Ferienspaß 2021 und Spielmobil 2021

Hallo Ferienprogrammler,

anbei findet Ihr unter Ferienprogramm 2021 den Auszug aus dem Gemeindeblatt für August.

mit der Anmeldung Ferienspaß 2021 könnt Ihr euch bis zum 01.08.2021 für das Ferienprogramm "Ferienspaß" anmelden.

Hierzu bitte Anmeldebogen und die Einverständiserklärung ausgefüllt per mail an angelika.schueller@edling.de schicken.

Frau Schüller informiert euch dann bis spätestens Dienstag Mittag ob Ihr mit dabei seid.

Um beim Spielmobil mitmachen zu können, nehmt Ihr bitte die unterschriebene Anmeldung und Einverständniserklärung zum Spielmobil einfach mit, weiteres wird vor Ort geregelt.

Und jetz gaaaanz viiiiel Spaß euch laughing

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 22.07.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Speichers im Bestandsgebäude in Wohnraum, Rudering 6, Fl.Nr. 158, Gemarkung Steppach

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von Garagen in Rudering 6, Fl.Nr. 158 und 190/8, Gemarkung Steppach

- Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines Carports in der Pfaffinger Str. 31, Fl.Nr. 570/1, Gemarkung Edling

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage mit einer Büroeinheit für Home-Office, Am Gewerbering 19, Fl.Nr. 215/10, Gemarkung Edling

- Tekturantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Neubau einer Garage in der Staudhamer Str. 15, Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Edling (Lage der Garage und Balkon über dem Anbau) 

- Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung zur Nutzungsänderung der integrierten Garage im Erdgeschoß in Wohnraum und Neubau eines Carports mit Dachterrasse und Außentreppe in der Samerstr. 17, Fl.Nr. 452/1, Gemarkung Edling 


2. Präsentation des Ingenieurbüros IK-T bezüglich der weiteren Ausbau- und Förder
möglichkeiten für die Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling 

In einer ausführlichen Präsentation stellte Herr Hierl vom beauftragten Ingenieurbüro IK-T aus Regensburg die weiteren Ausbau- und Fördermöglichkeiten für die Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling vor.

 Er ging dabei insbesondere auf folgende Punkte ein: 

  1. Grundsätzliche Netzkonzept
  2. Ermittlung des Versorgungsgrades
  3. Trassenverlauf und Kalkulation
  4. Verfahrensschritte
  5. Definition der Ausbaugebiete nach Abschätzung der Ausbaukosten und der Förderhöhe
  6. Beistellungsmodell
  7. Fragen und Diskussion 

Nachdem bereits ein entsprechendes Markterkundungsverfahren durchgeführt wurde, kämen für die Förderung nach dem Bayer. Gigabit-Förderprogramm insbesondere Gemeindebereiche für einen Ausbau in Frage, die derzeit mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt sind. 

Nach der Grobkostenschätzung für den passiven Infrastrukturausbau wäre mit Kosten ohne Förderung von ca. 2.500.000,- Euro zu rechnen. Mit den Förderkonditionen der Bayer. Gigabitrichtlinie verbliebe als Eigenanteil der Gemeinde Edling ein Betrag von etwa 800.000,- Euro. 

Die Verwaltung bzw. das Ingenieurbüro IK-T wird beauftragt, ein Auswahlverfahren gemäß dem Bayer. Gigabit-Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bzw. Beistellungsmodell nach den festgestellten förderfähigen Bereichen durchzuführen. Mit diesem Auswahlverfahren ist noch keine Verpflichtung für die Gemeinde Edling zur endgültigen Vergabe verbunden, insbesondere falls die Baukosten zu hoch ausfallen sollten. 


3. Anfrage der Fa. Gebr. Adler, Edling zum weiteren Kiesabbau südlich von Edling
 

Mit Schreiben vom 05.07.2021 stellt die Fa. Gebr. Adler KG, Edling die Anfrage an den Gemeinderat, im Zuge der notwendigen Verlängerung der bestehenden Abbaugenehmigung auch eine Erweiterung des Abbaus nach Norden bis zum gemeindlichen Sonnenfeldweg, Fl.Nr. 777, Gemarkung Edling abzuklären. Im Regionalplan Südostoberbayern ist die Fläche bis zum Feldweg bereits als Vorrangfläche für Kiesabbau eingetragen. 

Die Fragen der Fa. Adler an den Gemeinderat sind folgende: 

- Ist es vorstellbar, dass der Kiesabbau um weitere 10 Jahre verlängert wird und dabei nach Norden fortschreitet? 

- Darf der See mitwachsen, wenn ja wie weit? Unter Wasser hat der Kies noch eine Mächtigkeit von ca. 20 m. Der Abbau in die Tiefe spart andernorts Abbauflächen in die Breite. 

- Soll die Folgenutzung wie bisher geplant rein der Natur dienen und den Menschen aussperren oder soll später im nördlichen Bereich der Zugang zum See für Besucher möglich sein? 

Die Einschätzung der Gemeinde (auch der mitbetroffenen Gemeinde Pfaffing) auf diese Fragen benötigt die Fa. Adler als Grundlage für die weitere Ausbauplanung und für die Verhandlungen mit den Grundbesitzern. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt und den entsprechenden Fachbehörden. 

Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass durch das geplante künftige Abbaugebiet eine Trinkwasserhauptleitung DN 150 verläuft, die bei Realisierung des Vorhabens in den gemeindlichen Feldweg bzw. entlang davon und entlang der Roßharter Straße verlegt werden müsste. 

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit dem Vorhaben zur Erweiterung der Kiesabbauflächen einverstanden, wobei die Verträglichkeit mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung geprüft werden muss (entsprechendes Fachgutachten). Die vorhandene Trinkwasserhauptleitung müsste zudem auf Kosten der Fa. Adler wie oben beschrieben verlegt und gesichert werden. Hierzu ist vorab eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abzuschließen. 


4. Erlass einer neuen Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms 
(Lärmschutzverordnung) 

Aufgrund von geänderten Rechtsgrundlagen sowie einiger redaktioneller Änderungen wird von Seiten der Verwaltung ein Neuerlass der Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (Lärmschutzverordnung) empfohlen. 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 7 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) den Erlass einer Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (Lärmschutzverordnung – LschVO). 

Gleichzeitig wird die Verordnung über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten vom 16.12.2019 aufgehoben. 

Die Verordnung kann auf der Internetseite der Gemeinde Edling eingesehen werden (www.edling.de)
 

5. Erweiterung Kindergarten Schatztruhe;
Vergabe der Inneneinrichtung 

Für die Inneneinrichtung im Erd- und Obergeschoß lagen dem Gemeinderat drei entsprechende Angebote vor. Der Bedarf wurde von der Kindergartenleitung erarbeitet und mit der Verwaltung und dem Architekten abgestimmt. 

Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Wehrfritz aus Bad Rodach abgegeben. 

Nach Abzug des Nachlasses ergibt sich ein Angebotspreis von:

EG:                 56.406,29 € Brutto

OG:                 17.282,94 € Brutto

Gesamt:          73.689,23 € Brutto 

Der Auftrag für die Inneneinrichtung im EG und OG wird an die Firma Wehrfritz aus Bad Rodach für 73.689,23 € vergeben. 


6. Zuschussantrag der VHS Wasserburg für das Jahr 2021

Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 01.07.2021 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2021 in Höhe von 3.192,70 € gewährt (pro Einwohner 0,70 €).

 

7.a) Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 13 a BauGB für das Gebiet Buchenweg in Edling, Fl.Nr’n. 186/1, und 184, Gemarkung Edling 

Im Bereich der o. g. Flurstücke soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edling bereits als allgemeines Wohngebiet dargestellt. 

Die Auftragsvergabe für die Architektenleistungen wurde gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2020 bereits an die Fa. Architekten Hans Baumann & Freunde in Moosach vergeben. 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung - für das Gebiet Edling „Buchenweg“. Dieses umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 186/1 und 184,  Gemarkung Edling. 


7.b) Abstimmungsbeschluss über eine Planvariante
 

Herr Architekt Baumann vom Architekturbüro Baumann und Freunde stellt dem Gemeinderat die Vorentwürfe – V 1 und V 2 - des Bebauungsplanes Edling „Buchenweg“ mit integrierter Grünordnung vor und erläutert die beiden Varianten. 

Nachdem Herr Baumann sämtliche Fragen des Gemeinderates beantwortet hat, entscheidet sich der Gemeinderat nach eingehender Beratung für Variante 1 mit folgenden Änderungen: 

Im nordwestlichen Teil des künftigen Baugebietes (Plangebiet D) sollen zwei Einzelhäuser mit der jeweiligen Möglichkeit eines kleinen eingeschossigen Zuhauses geplant werden. Ferner soll für das gesamte Plangebiet D eine Dachneigung von 35° mit einer Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt werden. Im Plangebiet C soll die Wandhöhe 6,30 m betragen. 

Die erforderlichen Stellplätze sollen sich nach der geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde Edling richten.  

Das Architekturbüro Baumann wird die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen in Variante 1 einarbeiten und einen entsprechenden Entwurf nebst Festsetzungen und Begründung für eine der nächsten Sitzungen ausarbeiten, damit das weitere Aufstellungsverfahren eingeleitet werden kann.

Solarkataster Rosenheim für alle Gemeinden

Solarkataster Rosenheim – jetzt für alle Gemeinden und mit vielen neuen Funktionen

Ab sofort ist der Online-Service „Solardachkataster“ für alle Gemeinden des Landkreises freigeschaltet und mit vielen neuen Funktionen ausgestattet. Bürger, die einen aktiven Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten wollen und an ersten Informationen über die Möglichkeiten und wirtschaftlichen Eckdaten einer Photovoltaikanlage auf ihrem Gebäude interessiert sind, können unter www.solarkataster-rosenheim.de ausprobieren, ob das jeweilige Dach für die Nutzung der Sonnenenergie geeignet ist. In einer Wirtschaftlichkeitsberechnung werden individuelle Gegebenheiten wie Stromverbrauch, Strompreis, Eigennutzung oder Vermietung, Nutzung einer Wärmepumpe und/oder eines E-Autos berücksichtigt, aber auch die Themen Energiespeicherung, Fremdfinanzierung und Eigenverbrauch fließen in die Ergebnisse ein. Zudem ist es möglich über ein konfigurierbares Lastprofil den persönlichen Tagesablauf abzubilden und so noch genauere Informationen zu erhalten. Mit den Erkenntnissen aus dem Solarkataster können die nächsten Schritte wie Energieberatung und Beauftragung einer Anlage angegangen werden.

Dabei ist dieser Online-Service nicht nur für Eigenheimbesitzer interessant, auch gewerbliche Gebäude, Landwirtschaft und öffentliche Liegenschaften können individuell betrachtet werden. 

Der Solarkataster Rosenheim ist ein Angebot des Landratsamtes Rosenheim und der Initiative Energiezukunft Rosenheim www.ezro.de in Kooperation mit den Landkreisgemeinden und der Stadt Rosenheim.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17.06.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Werkstatt in Unterunterach 1 a, Fl.-Nr. 1070, 1066, Gemarkung Steppach

 - Antrag auf Nutzungsänderung des Wohnteils Erdgeschoss und Obergeschoss des bestehenden Gebäudes in Monteurzimmer und Errichtung eines Carports mit Abstellraum in Allmannsberg 7, Fl.-Nr. 1559, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Holz- und Geräteschuppens in Brandstätt 3, Fl.-Nr. 821, Gemarkung Steppach


2. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn

Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 09.06.2021 wird vom Gemeinderat bestätigt.


3. Vorstellung der Gemeinwohl-Ökonomie, Ortsgruppe Wasserburg

Die beiden Edlinger Vertreter der Regionalgruppe Altlandkreis Wasserburg Werner Furtner und Albert Bernstetter stellten dem Gemeinderat in einer ausführlichen Präsentation die Hintergründe, Tätigkeitsfelder und Ziele der Gemeinwohlökonomie dar (siehe: https://bayern.ecogood.org/altlandkreis-wasserburg/).

 

Gemeinderatssitzung am 20.05.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Anzenberg 3, Fl.-Nr. 1526, Gemarkung Edling

- Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Spänesilos um 2 Meter zur Lagerung von Brennstoff Am Sonnenpoint 1, Fl.-Nr. 574, Gemarkung Steppach

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Anwesens Hauptstraße 8 zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 70, 81, Gemarkung Edling

  
2. Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Mit Schreiben vom 26.01.2021 weist die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim darauf hin, dass die Pauschalsätze für Leistungen gemeindlicher Feuerwehren regelmäßig zu kalkulieren sind. Dabei ist Art. 28 Abs. 4 BayFwG i.V.m. Art. 2 und Art. 8 KAG zu beachten. Zudem wird dringend empfohlen, den Regelungstext der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums zu verwenden. Von der Verwaltung der Gemeinde Edling wurden deshalb die Pauschalsätze für Fahrzeuge der gemeindlichen Feuerwehren neu kalkuliert und ein Satzungsentwurf erstellt.

Die Gemeinde Edling erlässt deshalb aufgrund Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Nach der Bekanntmachung wird die Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Edling veröffentlicht (www.edling.de).

3. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Benutzungs-Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertages-Einrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)

Bei einem allgemeinen Vergleich in den umliegenden Nachbargemeinden wurde festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungsgebühren in der Gemeinde Edling im unteren Bereich liegen. Eine letzte Gebührenanpassung erfolgte seitens der Gemeinde Edling zum 01.09.2016 und ist somit bereits 5 Jahre her.

Aus diesem Grunde wurde seitens der Verwaltung die Kindertages-Einrichtungsgebühren-Satzung überarbeitet und ein Satzungsentwurf erstellt.

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunal-Abgabengesetzes eine neue Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung. Nach der Bekanntmachung wird die Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Edling veröffentlicht (www.edling.de).


4. Entwicklung Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
a) Durchführungsbeschluss

Am Montag, den 03. Mai 2021 stellte Herr Meindl – Abteilungsleiter Land- und Dorfentwicklung – und Herr Heim vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern den Fraktionsvorsitzenden der UBG, der ÜWG sowie der CSU den Verfahrensablauf für die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes vor.

Der Gemeinderat fasst nach eingehender Beratung den Beschluss, dass für den gesamten Gemeindebereich ein Gemeindeentwicklungskonzept erstellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes an das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern stellen.


4. Entwicklung Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
b) Benennung eines Kernkompetenzteams

Nach Auffassung des Gemeinderates soll ein Kernkompetenzteam benannt werden, welches für die zukünftige Durchführung und Organisation des Entwicklungskonzeptes zuständig ist.

Dieses Team soll aus insgesamt 5 Mitgliedern bestehen. Neben dem 1. Bürgermeister Matthias Schnetzer und der 3. Bürgermeisterin Nicole Bauer-Schäfer sind dies für die CSU Rudolf Adler, für die ÜWG Wolfgang Baumann und für die UBG Florian Prietz. 

Der Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Sachstand zu informieren.


5. Erweiterung des Gemeindekindergartens Schatztruhe;
Vergabe der Arbeiten Schreiner-Küche

Am Mittwoch, den 19.05.2021 fand die Submission für das Gewerk „Schreiner-Küche“ statt. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 19 Firmen die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, haben 4 Firmen ein Angebot zum Submissionstermin abgegeben, davon waren 4 vollständig und konnten gewertet werden. Die eingegangenen Angebote werden noch durch das beauftragte Architekturbüro Schindler geprüft. 

Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Brutto-Angebotssumme von 19.819,45 €.

Die Vergabe durch den Gemeinderat erfolgt vorbehaltlich der inhaltlichen Prüfung durch das Architekturbüro Schindler. Die Auftragssumme ist im Rahmen der Kostenberechnung.