Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17.06.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Werkstatt in Unterunterach 1 a, Fl.-Nr. 1070, 1066, Gemarkung Steppach

 - Antrag auf Nutzungsänderung des Wohnteils Erdgeschoss und Obergeschoss des bestehenden Gebäudes in Monteurzimmer und Errichtung eines Carports mit Abstellraum in Allmannsberg 7, Fl.-Nr. 1559, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Holz- und Geräteschuppens in Brandstätt 3, Fl.-Nr. 821, Gemarkung Steppach


2. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn

Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 09.06.2021 wird vom Gemeinderat bestätigt.


3. Vorstellung der Gemeinwohl-Ökonomie, Ortsgruppe Wasserburg

Die beiden Edlinger Vertreter der Regionalgruppe Altlandkreis Wasserburg Werner Furtner und Albert Bernstetter stellten dem Gemeinderat in einer ausführlichen Präsentation die Hintergründe, Tätigkeitsfelder und Ziele der Gemeinwohlökonomie dar (siehe: https://bayern.ecogood.org/altlandkreis-wasserburg/).

 

Gemeinderatssitzung am 20.05.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Anzenberg 3, Fl.-Nr. 1526, Gemarkung Edling

- Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Spänesilos um 2 Meter zur Lagerung von Brennstoff Am Sonnenpoint 1, Fl.-Nr. 574, Gemarkung Steppach

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 8 zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 70, 81, Gemarkung Edling

  
2. Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Mit Schreiben vom 26.01.2021 weist die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim darauf hin, dass die Pauschalsätze für Leistungen gemeindlicher Feuerwehren regelmäßig zu kalkulieren sind. Dabei ist Art. 28 Abs. 4 BayFwG i.V.m. Art. 2 und Art. 8 KAG zu beachten. Zudem wird dringend empfohlen, den Regelungstext der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums zu verwenden. Von der Verwaltung der Gemeinde Edling wurden deshalb die Pauschalsätze für Fahrzeuge der gemeindlichen Feuerwehren neu kalkuliert und ein Satzungsentwurf erstellt.

Die Gemeinde Edling erlässt deshalb aufgrund Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Nach der Bekanntmachung wird die Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Edling veröffentlicht (www.edling.de).

3. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Benutzungs-Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertages-Einrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)

Bei einem allgemeinen Vergleich in den umliegenden Nachbargemeinden wurde festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungsgebühren in der Gemeinde Edling im unteren Bereich liegen. Eine letzte Gebührenanpassung erfolgte seitens der Gemeinde Edling zum 01.09.2016 und ist somit bereits 5 Jahre her.

Aus diesem Grunde wurde seitens der Verwaltung die Kindertages-Einrichtungsgebühren-Satzung überarbeitet und ein Satzungsentwurf erstellt.

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunal-Abgabengesetzes eine neue Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung. Nach der Bekanntmachung wird die Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Edling veröffentlicht (www.edling.de).


4. Entwicklung Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
a) Durchführungsbeschluss

Am Montag, den 03. Mai 2021 stellte Herr Meindl – Abteilungsleiter Land- und Dorfentwicklung – und Herr Heim vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern den Fraktionsvorsitzenden der UBG, der ÜWG sowie der CSU den Verfahrensablauf für die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes vor.

Der Gemeinderat fasst nach eingehender Beratung den Beschluss, dass für den gesamten Gemeindebereich ein Gemeindeentwicklungskonzept erstellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes an das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern stellen.


4. Entwicklung Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
b) Benennung eines Kernkompetenzteams

Nach Auffassung des Gemeinderates soll ein Kernkompetenzteam benannt werden, welches für die zukünftige Durchführung und Organisation des Entwicklungskonzeptes zuständig ist.

Dieses Team soll aus insgesamt 5 Mitgliedern bestehen. Neben dem 1. Bürgermeister Matthias Schnetzer und der 3. Bürgermeisterin Nicole Bauer-Schäfer sind dies für die CSU Rudolf Adler, für die ÜWG Wolfgang Baumann und für die UBG Florian Prietz. 

Der Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Sachstand zu informieren.


5. Erweiterung des Gemeindekindergartens Schatztruhe;
Vergabe der Arbeiten Schreiner-Küche

Am Mittwoch, den 19.05.2021 fand die Submission für das Gewerk „Schreiner-Küche“ statt. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 19 Firmen die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, haben 4 Firmen ein Angebot zum Submissionstermin abgegeben, davon waren 4 vollständig und konnten gewertet werden. Die eingegangenen Angebote werden noch durch das beauftragte Architekturbüro Schindler geprüft. 

Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Brutto-Angebotssumme von 19.819,45 €.

Die Vergabe durch den Gemeinderat erfolgt vorbehaltlich der inhaltlichen Prüfung durch das Architekturbüro Schindler. Die Auftragssumme ist im Rahmen der Kostenberechnung.

 

 

Schließung der Gemeindeverwaltung Edling

Die Gemeindeverwaltung Edling bleibt am Freitag 14.05.2021 (Tag nach Christi Himmelfahrt) und am Freitag, 04.06.2021 (Tag nach Fronleichnam) geschlossen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 15.04.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Außentreppe mit 2 Wohneinheiten und Neubau einer Garage in Hochhaus 14, Fl.-Nr. 431/3, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnungserweiterung durch Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben in Unterhub 11, Fl.-Nr. 966/2, Gemarkung Steppach

 - Einvernehmen für eine Garage zu einem bereits laufenden Bauantrag in Brandstätt 8d, Fl.-Nr. 850/16, Gemarkung Steppach

 

2. Antrag der CSU Edling auf Evaluierung & Kriterien für eine E-Ladeinfrastruktur der Gemeinde Edling

Mit Schreiben vom 01.03.2021 stellt der CSU-Ortsverband Edling, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Georg Berndl jun. den Antrag für die „Evaluierung & Kriterien“ für eine E-Ladeinfrastruktur der Gemeinde Edling.

Im Antrag wird darauf verwiesen, das eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur im Hinblick auf die Energiewende von großer Bedeutung ist. Um dieser Bedeutung nachzukommen und für die Energiewende zu ermutigen ergreift die CSU Edling mit diesem Antrag die Initiative für die Gemeinde Edling. Mit Hilfe einer sach- und fachgerechten Bewertung soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie die Gemeinde Edling den bevorstehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Erwartungshaltung an die Ausarbeitung sind u.a. Antworten auf Fragen einer strategischen Ausrichtung (potentieller Bedarf an E-Ladestationen und geeignete Standorte) zu erhalten, sowie flankierend mögliche finanzielle, technische und rechtliche Hürden aufgezeigt zu bekommen.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass mit dem Antrag ein wichtiges Zukunftsthema verbunden ist. Dem Antrag der CSU-Edling wird deshalb grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt zunächst Erfahrungen bei Nachbargemeinden einzuholen, die dieses Thema bereits angegangen oder umgesetzt haben. Ggf. sollen auch Informationen bei Anbietern oder entsprechenden Fachbüros eingeholt werden.


3. Vorstellung der möglichen weiteren organisatorischen Planungsschritte für den Gemeinde-Entwicklungsplan

In der Sitzung am 11.03.2021 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Vorhaben eines „Gemeindeentwicklungsplanes“ anzugehen. Dabei wurde Herr Wolfgang Baumann beauftragt, mit Experten zu dieser Thematik Kontakt aufzunehmen und zu berichten, in welcher Form das Projekt durchgeführt werden könnte. 

Nunmehr stellt Herr Baumann dem Gemeinderat den möglichen Ablauf der weiteren organisatorischen Planungsschritte vor.

Der Gemeinderat ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Herr Baumann wird sich zur Terminabstimmung mit dem Amt für ländliche Entwicklung bzw. der SDL in Verbindung setzen.


4. Antrag der ÜWG Edling auf eine Grundsatzdiskussion zum Thema Wasserburger Stadtbus nach Edling

Mit Schreiben vom 06.04.2021 stellt die ÜWG Edling, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Wolfgang Baumann den Antrag auf eine „ergebnisoffene Grundsatzdiskussion“ zum Thema Wasserburger Stadtbus bis Edling.

Zu dieser Thematik wurde seitens der Verwaltung die Stadt Wasserburg vorab um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Mit E-Mail vom 13.04.2021 teilt hierzu die Stadt Wasserburg folgendes mit:

Die Stadt Wasserburg a. Inn schreibt derzeit im Auftrag der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft als ÖPNV-Aufgabenträger die Leistungen des Stadtbus Wasserburg europaweit aus. Die Ausschreibung betrifft den Vergabezeitraum 01.02.2022 bis 12.12.2026 mit Verlängerungsoption bis 09.12.2028. Für den Vergabezeitraum ist der Umfang der Leistungen grundsätzlich festgelegt, eine Verlängerung der Stadtbuslinie 9418 damit nicht umsetzbar. 

Die Stadt Wasserburg a. Inn hatte im Vorfeld entsprechend dem im Nahverkehrsplan definierten Prüfauftrag verschiedene Betriebskonzepte für den Stadtbus untersuchen lassen, ehe man sich auf einen werktäglichen Halbstundentakt im Verlauf der bestehenden Stadtbuslinie festgelegt hat. Für die Prüfung war mit „plan:mobil“ dasselbe Planungsbüro wie für den Nahverkehrsplan des Landkreis Rosenheim beauftragt. Im Rahmen der Vorabstimmung wurde eine Verlängerung der Stadtbuslinie in Nachbargemeinden zunächst in Betracht gezogen, zumal im ISEK thematisiert. Im Hinblick auf die komplexen betrieblichen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen wurde der Stadt Wasserburg a. Inn aber seitens der Planer abgeraten, diesen Ansatz zu vertiefen. Die ausführlicher geprüften Betriebskonzepte waren deshalb auf das Stadtgebiet beschränkt. Vor allen Dingen war (und ist) eine Verlängerung der Stadtbuslinie keine konkrete Maßnahme im aktuellen Nahverkehrsplan, der die wesentliche Grundlage aller ÖPNV-Planungen bildet. 

Wenn eine sinnvolle Einbindung in die Stadtbuslinie längerfristig möglich sein sollte, würde sich die Stadt Wasserburg a. Inn einer Verlängerung ins Umland wohl nicht verschließen, zumal auch die Stadt davon Vorteile hätte. Betriebliche und verkehrliche Zwangspunkte ermöglichen unter den aktuellen Umständen aber noch nicht einmal eine Einbindung von Reitmehring Süd oder Attel in den Linienverlauf des Stadtbusses, einem sehr wichtigen Anliegen der Stadt. Lösungen werden entsprechend durch regionale Buslinien, im konkreten Fall vorrangig der 9416, zu suchen sein.

Bürgermeister Matthias Schnetzer betont, dass es bereits derzeit umfangreiche Verbindungen über den RVO, Linie 9416 nach Wasserburg gibt. Ebenso ist es möglich mit der Zugverbindung von Edling nach Reitmehring den Anschluss zum Stadtbus Wasserburg zu erreichen. Die Gesamtthematik soll ggf. im Rahmen des künftigen Gemeindeentwicklungsplanes vertieft werden. 

5. Antrag des Caritas-Zentrums Wasserburg auf einen Zuschuss für das Jahr 2021 

Auf schriftlichem Antrag vom 29.03.2021 wird dem Caritas-Zentrum Wasserburg der im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 2.273,00 € gewährt (0,50 € pro Gemeindebürger).

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.03.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Holzlagerschuppens inklusive zwei Pkw-Stellplätze (Garagen) in Fuchstal 2, Fl.-Nr. 1910 und 1911, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung durch Ausbau der bestehenden Garage sowie der Errichtung einer Doppelgarage in der Kesselseestr. 2, Fl.-Nr. 286, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in der Staudhamer Str. auf Teil-Stück Fl.-Nr. 196/2, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Schwalbenstr. 8, Fl.-Nr. 256/14, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Garage und Erneuerung des Dachstuhls über den Bestandsgaragen in Roßhart 23, Fl.-Nr. 1362 sowie 1368, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und    Teilabriss einer bestehenden Maschinenhalle in der Lärchenstr. 8, Fl.Nr. 7, Gemarkung     Edling

 

2. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße;
Genehmigung des Planentwurfes nebst Begründung für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Edling-Birkenstraße 

Der Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nebst Begründung, gefertigt vom Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak in München wurde dem Gemeinderat in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Der vorliegende Entwurf vom 11.03.2021 wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. 


3. Vorlage der Jahresrechnung 2020 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. 


4. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Verbrauchsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Verbrauchsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Verbrauchsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

0,90 € pro m² entnommenen Wassers (bisher 0,86 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht. 


5. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Einleitungsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Einleitungsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Einleitungsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

1,92 € pro m² eingeleiteten Abwassers (bisher 1,68 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht.