1.  Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

-  Bauantrag von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling;   
Neubau eines Milchviehstalls mit anliegender landw. Maschinen- und Bergehalle auf  Fl.Nr. 460, Gemarkung Edling 

-   Bauantrag von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling;   
Neubau einer Güllegrube und einer Festmistlagerstätte auf Fl.Nr. 453/2 und 460,   Gemarkung Edling 

-   Antrag auf Vorbescheid von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling;    Neubau eines Wohnhauses an der Hochhauser Str., Fl.Nr. 404 und 405, Teilflächen 

-   Antrag auf Vorbescheid von Ramona und Hubert Stellner, Unterfarrach 2, 83539 Pfaffing;
Abbruch des nicht mehr bewohnbaren Wohnhauses mit Garage und Ersatzneubau als Einfamilienhaus mit Garage in Hart 1, Fl.Nr. 2093, Gemarkung Edling

-   Bauantrag von Elfriede und Sebastian Pichler, Sonnenstr. 9, 83530 Schnaitsee;    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Bahnstraße, Fl.Nr. 367/17 und  367/19, Gemarkung Edling 


2.  Zweite Änderung des Bebauungsplanes „Edling-Nord-Ost II“

Um die Errichtung eines Bürogebäudes für einen ortsansässigen Betrieb zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Edling-Nord-Ost II“ (Bereich Gewerbering 21-25) notwendig. Die Änderungen beziehen sich auf die Geschoßflächenzahl, die Anzahl der Vollgeschoße und die Wandhöhen. Der dazu vorliegende Änderungsentwurf wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird das weitere Änderungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchführen.

Entwurf siehe Anhang unten.


3.  Aufstellung des Bebauungsplanes „Edling-Böhmerwaldweg“ 

Im Bereich der Flurstücke 493 und 488/2, Gemarkung Edling sowie 525, Gemarkung Steppach soll ein neues Wohngebiet (WA) errichtet werden. Der Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 13 b BauGB wurde hierfür bereits in der Sitzung vom 14.09.2017 gefasst. 

Der Bebauungsplanentwurf „Edling – Böhmerwaldweg“ als allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO, gefertigt vom Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, München wurde dem Gemeinderat in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. 

Der vorliegende Entwurf vom 20.02.2018 wurde anschließend vom Gemeinderat unter der Vorgabe genehmigt, dass ein für ein Doppelhaus vorgesehenes Grundstück so überplant wird, dass ggf. die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus möglich ist (evtl. sozialer Wohnungsbau durch die Gemeinde). Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

Entwurf siehe Anhang unten.


4. Der Gemeinderat bestätigt den neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling Herrn Martin Berndl, Hauptstraße 11, 83533 Edling sowie seinen Stellvertreter Herrn Günther Wieser, Waldweg 5, 83533 Edling.
 

5. Aufgrund mehrerer Anpassungen an die Mustersatzung sowie die Änderung bezüglich der Mindestbuchungszeit in § 8 Abs. 1 (Angleichung für Krippe und Kindergarten) erlässt die Gemeinde Edling aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung  eine neue Benutzungssatzung für Kindertages-einrichtungen der Gemeinde Edling  (Kindertageseinrichtungssatzung). 
 

6. Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2018 ein Zuschuss in Höhe von 1.700,00 € gewährt, wobei ein Teil (700,00 €) als zweckgebundener Zuschuss für die Anschaffung einer neuen Regalwand bestimmt ist.