1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid zur Abklärung einer Wohnbebauung auf Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau der best. Mist-Lagerstätte in Lager für Hackschnitzel und Einbau einer Hackschnitzel-Heizung in Brandstätt 4 a, Fl.-Nr. 836, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von 2 Dachgauben und eines Balkones im Zuge einer energetischen Dachsanierung im Falkenweg 3, Fl.-Nr. 232/4, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Nutzugsänderung von Flur Nr. 380/6, Gemarkung Edling in ein Mischgebiet

 

2. Errichtung eines Bike-Parks auf Fl.Nr. 135 und 136 an der Viehhauser Straße;
Vorstellung der Grob-Planung sowie Beschlussfassung über die Durchführung und Auftragsvergabe 

Die vorliegende Grobplanung für den Bike-Park auf den Fl.Nr. 135 und 136 der Fa. Guido Tschugg, Pittenhart wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Dabei wurden auch die Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde und die künftige Baulanderschließung mit Gehweg berücksichtigt. 

Der Gemeinderat beschließt das Vorhaben durchzuführen und den Auftrag zur Planung und zum Bau des Bike-Parks an die Fa. Guido Tschugg, MTB Promoter, Gramelberg 15, 83132 Pittenhart gemäß Angebot vom 16.03.2023 zu einer Angebotssumme von 42.955,43 € brutto zu vergeben. 

Es ist darauf zu achten, dass mindestens 5 Stellplätze geschaffen werden. Außerdem sollen zwischen den Bahnen Flächen für die Allgemeinheit vorgehalten werden und eine Feldhecke im Norden als Abgrenzung zur Bebauung eingeplant werden. 


3. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
 

Aufgrund einer Empfehlung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim sollte die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung neu erlassen werden. Die bisherige Satzung vom 23.05.1995 beruht noch auf der Ermächtigungsgrundlage des § 132 BauGB iV.m. Art.23 GO. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist jedoch seit 2016 der landesrechtliche Art. 5a KAG. Ein aktuelles Satzungsmuster wurde hierzu vom Bayerischen Gemeindetag erarbeitet.

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den §§ 132, 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine neue Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS). Die Satzung ist auf der Gemeindehomepage einzusehen, www.edling.de


4. Neubau eines Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg;
Vergabe von Aufträgen 

Für den Neubau des Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg wurden folgende Aufträge vergeben:

a) Elektroarbeiten: Fa. Ackermann GmbH, Garching  126.396,90 € 

b) Heizung/Lüftung/Sanitär: Fa. Pflügl GmbH & Co.KG, Gars  246.572,14 €