diese Vorplanung ist die Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes bezüglich der Überschwemmungsgebietes an der Ebrach mit zu involvieren; auch werden bei der Vorplanung die erarbeiteten Wünsche der Jugendlichen mitberücksichtigt. 

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Kindergarten Schatztruhe soll ein gemeinsamer Ortstermin des Gemeinderates zusammen mit den interessierten Jugendlichen am Gelände des Skaterplatzes stattfinden.

Bezüglich der Einrichtung eines WLAN Hotspots am Jugendraum und dem Outdoorgelände soll eine Überprüfung der technischen Voraussetzungen in Auftrag gegeben werden.


8. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2020

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2020 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

Summe Aktivseite:   2.485.983,59 €

Summe Passivseite: 2.485.983,59 €

Jahresergebnis lt. Bilanz: - 5.732,57 €

Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung: - 5.732,57 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.