Eröffnung des Zugangs

Die Gemeindeverwaltung Edling bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeindeverwaltung Edling hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Elektronische Kommunikation

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist "edling-poststelle@edling.de" als zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Zulässige Anhänge (Attachments)

Grundsätzlich ist es möglich, E-Mails mit Dateianhängen an die Gemeindeverwaltung Edling zu versenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht alle verfügbaren Dateiformate unterstützt werden können. Dies bedeutet, dass diese E-Mails möglicherweise nicht gelesen und bearbeitet werden können. Attachments, die Makros bzw. ausführbaren Code enthalten, werden ebenfalls nicht gelesen bzw. bearbeitet. Folgende Dateiformate können grundsätzlich verarbeitet werden:

  • MS Word (.doc oder .docx)
  • MS Excel (.xls oder .xlsx)
  • Adobe Acrobat Rader (.pdf)
  • RichText Formate (.rtf)
  • Bilddateien (.jpg, .bmp oder .gif)
  • Komprimierte Dateien (.zip)

Die Größe der Dateianhänge soll ein Volumen von 10 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Bei nicht zu verarbeitenden E-Mails erhalten Sie, soweit technisch möglich, eine Mitteilung.

Verschlüsselung

Informationen, die Sie unverschlüsselt per E-Mail an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet.

Öffentlicher Schlüssel (Public Key) zum Verschlüssel Ihere E-Mails: 1510-pub.asc

Widerspruch per e-mail

Die Widerspruchseinlegung in schriftformersetzender, elektronischer Form (Übermittlung) ist gemäß Art. 3 Absatz 1 BayEGovG ausschließlich in Form der durch qualifizierte Signatur (qeS) signierten E-Mail möglich. Andere elektronische Übermittlungsformen sind nicht zugelassen. Widersprüche sind ausschließlich an die E-Mail Adresse edling-poststelle@edling.de zu richten.

Filter-Software für unerwünschte E-Mails (Spam-Filter)

Die Gemeindeverwaltung Edling verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter besteht die Möglichkeit, dass Ihre E-Mails automatisch gelöscht werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.