Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan 2022

In der Finanzausschußsitzung am 03.02.2022 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2022 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2022.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.510.000,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.486.000,00 € ab. 

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer    
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. 

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

 a) Einnahmen: 

  1. Grundsteuer A+B : 487.000,00 €
  2. Gewerbesteuer:  1.600.000,00 €
  3. Einkommensteueranteil:  3.060.000,00 €
  4. Umsatzsteueranteil: 200.000,00 €
  5. Hundesteuer: 12.500,00 €
  6. Schlüsselzuweisung: 480.800,00 €
  7. Sonst. allgemeine Zuweisung:  75.000,00 €
  8. Einkommensteuerersatzleistung:  225.000,00 €
  9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer:  75.000,00 €
  10. Konzessionsabgabe:  86.000,00 €
  11. Kindergartenbeiträge:  40.500,00 €
  12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten:  427.000,00 €
  13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:   280.000,00 €
  14. Straßenunterhaltungszuschuss:  81.900,00 €

b) Ausgaben: 

  1. Gewerbesteuerumlage:  160.000,00 €
  2. Kreisumlage:  2.582.700,00 €
  3. Schulverbandsumlage:  552.300,00 €
  4. Straßenunterhalt und Winterdienst:  224.500,00 €
  5. Straßenbeleuchtung/Unterhalt:  30.000,00 €
  6. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:  580.000,00 €
  7. Personalkosten insgesamt:  2.115.400,00 € 

Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

  1. Rathauserweiterung (Planung):  500.000,00 €
  2. Ausstattungen für die Feuerwehren: 30.000,00 €
  3. Erweiterung Kinderg. Schatztruhe u. Sanierung Altb.: 1.100.000,00 € 
  4. Grunderwerb:  350.000,00 €
  5. Bau eines Mehrfamilienhauses in Gschwendt:  700.000,00 €
  6. Straßensanierungsmaßnahmen:  400.000,00 €
  7. Bahnübergangssicherungen:  50.000,00 €
  8. Baugebietserschließungen:  850.000,00 €
  9. Investitionen in die Abwasserentsorgung:  1.260.000,00 €
  10. Ausbaukosten Breitbandversorgung:  500.000,00 €
  11. Investitionen in das Wasserleitungsnetz:  130.000,00 € 

Schuldenstand: 

Die Gemeinde Edling ist seit 01.07.2020 schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 603,00 € pro Einwohner. Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2022 etwa 17.400.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 12.300.000,00 € betragen.

Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2022  531.000,00 €. Dies ist zugleich auch die sogenannte freie Finanzspanne.