1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Aufstellung eines Stickstoffsilos, Fl.- Nr. 220, Gemarkung Edling, nähe Gewerbegebiet Staudhamer Feld

- Errichtung eines Carports, Weiherweg 13, Fl.-Nr. 380/3, Gemarkung Edling

- Bauantrag zum Umbau des Erdgeschosses in eine 4-Zimmerwohnung in Hochhaus 12, Fl.Nr. 426/2, Gemarkung Edling 

- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Staudhamer Straße 20 a, Fl.-Nr. 201/6, Gemarkung Edling


2. Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens zur 
Verlängerung des Kiesabbaus in Breitbrunn sowie zur Erweiterung der Kiesgrube nach Norden 

Mit Bescheid vom 15.11.2011 wurde zuletzt der Kiesabbau auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 884, 885, 886, 884/2, 885/2 und 794 der Gemarkung und Gemeinde Edling sowie auf Fl.Nrn. 1394, 1390 und 1389 der Gemarkung und Gemeinde Pfaffing bis zum 31.12.2021 genehmigt. 

Mit Antrag vom 02.06.2022, beantragte die Gebr. Adler KG beim Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht, Wasserwirtschaft die Verlängerung des Kiesabbaus sowie die Erweiterung der Kiesgrube nach Norden. 

Mit Schreiben vom 08.06.2022 wird nunmehr die Gemeinde Edling um Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens gebeten. 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wir darauf hingewiesen, dass durch das geplante künftige Abbaugebiet eine Trinkwasserleitung DN 150 der öffentlichen Wasserversorgung verläuft, die bei der Realisierung des Vorhabens in den gemeindlichen Feldweg bzw. südlich  entlang davon und westlich an der Rossharte Straße verlegt werden müsste. 

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Verlängerung des Kiesabbaus und der Erweiterung der Kiesgrube einverstanden. Die vorhandene Trinkwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Edling muss auf Kosten der Gebr. Adler KG wie oben beschrieben verlegt und gesichert werden. Hierzu ist vorab eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde Edling abzuschließen.


3. Sanierung des Kindergartens Schatztruhe;
a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten
b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz

a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten

Für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € abgegeben. 

Der Auftrag für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling  zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € erteilt.


b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz

Für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 3 Angebote vor die gewertet werden konnten (14 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € abgegeben.

Der Auftrag für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € erteilt.


4. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn;
Bestätigung der ARGE-Niederschrift vom 13.05.2022

Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 13.05.2022 wird vom Gemeinderat Edling zur Kenntnis genommen. 


5. Bebauungsplan Viehhauser Straße;
a) Aufstellungsbeschluß für einen qualifizierten Bebauungsplan nach
§ 13 b BauGB für das Gebiet Viehhauser Straße in Edling, Fl.Nr’n. 135 und 148 (Teilflächen)
b) Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluß

a)
Im Bereich der o. g. Flurstücke soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Dieser Bereich wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edling  als allgemeines Wohngebiet dargestellt. 

Der Auftrag für die Erbringung der Architektenleistungen wurde am 18.11.2021 bereits an die Fa. Stephan Jocher in Wasserburg vergeben. 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB für das Gebiet Edling „Viehhauser Straße“. Dieses umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling.

b)
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Stephan Jocher, Wasserburg wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling. 

Der Bebauungsplanentwurf „Viehhauser Straße“ vom 23.06.2022 wurde dem Gemeinderat von Frau Linnerer (Architekturbüro Stephan Jocher) in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. 

Der Gemeinderat Edling billigt den vom Architekturbüro Stephan Jocher ausgearbeiteten Entwurf (nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen bei den Hinweisen zu den  Emissionen) des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 23.06.2022. 

Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.