1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses in der Pfaffinger Straße 12, Fl.-Nr. 348/17, 348/18, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Hackgutheizung in ein landwirtschaftliches Bestandsgebäude in Anzenberg 3, Fl.-Nr. 1455, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Sport-/Mehrzweckhalle in der Hochhauser Straße, Fl.-Nr. 324, 326 Gemarkung Edling 


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Gewerbehalle zur Autoreparatur in der  Albachinger Straße, Fl.-Nr. 265, Gemarkung Edling 


3. Vorstellung des Rufbussytems (On-Demand System) durch die Fa. Omobi GmbH aus 
Murnau 

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die beiden Geschäftsführer Robert Schotten und Clemens Deyerling der Fa. Omobi Gmbh aus Murnau zur Sitzung geladen. Sie stellten in einer ausführlichen Präsentation den Hintergrund der Firmengründung sowie ihr Geschäftsmodell vor. 

In einer Gegenüberstellung zeigten Sie die Vor- und Nachteile des klassischen ÖPNV und des On-Demand-Rufbussystems auf: 

ÖPNV - Klassisch: 

- Geringe Auslastung

- Hohe Kosten

- Seltene und starre Verbindungen

- Schlechte Direktverbindungen

- Lange Fahrzeiten

- Einzelne Ortsteile ohne Anschluss

- Feste Haltestellen für Bürger mit Einschränkungen schlecht zu erreichen

 

Rufbussystem: 

- Minibusse fahren im festen Einsatzgebiet individuell nach Algorythmus („Ridepooling“)

- Anmeldung für Fahrten mittels App oder telefonisch

- Virtuelle Haltestellen in allen Ortsteilen

- Flexible Zahlungsmöglichkeiten (bar oder digital)

- Altersunabhängige gesellschaftliche Teilhabe

- Automatische Bündelung von Fahrten

- Flexibilität des Systems, z.B. bei Betriebszeiten, Flotte und möglicher Einbindung von Linienverkehren, Taxis usw. 

In der anschießenden Frage- und Antwortrunde wurden folgenden Themen angesprochen: 

- Das Gemeindegebiet Edling ist alleine für ein Rufbussystem wohl zu klein

- Der Auftraggeber (Landkreis oder Gemeinden) geben das Einsatzgebiet vor

- Eine Genehmigung durch die Reg. v. Oberbayern ist erforderlich

- Das Rufbussystem kann im Betreibermodell durch eine externe Firma betrieben werden

- Die Fahrpreise gibt der Auftraggeber vor

- Es wurde klargestellt, dass sich ein Rufbussystem nicht eigenwirtschaftlich tragen kann

- Es muss ein Grundkonzept erstellt werden und eine öffentliche Ausschreibung erfolgen

- Ein Rufbussystem kann öffentlich vom Freistaat Bayern gefördert werden

In einer der nächsten Sitzungen sollen auch noch die Betreiber des Rufbussystems „Rosi“ (Rosenheimer Verkehrsgesellschaft m.b.H.) ihr Konzept im Gemeinderat vorstellen. Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte nicht. 


4. Schöffenwahl 2023;
Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Edling 

Gemäß Schreiben des Präsidenten des Landgerichtes Traunstein vom 23.01.2023 sind dem Amtsgericht Rosenheim mindestens 3 Personen als Schöffen vorzuschlagen. Es haben sich insgesamt 5 Personen aus der Gemeinde Edling für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben, bzw. sind mit der Aufnahme einverstanden.  Der Gemeinderat beschließt, diese Personen für das Amt eines Schöffen vorzuschlagen und in die Vorschlagsliste aufzunehmen. 


5. Neubau eines Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg;
Vergabe von Aufträgen 

Für den Neubau des Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg wurden folgende Aufträge vergeben: 

a) Zimmererarbeiten: Latein, Eiselfing, 102.249,68 €
b) Spenglerarbeiten: Bauer, Pfaffing, 18.477,94 €
c) Gerüstbauarbeiten: Sax, Eching, 18.579,47 €
d) Aufzug: Pfnür, Bischofswiesen, 58.548,00 € 

 
6. Vorlage der Jahresrechnung 2022 an den Gemeinderat 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens-und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. Einwände wurden nicht erhoben.

 
7. Zuschussantrag der Festgemeinschaft Steppach für das Maibaum-fest 2023 

Mit Schreiben vom 16.03.2023 beantragt die Festgemeinschaft Steppach für das Maibaumfest am 01.05.2023 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500,00 €, da aus dem gastronomischen Bereich des Festes die Unkosten (z.B. Herrichten des Maibaumes, Sicherungsmaßnahmen, Musik) nicht gedeckt werden können. 

Der Festgemeinschaft Steppach wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.