Siegel Kommunale IT-Sicherheit
Siegel Kommunale IT-Sicherheit
Liebe Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen,
die Gemeinde Edling hat, als eine der ersten Kommunen im Landkreis Rosenheim das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ erhalten. Dieses Siegel bescheinigt uns einen an unsere Organisation angepassten Grundschutz der IT-Systeme, inklusive eines speziell angepassten Krisenmanagementplans.
Der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker stellte die Grundzüge des Siegels am 21.11.2017 vor, nachdem es vermehrt zu Cyber-Attacken auf die Server verschiedener bayerischer öffentlicher Einrichtungen gab. Allein der „BayernServer“ des Landesministeriums wehrt täglich 40.000 Cyber-Attacken ab.
Dabei machte Füracker vor allem darauf aufmerksam, dass die IT-Sicherheit in Kommunen ein sehr wichtiges Thema sei, da die Gemeinden nicht nur die für den internen Ablauf wichtigen Daten sammeln und sichern, sondern auch die Daten von Ihnen, unseren Bürgern und Bürgerinnen. Dies bedeutet eine enorme Verantwortung für unsere Gemeinde, die wir sehr ernst nehmen.
Am 01.01.2020 stand das erste Konzept für das Siegel dann letztlich fest. Unser Beauftragter für Informationssicherheit (ISB) Christian Spötzl hat sich in den letzten Monaten sehr für das Siegel engagiert und ein Sicherheitskonzept erarbeitet, welches dem Standard des kommunalen Sicherheitssiegels entspricht.
Am 16.09.2021 erhielt die Gemeinde dann von Daniel Kleffel, dem Präsidenten des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI), dann offiziell das Siegel.
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 16.09.2021
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Antrag auf Baugenehmigung zur Geschosstrennung des Wohnhauses mit Einbau einer Treppe und Zugang für das Obergeschoss in der Sonnenstraße 4, Fl.Nr. 717/2, Gemarkung Edling
- Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Gebäudes mit einer barrierefreien Wohnung mit Außenkamin und Errichtung eines Carports in der Birkenstraße 15, Fl.Nr. 181/15 und 181/26 Gemarkung Edling
- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Garage und Anbau an ein genehmigtes Wohngebäude, Riesengebirgsweg 17 c, Fl.-Nr. 487/4, Gemarkung Edling
- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Halle für eine Holzvergaseranlage mit Trocknung, Lager für Hackschnitzel, Siebeanlage und Werkstatt in Obersteppach, Fl. Nr. 347, 348, 349, Gemarkung Steppach
- Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses für Eigennutzung als Ersatzbau für bestehende Garagen und Wirtschaftsgebäude in Hart 11, Fl. Nr. 2065, Gemarkung Edling
- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Heu- und Strohlagers an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude in Zeil 1, Fl.Nr. 710, und 723, Gemarkung Steppach
2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
- Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Stützwand am Weiherweg, Fl. Nr. 382/2, Gemarkung Edling
3. Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße;
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
Da das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde keine rechtliche Grundlage für die Satzungsänderung sieht, wird die Gemeinde das Verfahren zur Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nicht weiterverfolgen.
Gemäß Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde kann die bestehende Ausgleichsfläche von 960 m² jedoch von Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling auf die Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling (wie bereits gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 15.10.2020 beschlossen) verlegt werden. Die Ausgleichsfläche muss gemäß den bereits vorliegenden Aufwertungsmaßnahmen, ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekturbüro Niederlöhner aus Wasserburg, dinglich gesichert werden. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen.
4. Erstellung eines Verkehrsgutachtens entlang der B 304 zwischen Brandstätt und Reitmehring und Auftragsvergabe zur Erstellung des Gutachtens
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit soll entlang der B 304 zwischen Forsting und Reitmehring an den Knotenpunkten B304 / GBStr. Brandstätt, B304 / RO34, B304 /RO42 und B304 / RO 44 ein Verkehrsgutachten erstellt werden.
Bei der Verkehrsuntersuchung soll die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte auf dem gesamten Streckenabschnitt im Einzelnen und im Gesamten betrachtet werden und für die einzelnen Kreuzungen entsprechende Lösungen für die Ausbildung – unter Angabe der Qualitätsstufen – ermittelt werden.
Neben der Darstellung des Ist-Standes soll im Rahmen der Verkehrsuntersuchung als Ergebnis die leistungsfähigste Lösung für den gesamten Streckenabschnitt, unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens, dargestellt werden. Ferner ist die laufende Planfeststellung für den Bahnübergang Reitmehring zu berücksichtigen.
Hierzu wurden seitens der Gemeinde Edling in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim Angebote eingeholt.Von 6 angeschriebenen Firmen haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben.
Das staatliche Bauamt wird sich mit 50 % der Kosten des Gutachtens beteiligen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling ist mit der Erstellung des Gutachtens einverstanden.
Der Auftrag soll an die Firma Vössing Ingenieurgesellschaft mbH aus München mit einer Angebotssumme von 15.053,50 Euro erteilt werden.
5. Bestätigung des neugewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling
Der Gemeinderat bestätigt den neugewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling Herrn Vinzenz Hauke, Schellwieser Str. 14, 83533 Edling. Dieser wurde in der Dienstversammlung aller aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Edling am 24. Juli 2021 zum weiteren stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Edling gewählt. Die Bestätigung erfolgt mit der Auflage, dass Herr Hauke den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres mit Erfolg ablegt.
6. BayKiBiG;
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Ersatzes der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung auf Grund von Betretungsverboten (Beitragsersatz) aufgrund der Corona-Pandemie
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling beschließt im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährleistung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) eine freiwillige kommunale Mitfinanzierung von 60,00 Euro pro Krippenkind, 35 Euro pro Kindergartenkind sowie 30,00 Euro je Hortkind (= ca. 30 %) zum Beitragsersatz des Freistaates Bayern zu gewähren. Die kommunale Förderung wird im Zuge der Endabrechnung automatisch an die Träger ausbezahlt.
7. Antrag der Jugendbeirätin Frau Sandra Waldherr zum Jugendraum Edling
Frau Sandra Waldherr stellt mit Schreiben vom 04.09.2021 einen Antrag auf Wiederherstellung und Aufrüstung des Skaterplatzes sowie Errichtung eines „Freizeitgeländes“ mit Streetballplatz (sog. „Cage“) und einer Gestaltung des Geländes am Jugendraum mit Sitzgelegenheiten sowie die Errichtung eines WLAN Hotspots am Jugendraum und dem Outdoorgelände.
Laut Ausführungen von Frau Waldherr kam bei der Jugendbeteiligungskonferenz #myvision21“ heraus, dass sich viele Edlinger Jugendliche den Skaterplatz sowie eine Neugestaltung des Geländes am Jugendraum wünschen.
Am 02.06.2021 wurde dem Gemeinderat der Neubau des Kinderhauses „Schatztruhe“ sowie die Gestaltung der Außenanlagen beim Jugendraum gemäß genehmigten Freiflächengestaltungsplan des Landschaftsarchitekturbüros Niederlöhner vom 29.09.2020, welcher Bestandteil der Baugenehmigung zum Neubau des Kindergartens war, erläutert.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit einer Neugestaltung des Skaterplatzes unter Beteiligung der Edlinger Jugendlichen einverstanden.
Herr Wolfgang Baumann wird sich mit dem Planungsbüro „Grün der Zeit“ in Verbindung setzen; diese wird hier eine kostenlose Vorplanung für diesen Bereich erarbeiten. In diese Vorplanung ist die Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes bezüglich der Überschwemmungsgebietes an der Ebrach mit zu involvieren; auch werden bei der Vorplanung die erarbeiteten Wünsche der Jugendlichen mitberücksichtigt.
Nach Beendigung der Bauarbeiten am Kindergarten Schatztruhe soll ein gemeinsamer Ortstermin des Gemeinderates zusammen mit den interessierten Jugendlichen am Gelände des Skaterplatzes stattfinden.
Bezüglich der Einrichtung eines WLAN Hotspots am Jugendraum und dem Outdoorgelände soll eine Überprüfung der technischen Voraussetzungen in Auftrag gegeben werden.
8. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2020 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:
Summe Aktivseite: 2.485.983,59 €
Summe Passivseite: 2.485.983,59 €
Jahresergebnis lt. Bilanz: - 5.732,57 €
Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung: - 5.732,57 €
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Stellenausschreibung Erzieher und Kinderpfleger Schatztruhe
Die Gemeinde Edling
sucht zum 01.09.2021 für ihr Kinderhaus „Schatztruhe“ (Krippe und Kindergarten)
einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) bzw. eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) sowie
staatlich geprüfte Kinderpfleger (m/w/d)
in Vollzeit (39,00 Stunden) oder Teilzeit mit mindestens 35 Stunden.
Wir sind ein 3gruppiges Kinderhaus mit 2 Kindergarten- und einer Krippengruppe. Derzeit befinden wir uns im Neubau zweier weiterer Gruppen.
Die Eingruppierung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD/SuE mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Nachweise über Prüfungen, Qualifikationen und bisherige Tätigkeiten) bitten wir an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling zu richten (vorzugsweise per E-Mail an martin.berger@edling.de).
Weitere Auskünfte können durch die Kindegartenleitung, Telefon 08071/4657 oder die Gemeinde Edling, Telefon 08071/9188-0 erteilt werden.
Ferienspaß 2021 und Spielmobil 2021
Hallo Ferienprogrammler,
anbei findet Ihr unter Ferienprogramm 2021 den Auszug aus dem Gemeindeblatt für August.
mit der Anmeldung Ferienspaß 2021 könnt Ihr euch bis zum 01.08.2021 für das Ferienprogramm "Ferienspaß" anmelden.
Hierzu bitte Anmeldebogen und die Einverständiserklärung ausgefüllt per mail an angelika.schueller@edling.de schicken.
Frau Schüller informiert euch dann bis spätestens Dienstag Mittag ob Ihr mit dabei seid.
Um beim Spielmobil mitmachen zu können, nehmt Ihr bitte die unterschriebene Anmeldung und Einverständniserklärung zum Spielmobil einfach mit, weiteres wird vor Ort geregelt.
Und jetz gaaaanz viiiiel Spaß euch
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 22.07.2021
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Speichers im Bestandsgebäude in Wohnraum, Rudering 6, Fl.Nr. 158, Gemarkung Steppach
- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von Garagen in Rudering 6, Fl.Nr. 158 und 190/8, Gemarkung Steppach
- Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines Carports in der Pfaffinger Str. 31, Fl.Nr. 570/1, Gemarkung Edling
- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage mit einer Büroeinheit für Home-Office, Am Gewerbering 19, Fl.Nr. 215/10, Gemarkung Edling
- Tekturantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Neubau einer Garage in der Staudhamer Str. 15, Fl.Nr. 245/2, Gemarkung Edling (Lage der Garage und Balkon über dem Anbau)
- Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung zur Nutzungsänderung der integrierten Garage im Erdgeschoß in Wohnraum und Neubau eines Carports mit Dachterrasse und Außentreppe in der Samerstr. 17, Fl.Nr. 452/1, Gemarkung Edling
2. Präsentation des Ingenieurbüros IK-T bezüglich der weiteren Ausbau- und Fördermöglichkeiten für die Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling
In einer ausführlichen Präsentation stellte Herr Hierl vom beauftragten Ingenieurbüro IK-T aus Regensburg die weiteren Ausbau- und Fördermöglichkeiten für die Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling vor.
Er ging dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Grundsätzliche Netzkonzept
- Ermittlung des Versorgungsgrades
- Trassenverlauf und Kalkulation
- Verfahrensschritte
- Definition der Ausbaugebiete nach Abschätzung der Ausbaukosten und der Förderhöhe
- Beistellungsmodell
- Fragen und Diskussion
Nachdem bereits ein entsprechendes Markterkundungsverfahren durchgeführt wurde, kämen für die Förderung nach dem Bayer. Gigabit-Förderprogramm insbesondere Gemeindebereiche für einen Ausbau in Frage, die derzeit mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt sind.
Nach der Grobkostenschätzung für den passiven Infrastrukturausbau wäre mit Kosten ohne Förderung von ca. 2.500.000,- Euro zu rechnen. Mit den Förderkonditionen der Bayer. Gigabitrichtlinie verbliebe als Eigenanteil der Gemeinde Edling ein Betrag von etwa 800.000,- Euro.
Die Verwaltung bzw. das Ingenieurbüro IK-T wird beauftragt, ein Auswahlverfahren gemäß dem Bayer. Gigabit-Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bzw. Beistellungsmodell nach den festgestellten förderfähigen Bereichen durchzuführen. Mit diesem Auswahlverfahren ist noch keine Verpflichtung für die Gemeinde Edling zur endgültigen Vergabe verbunden, insbesondere falls die Baukosten zu hoch ausfallen sollten.
3. Anfrage der Fa. Gebr. Adler, Edling zum weiteren Kiesabbau südlich von Edling
Mit Schreiben vom 05.07.2021 stellt die Fa. Gebr. Adler KG, Edling die Anfrage an den Gemeinderat, im Zuge der notwendigen Verlängerung der bestehenden Abbaugenehmigung auch eine Erweiterung des Abbaus nach Norden bis zum gemeindlichen Sonnenfeldweg, Fl.Nr. 777, Gemarkung Edling abzuklären. Im Regionalplan Südostoberbayern ist die Fläche bis zum Feldweg bereits als Vorrangfläche für Kiesabbau eingetragen.
Die Fragen der Fa. Adler an den Gemeinderat sind folgende:
- Ist es vorstellbar, dass der Kiesabbau um weitere 10 Jahre verlängert wird und dabei nach Norden fortschreitet?
- Darf der See mitwachsen, wenn ja wie weit? Unter Wasser hat der Kies noch eine Mächtigkeit von ca. 20 m. Der Abbau in die Tiefe spart andernorts Abbauflächen in die Breite.
- Soll die Folgenutzung wie bisher geplant rein der Natur dienen und den Menschen aussperren oder soll später im nördlichen Bereich der Zugang zum See für Besucher möglich sein?
Die Einschätzung der Gemeinde (auch der mitbetroffenen Gemeinde Pfaffing) auf diese Fragen benötigt die Fa. Adler als Grundlage für die weitere Ausbauplanung und für die Verhandlungen mit den Grundbesitzern. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt und den entsprechenden Fachbehörden.
Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass durch das geplante künftige Abbaugebiet eine Trinkwasserhauptleitung DN 150 verläuft, die bei Realisierung des Vorhabens in den gemeindlichen Feldweg bzw. entlang davon und entlang der Roßharter Straße verlegt werden müsste.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit dem Vorhaben zur Erweiterung der Kiesabbauflächen einverstanden, wobei die Verträglichkeit mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung geprüft werden muss (entsprechendes Fachgutachten). Die vorhandene Trinkwasserhauptleitung müsste zudem auf Kosten der Fa. Adler wie oben beschrieben verlegt und gesichert werden. Hierzu ist vorab eine entsprechende vertragliche Vereinbarung abzuschließen.
4. Erlass einer neuen Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (Lärmschutzverordnung)
Aufgrund von geänderten Rechtsgrundlagen sowie einiger redaktioneller Änderungen wird von Seiten der Verwaltung ein Neuerlass der Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (Lärmschutzverordnung) empfohlen.
Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 7 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) den Erlass einer Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (Lärmschutzverordnung – LschVO).
Gleichzeitig wird die Verordnung über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten vom 16.12.2019 aufgehoben.
Die Verordnung kann auf der Internetseite der Gemeinde Edling eingesehen werden (www.edling.de)
5. Erweiterung Kindergarten Schatztruhe;
Vergabe der Inneneinrichtung
Für die Inneneinrichtung im Erd- und Obergeschoß lagen dem Gemeinderat drei entsprechende Angebote vor. Der Bedarf wurde von der Kindergartenleitung erarbeitet und mit der Verwaltung und dem Architekten abgestimmt.
Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Wehrfritz aus Bad Rodach abgegeben.
Nach Abzug des Nachlasses ergibt sich ein Angebotspreis von:
EG: 56.406,29 € Brutto
OG: 17.282,94 € Brutto
Gesamt: 73.689,23 € Brutto
Der Auftrag für die Inneneinrichtung im EG und OG wird an die Firma Wehrfritz aus Bad Rodach für 73.689,23 € vergeben.
6. Zuschussantrag der VHS Wasserburg für das Jahr 2021
Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 01.07.2021 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2021 in Höhe von 3.192,70 € gewährt (pro Einwohner 0,70 €).
7.a) Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 13 a BauGB für das Gebiet Buchenweg in Edling, Fl.Nr’n. 186/1, und 184, Gemarkung Edling
Im Bereich der o. g. Flurstücke soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edling bereits als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Die Auftragsvergabe für die Architektenleistungen wurde gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2020 bereits an die Fa. Architekten Hans Baumann & Freunde in Moosach vergeben.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung - für das Gebiet Edling „Buchenweg“. Dieses umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 186/1 und 184, Gemarkung Edling.
7.b) Abstimmungsbeschluss über eine Planvariante
Herr Architekt Baumann vom Architekturbüro Baumann und Freunde stellt dem Gemeinderat die Vorentwürfe – V 1 und V 2 - des Bebauungsplanes Edling „Buchenweg“ mit integrierter Grünordnung vor und erläutert die beiden Varianten.
Nachdem Herr Baumann sämtliche Fragen des Gemeinderates beantwortet hat, entscheidet sich der Gemeinderat nach eingehender Beratung für Variante 1 mit folgenden Änderungen:
Im nordwestlichen Teil des künftigen Baugebietes (Plangebiet D) sollen zwei Einzelhäuser mit der jeweiligen Möglichkeit eines kleinen eingeschossigen Zuhauses geplant werden. Ferner soll für das gesamte Plangebiet D eine Dachneigung von 35° mit einer Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt werden. Im Plangebiet C soll die Wandhöhe 6,30 m betragen.
Die erforderlichen Stellplätze sollen sich nach der geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde Edling richten.
Das Architekturbüro Baumann wird die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen in Variante 1 einarbeiten und einen entsprechenden Entwurf nebst Festsetzungen und Begründung für eine der nächsten Sitzungen ausarbeiten, damit das weitere Aufstellungsverfahren eingeleitet werden kann.