1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Nutzungsänderung von 2 Garagen in einem bestehenden Einfamilienhaus und Erweiterung der Wohnfläche sowie Ergänzung von 2 zusätzlichen Stellplätzen in der Staudhamer Str. 4, Fl.-Nr. 196/1, Gemarkung Edling

 
2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt;
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem.§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt Nord 

Mit Schreiben vom 10. März 2022 wurde ein Antrag auf Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Brandstätt – Nord gestellt, um den Neubau eines Wohnhauses zu realisieren. 

Da sich das geplante Gebäude derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB notwendig. 

Der Gemeinderat beschließt deshalb aufgrund von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB den Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß dem vorliegenden Lageplanentwurf mit den darin enthaltenen Grenzen. Mit der Durchführung der Ergänzungssatzung soll das Planungsbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak, Lohensteinstr. 22, 81241 München beauftragt werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. 

Die Planungskosten für den Erlass der Ergänzungssatzung werden vom Antragsteller übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Durch das neu zu errichtende Gebäude würde die gemeindliche Hauptwasserleitung (DN 150) überbaut werden, daher ist diese zu verlegen. Hierzu wird mit dem Antragsteller eine Vereinbarung bezüglich der neuen Leitungsführung, der Kostenaufteilung sowie der Vorgehensweise der Leitungsverlegung und einer Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch geschlossen.
 

3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;

a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS

b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro

a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS 

Für die Projektierung Heizung/Lüftung/Sanitär liegt der Gemeinde Edling nur ein Angebot der Fa. Cirtec – Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut vor. Die anderen angefragten Ing.-Büros konnten kein Angebot abgeben.

Das Angebot nach HOAI umfasst die Leistungsphasen 1-9 mit Honorarzone 1, Mindestsatz und 5% Nebenkosten. Der Auftrag für die Projektierung HLS wird an das Ing.-Büro Cirtec - Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut gemäß dem schriftlichen Angebot vom 21.03.2022 erteilt.


b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro 

Für die Projektierung Elektro liegen der Gemeinde Edling zwei Angebote nach der HOAI vor.

Das günstigste Angebot wurde vom Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring abgegeben. 

Der Auftrag für die Projektierung Elektro wird an das Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring gemäß dem schriftlichen Angebot vom 10.03.2022 erteilt.
 

4. Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
Auftragsvergabe zur Errichtung einer PV-Anlage 

Für die Errichtung einer PV-Anlage am Kindergarten Schatztruhe lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € abgegeben.

Der Auftrag zur Errichtung einer PV-Anlage wird gemäß dem schriftlichen Angebot vom 25.02.2022 an die Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € erteilt.

 

5. Bebauungsplan „Buchenweg“;
Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg“ im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 184, 186/1 und eine Teilfläche von Flurnummer 186, Gemarkung Edling. 

Der Bebauungsplanentwurf „Buchenweg“ vom 28.04.2022 wurde dem Gemeinderat von Herrn Baumann vom Architekturbüro Baumann & Freunde in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Die Festsetzung zu den Schallschutzmaßnahmen unter Punkt 12.1 konnte nach Rücksprache mit dem Büro C. Hentschel Consult Ing.-GmbH für Immissionsschutz und Bauphysik entfallen. Entgegen der in der letzten Sitzung beschlossenen Bestimmung, die erforderlichen Stellplätze sollen sich für alle Wohneinheiten nach der geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde Edling richten, wurde seitens des Gemeinderates befürwortet, dass für Wohnungen unter 30 m² Wohnfläche nur ein Stellplatz herzustellen ist. Die den Gemeinderäten vorliegende Begründung wurde bezüglich des Punktes 3.1 zu den von Herrn Architekt Baumann erläuterten Punkten ergänzt bzw. geändert. 

Der Gemeinderat Edling billigt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg, ausgearbeiteten Entwurf nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes „Buchenweg“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 28. 04. 2022. 

Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.


6. Beauftragung eines Unternehmens zur Erstellung eines Datenschutz- und 
Informationssicherheitskonzeptes 

Die Gemeindeverwaltung beauftragt aufgrund der stetig steigenden Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen als Ausfluss aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse ein Unternehmen mit einer DSGVO-konformen Umsetzung der Konzepte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10.000,00 €. 

Hier haben sich zwei Anbieter herauskristallisiert:

Actago GmbH aus Landau an der Isar und CyberTecc aus Neustadt an der Donau.

Nach erfolgter Kosten-Nutzen-Analyse wird der Auftrag entsprechend an einen der zwei Unternehmen vergeben. 

Gleichzeitig werden die geschlossenen Zweckvereinbarungen in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit mit dem LRA Rosenheim (derzeitige Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € pro Jahr, aufgrund von stetigen Austritten aus den zwischen dem Landkreis RO und den Kommunen getroffenen Zweckvereinbarungen werden jedoch deutliche Kostensteigerung bis hin zu 10.000,00 € pro Jahr ohne Mehrnutzen erwartet) fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt.


7. Vorstellung der Digitalen Kommune Edling

Anfang 2021 fand der Startschuss zur Digitalisierung des Rathauses und seines Produktportfolios statt. 

Die Zielsetzung war ein angemessenes Niveau in Bezug auf die Umsetzung des OZG und der notwendigen Onlinedienste zu erreichen.

- Was sind unsere Meilensteine, gibt es welche?

- Wurde das Ziel bis zum heutigen Zeitpunkt erreicht?

Meilensteine: 

- Interne Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes auf Basis des BSI IT-Grundschutzkompendium 2. Edition 2019 > 140 Seiten 

- Mit Abschluss dessen, Erhalt des Siegels für Kommunale IT-Sicherheit durch das LSI im September 2021 (zum Zeitpunkt des Erhalts 6 Kommune im Landkreis RO). 

- Vom Produktportfolio in der Größe von 0 Onlinediensten zum Beginn 2021 bis hin zu derzeit 56 Onlinediensten (Vergleich Stadt Rosenheim ist dato bei 60 Onlinediensten) über das Bürgerserviceportal und komxformularcenter direkt verlinkt mit dem Bayernportal. 

- Im Februar 2022 Erhalt der Auszeichnung „Digitales Amt“ durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales, die Gemeinde Edling gehört zu den 60 am besten digitalisierten Kommunen im Bereich der Verwaltung in ganz Bayern. 

- Einführung eines digitalen Rechnungseingangsbuches, eines Datenmanagementsystems, eines digitalen Archives und der stetigen Weiterentwicklung der Kommune in Bezug auf Bürgernähe und 24/7 (rund um die Uhr) digitale Erreichbarkeit mit dem Ziel einer „papierlosen“ Kommune bis Ende 2023. 

Sind wir als Gemeinde Edling also gut auf die digitale Zukunft vorbereitet?  
Ja sind wir!