1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Holzlager und Neubau eines Schnittholzlagers auf Fl.Nr. 693 und 694, Gemarkung Steppach in Giglberg

 
2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

Antrag auf Baugenehmigung (Änderungsantrag) zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses in Holzbauweise mit zwei Stellplätzen auf Fl.-Nr. 258/4, Gemarkung Edling an der Schwalbenstraße 


3. Antrag des Klosterkindergartens Edling auf Übernahme des voraussichtlichen 
Betriebskostendefizites für das Kalenderjahr 2022

Mit Schreiben vom 09.10.2022 beantragt der Klosterkindergarten Edling die Übernahme des im Haushaltsplan des Kindergartens ausgewiesenen voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2022 in Höhe von 47.739,00 €. Dieser Betrag soll über die freiwillige Betriebskostenförderung in Höhe von 10 % des gesetzlichen Betrages hinaus gewährt werden.

Als Begründung für den voraussichtlichen hohen Fehlbetrag werden insbesondere die höheren Personalkosten (Einstellung einer pädagogischen Fachkraft) sowie die anfallenden Kosten für die Instandhaltung und Wartung des Kindergartens angegeben. Diese zusätzlichen Ausgaben können nicht mehr alleine aus eigenen Mitteln gedeckt werden. 

In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen zu sorgen, wird dem Antrag auf Übernahme des Betriebskostendefizites zugestimmt.


4. Zuschussantrag des DJK-SV Edling für die Vereinsarbeit 2022

Mit Schreiben vom 25.10.2022 bittet der DJK-SV Edling auch heuer wieder um die Gewährung eines Zuschusses für die Vereinsarbeit. 

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wie in den vergangenen Jahren einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 3.100,00 € für die Vereinsarbeit, insbesondere für die Jugendförderung zu gewähren. 

Die Benutzung der Schulturnhalle wird weiterhin kostenlos gestattet.

 
5. Antrag auf Übernahme des Winterdienstes im Bürgermeister-Stephan-Weg 

Die Eigentümer des Bürgermeister-Stephan-Weges stellten einen schriftlichen Antrag zur Übernahme des Winterdienstes durch den gemeindlichen Bauhof.

Die Antragsteller begründen dies damit, dass sich der Weg als Durchgang und Abkürzung zur Dorfmitte gerade für junge Familien mit Kindergartenkindern und Schülern etabliert hat. 

Da es sich beim Bürgermeister- Stephan- Weg um einen Privatweg handelt, ist die Gemeinde grundsätzlich nicht für den Winterdienst zuständig. 

Die Verbindung für Fußgänger zwischen der Samerstraße und der Kardinal- Faulhaber-Straße ist aus Sicht der Gemeinde sehr wichtig, weil sich somit der Weg zur Dorfmitte verkürzt und das Queren der Pfaffinger Straße im Eimündungsbereich der Samerstraße für Fußgänger erspart werden kann. 

Die oben genannten Gründe würden eine ausnahmsweise Übernahme des Winterdienstes im Bürgermeister- Stephan- Weg rechtfertigen. Dies setzt jedoch voraus, dass die jeweiligen Eigentümer des Weges die Fußgänger uneingeschränkt und zu jeder Zeit passieren lassen. 

Der gemeindliche Bauhof übernimmt ab dem Winter 2022/23 das Streuen bei Glätte und das Schneeräumen nach deren ermessen.