1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Garage sowie Ersatzbau eines Wohnhauses in Fuchstal 4, Fl.Nr. 1900, Gemarkung Edling

- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büroeinheit und Garage, Am Gewerbering 19, Fl.Nr. 215/10, Gemarkung Edling


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Bauantrag zum Anbau eines unbeheizten Wintergartens im Zanderweg 11, Fl.Nr. 418/12, Gemarkung Edling 


3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;
a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes
b) Vergabe des Architektenauftrages
c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes

Dem Gemeinderat wurde der vorliegende Eingabeplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde Edling im Baugebiet Böhmerwaldweg vorgestellt. 

Danach ist ein Baukörper auf 15 x 11 Metern mit KG, EG, OG und DG mit 6 Carportstellplätzen sowie 6 weiteren Stellplätzen geplant. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 6,70 Meter betragen. Das Bauwerk soll in Beton- bzw. Ziegelbauweise mit teilweiser Holzverschalung im Obergeschoß errichtet werden. 

Es sollen insgesamt 6 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von etwa 338 m² entstehen, die sich wie folgt aufteilen: 

EG:  2 Wohnungen mit je 51,6 m² und 1 Wohnung mit 31,9 m² (jeweils mit Terrasse)

OG: 2 Wohnungen mit 66,4 m² und 46,1 m² (jeweils mit Balkon)

DG: 1 Wohnung mit 90,5 m² (mit Balkon)

Als Heizung ist eine Wärmepumpe (Luft- oder Erdwärme) mit PV-Unterstützung geplant. Die Gesamtkosten des Bauwerkes sind mit etwa 1.250.000,00 € veranschlagt. 

Von Seiten des Gemeinderates wird die vorliegende Planung genehmigt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Böhmerwaldweg. Da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, kann das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) durchgeführt werden. 

b) Vergabe des Architektenauftrages

Der Auftrag zur Erbringung der Architektenleistung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Böhmerwaldweg wird an das Architekturbüro Kammerl + Kollegen, Hauptstr. 19, 83539 Pfaffing gemäß dem Honorarangebot vom 07.02.2022 erteilt. 

c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

Die Verwaltung wird beauftragt für die Baumaßnahme staatliche Fördermittel aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) über die Regierung von Oberbayern zu beantragen. Dabei soll auch der sogenannte vorzeitige Baubeginn beantragt werden. 


4. Erweiterung und Teilumbau des Rathauses Edling;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung des Erweiterungsbaus auf Fl.Nr. 37 sowie des Teilumbaus mit Einbau eines Aufzuges im bestehenden Rathaus

Dem Gemeinderat wurde der Vorentwurfsplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zur Erweiterung des Rathauses auf Fl.Nr. 37, Gemarkung Edling vorgestellt. 

Danach wäre ein Baukörper mit 30 m bzw. 35 m auf 8,50 m mit KG, EG und OG zur Unterbringung eines Sitzungssaales, Trauungszimmers, Archiv- und Büroräumen sowie Funktionsräumen vorgesehen. Die Beheizung des Gebäudes könnte über einen Fernwärmeanschluss an die bestehende Pellets-Heizung der Schule erfolgen.

Die Gesamtkosten für diesen Neubau sind nach Kostenschätzung mit etwa 2.200.000,00 € (30 m-Variante) bzw. 2.500.000,00 € (35 m-Variante) veranschlagt. 

Des Weiteren wurde der Gemeinderat über die Grobplanung bezüglich des Teilumbaus des bestehenden Rathauses informiert. Danach werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 

- Dachsanierung

- Einbau eines Aufzuges

- Erneuerung der Sanitäranlage im EG mit Barrierefreiheit

- Neugestaltung des Eingangsbereiches

- Umbau und Sanierung verschiedener Büroräume (u.a. Verlegung des Bauamtes in das derzeitige Archiv)

Eine Kostenschätzung für diese Arbeiten liegt derzeit noch nicht vor.


5. Antrag des Kirtavereins Edling e.V. zur Anpachtung des Lagerhausgebäudes an der 
Bahnstraße 

Mit mündlicher Vorsprache am 18.02.2022 in der Gemeindeverwaltung Edling stellte der Kirtaverein Edling e.V. den Antrag auf Verpachtung des Lagerhauses mit Außenflächen an der Bahnstraße. 

Die künftige Nutzung des Lagerhauses soll für Vereinszwecke erfolgen (Lager und Vereinsbüro). 

Der bisherige Pächter des Lagerhauses (Fa. KWE – Klaus Weiß, Gewerbliche Vermietungen) ist laut mündlicher Absprache mit dem Kirtaverein mit der Übertragung des Pachtverhältnisses auf den Kirtaverein einverstanden. 

Von Seiten der Verwaltung wird die Verpachtung an den Kirtaverein befürwortet, wenn die im Entwurf des Pachtvertrages genannten Sanierungsarbeiten ohne Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Edling durchgeführt werden. 

Der Gemeinderat ist mit dem Abschluss des Pachtvertrages mit dem Kirtaverein Edling e.V. und mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit der Fa. KWE – Klaus Weiß einverstanden. Vorab soll durch die Gemeinde eine Raumluftuntersuchung durch eine geeignete Firma in Auftrag gegeben werden, um eine mögliche Schadstoffbelastung durch Altlasten auszuschließen.


6. Vorlage der Jahresrechnung 2021 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens-und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben.

7. Beschlussfassung zum möglichen Erlass einer Plakatierungs-verordnung für die Gemeinde Edling 

In der Sitzung am 11.11.2021 hat der Gemeinderat über den Antrag auf Erlass einer Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Edling beraten und dabei der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Verordnungsentwurf auszuarbeiten und diesen vorab auch mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim abzustimmen. 

Die von der Gemeindeverwaltung in der damaligen Sitzung vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Wahlwerbung wurden im Wesentlichen auch in der Stellungnahme der Rechtsaufsicht vom 24.01.2022 bestätigt. So sind Regelungen, welche Wahlwerbung auf bestimmte, dafür vorgesehene Anschlagstafeln beschränken nur dann zulässig, wenn das Netz der Anschlagstafeln hinreichend dicht ist und eine flächendeckende Wahlwerbemöglichkeit gegeben ist. Es müssten also auch die einzelnen Ortsteile entsprechend berücksichtigt werden, was einen enormen Aufwand für den Bauhof bedeuten würde und daneben auch an den fehlenden öffentlichen Aufstellflächen scheitern würde. 

Alternativ wurde von der Rechtsaufsicht empfohlen, die Verordnung so auszugestalten, dass Wahlwerbung auch außerhalb der Anschlagtafeln unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben angebracht werden kann. 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat deshalb empfohlen, auf den Erlass einer Plakatierungsverordnung zu verzichten. Nach einer ausführlichen Diskussion zu dieser Thematik wird die Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen verschoben.