1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus in Attelthal 9, Fl.-Nr. 1488, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Neubau einer befestigten Auslauffläche für Jungvieh und Anbau von Außenliegeboxen für Milchvieh in Bruck 3, Fl.-Nr. 1891, Gemarkung Edling

- Antrag auf Neubau einer offenen Güllegrube in Bruck 3, Fl.-Nr. 1891, Gemarkung Edling 


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

- Antrag auf Änderung des bestehenden Wohnhauses mit 14 Räumen in 2 Wohnungen einschließlich Dachgeschoss in der Hauptstraße 9, Fl-Nr. 77/2, Gemarkung Edling


3. Erweiterung und Teilumbau des Rathauses Edling;
a) Vorstellung der Variantenprüfung Rathausneubau
b) Genehmigung der Vorentwurfsplanung
c) Vergabe des Architektenauftrages

a) Vorstellung der Variantenprüfung Rathausneubau

In der Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 wurde von einigen Gemeinderatsmitgliedern ein möglicher Rathausneubau auf dem erworbenen Grundstück Fl.Nr. 22 und 24 an der Nußbaumstraße in die Diskussion eingebracht. Das beauftragte Planungsbüro Kammerl + Kollegen hat diese Variante geprüft. 

Danach wäre grundsätzlich ein Neubau auf diesem Grundstück möglich. Hierbei muss jedoch mindestens mit Baukosten von ca. 5.100.000,00 € gerechnet werden (die Erweiterung bzw. die Sanierung des bestehenden Rathauses ist dagegen mit Grobkosten von ca. 3.200.000,00 € veranschlagt).

Aus Sicht des Planungsbüros bietet die Rathauserweiterung bzw. Sanierung folgende Vorteile: 

- Effektiverer Mitteleinsatz 

- Bei einer Erweiterung / Sanierung des bestehenden Rathauses verfügt man über die gleiche Nutzfläche wie bei einem Neubau an der Nußbaumstraße 

- Das Grundstück Nußbaumstraße bleibt für eine spätere Nutzung verfügbar 

- Die historische Ortsmitte an der Pfaffinger Straße bleibt ortsplanerisch richtig, mit dem bestehenden Rathaus und einer öffentlichen Funktion besetzt 

- Die Erweiterung / Sanierung ist bezüglich dem Einsatz von „grauer Energie“ sicherlich von Vorteil 

Der Gemeinderat sieht aus den geschilderten Gründen von einem möglichen Rathausneubau ab.


b) Genehmigung der Vorentwurfsplanung

Bereits in der Sitzung am 24.03.2022 wurde der Vorentwurfsplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zur Erweiterung des Rathauses auf Fl.Nr. 37 an der Pfaffinger Straße sowie Sanierung/Umbau des bestehenden Rathauses vorgestellt. 

Danach wäre ein Baukörper mit 30 m bzw. 35 m auf 8,50 m mit KG, EG und OG zur Unterbringung eines Sitzungssaales, Trauungszimmers, Archiv- und Büroräumen und ggf. Wohnungen im OG sowie Funktionsräumen vorgesehen. Über das genaue Planungskonzept wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden. Die Beheizung des Gebäudes könnte über einen Fernwärmeanschluss an die bestehende Pellets-Heizung der Schule erfolgen.

Die Gesamtkosten für diesen Neubau sind nach Kostenschätzung mit etwa 2.200.000,00 € (30 m-Variante) bzw. 2.500.000,00 € (35 m-Variante) veranschlagt.

Des Weiteren wurde der Gemeinderat über die Grobplanung bezüglich des Teilumbaus des bestehenden Rathauses informiert. Danach werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 

- Dachsanierung

- Einbau eines Aufzuges

- Erneuerung der Sanitäranlage im EG mit Barrierefreiheit

- Neugestaltung des Eingangsbereiches

- Umbau und Sanierung verschiedener Büroräume (u.a. Verlegung des Bauamtes in das derzeitige Archiv) 

Von Seiten des Gemeinderates wird die vorgestellte Vorentwurfsplanung genehmigt. Der Erweiterungs-Neubau soll in der Variante mit einer Länge von 35 Metern weitergeplant werden.


c) Vergabe des Architektenauftrages

Mit Beschluss vom 22.07.2021 wurde dem Architekturbüro Kammerl + Kollegen aus Pfaffing bereits der Auftrag für die Erstellung der Vorentwurfsplanung zur Erweiterung des Rathauses erteilt (Leistungsphasen 1 und 2). 

Nunmehr liegt dem Gemeinderat ein Honorarangebot des Büros Kammerl + Kollegen für die gesamte weitere Planung, Bauausführung und Objektüberwachung vor (HOAI – Zone 3 /Mindestsatz). Da bereits bezahlte Honorar für die Vorplanung wird dabei auf das Gesamthonorar angerechnet. Auf einen zusätzlichen Umbauzuschlag wird verzichtet. 


4. Erlass einer Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Edling

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund von Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) eine Plakatierungsverordnung. Nach der Ausfertigung und Bekannmtachung erfolgt die Veröffentlichung auf www.edling.de


5. Antrag des Caritas-Zentrums Wasserburg auf einen Zuschuss für das Jahr 2022
 

Auf schriftlichem Antrag vom 09.05.2022 wird dem Caritas-Zentrum Wasserburg der im Haushaltsplan 2022 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 2.261,00 € gewährt (0,50 € pro Gemeindebürger).


6. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes 2022 wurde durch Geschäftsleiter Martin Berger den Gemeinderatsmitgliedern in den betroffenen Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes bekanntgegeben. Nach Beratung fasst der Gemeinderat den Beschluss, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen und den Nachtragshaushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.