Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 14.03.2019

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Herrn Georg Berndl und Frau Bianca Schreieck, Dr. Schwenninger-Str. 4, 80807 München;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt 6c, Fl.Nr. 850/10 

- Bauantrag von Herrn und Frau Martin und Andrea Gruber, Obersteppach 4b, Edling;
Gewerbeerweiterung mit Betriebsleiterwohnung in Obersteppach 4b, Fl.Nr. 342/1 u. 343/1 

- Antrag auf Vorbescheid von Herrn Alexander Hartl, Gmain 2, 83539 Pfaffing und Herrn Christian Hartl, Baumgarten 4a, 83544 Albaching;
Neubau eines Doppelhauses mit je einer Einliegerwohnung in der Lärchenstraße, Fl.Nr. 11/2  


Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,- € gewährt. 


3. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. Einwände wurden nicht erhoben.

Ortsdurchfahrt Edling am Faschingssonntag gesperrt

Aufgrund des Faschingsumzugs am kommenden Sonntag, 03. März 2019 ist die Ortsdurchfahrt Edling in der Zeit von 10:30 Uhr bis 19 Uhr gesperrt.

Haushaltsplan 2019

In der Finanzausschußsitzung am 29.01.2019 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2019 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 14.02.2019. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Haushaltssatzung der Gemeinde Edling für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 § 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.144.900,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.955.300,00 € ab.         

 § 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

 § 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 § 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer    
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
    b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
  2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

 § 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

 a) Einnahmen: 

  1. Grundsteuer A+B:  460.000,00 €
  2. Gewerbesteuer:  900.000,00 €
  3. Einkommensteueranteil:  2.700.000,00 €
  4. Umsatzsteueranteil:  125.000,00 €
  5. Hundesteuer:  11.000,00 €
  6. Schlüsselzuweisung:   550.000,00 €
  7. Sonst. allgemeine Zuweisung:  75.000,00 €
  8. Einkommensteuerersatzleistung:   200.000,00 €
  9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer:   40.000,00 €
  10. Konzessionsabgabe:  95.000,00 €
  11. Kindergartenbeiträge:  117.800,00 €
  12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten:  300.000,00 €
  13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:   200.000,00 €
  14. Straßenunterhaltungszuschuss:   88.900,00 €

 b) Ausgaben: 

  1. Gewerbesteuerumlage:  176.000,00 €
  2. Kreisumlage:    2.070.100,00 €
  3. Schulverbandsumlage:   519.700,00 €
  4. Zinsen:   4.400,00 €
  5. Straßenunterhalt und Winterdienst:   220.000,00 €
  6. Straßenbeleuchtung/Unterhalt:  31.000,00 €
  7. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:  400.000,00 €
  8. Personalkosten insgesamt:    1.827.500,00 €

 Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

  1. Ausstattungen für die Feuerwehren:   225.000,00 €
  2. Grunderwerb:  550.000,00 €
  3. Straßensanierungsmaßnahmen:  300.000,00 €
  4. Bahnübergangssicherungen:   50.000,00 €
  5. Baugebietserschließungen:  580.000,00 €
  6.  Investitionen in die Abwasserentsorgung:  1.080.000,00 €
  7. Ausbaukosten Breitbandversorgung:  400.000,00 €
  8.  Investitionen in das Wasserleitungsnetz:  250.000,00 € 

Schuldenstand: 

Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2019 etwa 217.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird er sich auf ca. 73.000 € belaufen. Dies entspricht dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 16,00 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 644,00 € (Stand 31.12.2015). Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2019 etwa 11.800.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 8.800.000,00 € betragen.

Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2019 440.500,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 144.300,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 296.200,00 €.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 14.02.2019

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Herrn Georg Hargasser, Rudering 1, Edling;
Umbau der zwei bestehenden Wohnungen durch Trennung von Kommunwänden in drei Wohneinheiten und Errichtung einer Doppelgarage in Rudering 1 und 1a, Fl.Nr. 163

 - Bauantrag von Herrn Jürgen Reischenbeck, Drosselweg 3, Edling;
Tekturplanung zum Eingabeplan vom 14.07.2017: Ausbau einer dritten Wohneinheit über der bestehenden Garage im Drosselweg 3, Fl.Nr. 234

 - Bauantrag von Herrn Falko Birkmaier, Hochhaus 12, Edling;
Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Hochhaus 12, Fl.Nr. 426/2 

- Bauantrag von Herrn Martin Staude, Samerstr. 3, Edling;
Dachgeschossausbau in eine dritte Wohneinheit mit Anhebung des Dachstuhles und Einbau von Dachgauben in der Samerstr. 3, Fl.Nr. 454/1 

- Bauantrag von Herrn Daniel Limberger, Zanderweg 2, Edling;
Anbau eines Büroraumes im Erdgeschoss und Anbau von Kellerräumen an das bestehende Einfamilienhaus im Zanderweg 2, Fl.Nr. 418/6 

- Bauantrag von Herrn Hubert Fischer, Bruck 1, Edling;
Erweiterung der bestehenden Landmaschinenwerkstatt in Attelthal 12, Fl.Nr. 1752 

- Bauantrag der Bernhard Daburg GbR, Daburg 4, Edling;
Errichtung eines teilüberdachten Auslaufes für Kalbinnen und eines überdachten Außenfutterplatzes in Daburg 4, Fl.Nr. 1959, 2000, 2002 und 2003

2. Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 13b BauGB für das Gebiet „Roßhart Süd-West“, Fl.Nr’n. 1056 und 1057 jeweils Teilfläche, Gemarkung Edling 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB im Sinne des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB für das Gebiet „Roßhart-Südwest“. Es umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1056 (Teilfläche), 1057/2 (Teilfläche) sowie 1066/2, Gemarkung Edling. 

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wird das Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, München beauftragt. Die Grundstückseigentümer tragen sämtliche Planungskosten. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Grundstückseigentümer tragen auch sämtliche Erschließungs-kosten. 

3.  Breitbandausbau in der Gemeinde Edling – 3. Verfahren;
Auftragsvergabe zum FTTH-Ausbau in den festgelegten Erschließungs-gebieten  

Die Gemeinde Edling führte mit Unterstützung des beauftragten Ing.-Büros IK-T, Regensburg ein 3. Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in den dort festgelegten Erschließungsgebieten durch. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens wurde lediglich ein Angebot bei der Gemeinde Edling eingereicht: 

Telekom Deutschland GmbH, Angebot vom 14.11.2018:
Wirtschaftlichkeitslücke:  908.343,00 €
Realisierungszeit:  48 Monate nach Vertragsunterzeichnung 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling vergibt den Auftrag zum technischen Breitbandausbau an die Telekom Deutschland GmbH vorbehaltlich der Förderbewilligung durch die Regierung von Oberbayern und der Plausibilitätsprüfung zu den Bedingungen des Angebots vom 14.11.2018. Der Fördersatz beträgt gemäß der Förderrichtlinie 80%. 

4. Auftragsvergabe für den Glasfaseranschluss der Schule Edling nach der Förder-richtlinie des Freistaates Bayern 

In einem Angebotsverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den FTTB-Anschluss der Franziska-Lechner-Schule Edling wurden insgesamt 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Rahmen dieses Angebotsverfahrens wurde lediglich ein Angebot bei der Gemeinde Edling eingereicht: 

T-Systems International GmbH, Angebot vom 08.11.2018:
Angebotshöhe-Brutto:   53.818,85 €
Realisierungszeit:  45 Wochen nach Auftragseingang bei T-Systems 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling vergibt den Auftrag zur Glasfaseranbindung der Franziska-Lechner-Schule Edling an die T-Systems GmbH vorbehaltlich der Förderbewilligung durch die Regierung von Oberbayern zu den Bedingungen des Angebots vom 08.11.2018. Der Fördersatz beträgt gemäß der Förderrichtlinie 80% mit einem Förderhöchstbetrag von 50.000,00 €.

Rathaus am Faschingsdienstag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung Edling bleibt am Faschingsdienstag, 05.03.2019 ganztägig geschlossen.