Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 19.01.2023

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Bauernhauses und Errichtungeines Wohngebäudes in Roßhart 11, Fl.-Nr. 1035, Gemarkung Edling

 

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt und Betriebsleiterwohnung Am Sonnenpoint 19/19 a, Fl.-Nr. 574/20, Gemarkung Steppach

 

3. Bebauungsplan „Buchenweg“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB)
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss 

Im Bebauungsplanverfahren „Buchenweg“ wurden durch den Gemeinderat sämtliche eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt und mit entsprechenden Beschlüssen abgewogen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling nimmt Kenntnis von den Anhörungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und beschließt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Buchenweg“ der Gemeinde Edling einschließlich der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 19.01.2023 als Satzung. 

Die beschlossenen Änderungen stellen redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen dar, die keine wiederholte Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen.


4. Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt-Nord 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2022 die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 beschlossen. 

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr.4 BauGB gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf, gefertigt vom Architekturbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak vom 10.01.2023 nebst Begründung sowie Umweltbericht als Teil der Begründung, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Niederlöhner aus Wasserburg am Inn vom 10.01.2023. 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen. 

5. Antrag der UBG Edling zur Thematik Rufbussystem für die Gemeinde Edling 

Die UBG Edling stellt mit Schreiben vom 11.01.2023 einen Antrag an den Gemeinderat zur Thematik Rufbussystem in der Gemeinde Edling. Die UBG führt in ihrem Antrag aus, dass es sich bei den liniengebundenen Busangeboten meist um nachfragestarke, längere Distanzen betreffende Strecken handle und diese sich auf die Hauptverkehrszeiten und damit insbesondere auf den Berufspendler- und Schülerverkehr ausrichte. In den Schwachlastzeiten und im Kurzstreckenbereich sind die Verkehrsangebote hingegen deutlich reduziert. Ausgehend von dieser Problematik schlägt die UBG vor, sich mit dem Thema Rufbussystem auseinander zu setzen und sich hierzu kostenfrei und ohne Verpflichtung von der Firma omobi GmbH aus Murnau, welche bereits ein Rufbussystem in Murnau und Holzkirchen betreibt, die Thematik erläutern zu lassen. 

Der Gemeinderat beauftragt hierzu die Verwaltung, einen Termin mit der Firma omobi GmbH aus Murnau zu vereinbaren. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit den Betreibern von ROSI-Mobil (ÖPNV-Angebot im südlichen Landkreis, welches ebenfalls ein Rufbussystem betreibt) Kontakt aufzunehmen. Vertreter dieser beiden Unternehmen sollen dann separat zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden, um den Gemeinderat sowie die Öffentlichkeit über das jeweilige Rufbussystem zu informieren. 


6. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2022; Entscheidung über die Annahme

Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2022 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren. 


7. Bekanntgabe des Ergebnisses der Verkehrsuntersuchung B 304 zwischen Brandstätt und Reitmehring und weitere Vorgehensweise

Da auf der B304 in diesem Abschnitt ein hohes Unfallgeschehen vorliege, wurde gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Bei dieser Untersuchung wurde nunmehr festgestellt, dass zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit alle vier Knotenpunkte (KP1: B304/GVStr Brandstätt,  KP2: B304/RO34, KP3: B304/RO42, KP4: B304/RO44) mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden sollen. 

Das Staatliche Bauamt nimmt dies federführend in die Hand und wird nunmehr Entwürfe für Kreuzungsvereinbarungen sowie Grunderwerbspläne erstellen lassen. Die Planungen dieser Maßnahmen sind für das 2023 geplant; die Umsetzung soll bereits 2024 erfolgen. 

Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortschritt der Maßnahme bzw. den weiteren Planstand auf dem Laufenden gehalten. 

Das Verkehrsgutachten liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

8. Stromliefervertrag 

Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass zum 01.02.2023 ein Jahresvertrag mit den Stadtwerken Rosenheim geschlossen werden konnte.

  

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 08.12.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit mit Quergiebel und Außentreppe in Untersteppach 5, Fl.-Nr. 10, Gemarkung Steppach

- Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen in   Holzbauweise in der Blumenstraße 21 a, Fl.-Nr. 602/11, Gemarkung Edling


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1432/2 bzw. 1432/3, Gemarkung Edling in Roßhart und auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB 


3. Bebauungsplan „Viehhauser Straße“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Beschluss zur erneuten Auslegung 

Im Bebauungsplanverfahren „Viehhauser Straße“ wurden durch den Gemeinderat sämtliche eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt und mit entsprechenden Beschlüssen abgewogen. 

Der Gemeinderat beschließt gemäßt § 4 a Abs. 3 BauGB den geänderten Bebauungsplan „Viehhauser Straße“ erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu wiederholen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgenommen werden dürfen.


4. Geplanter Neubau einer Mehrzweckhalle mit Funktionsräumen an der Hochhauser Straße, Fl.Nr. 324 durch den DJK-SV Edling;
Antrag auf Bezuschussung durch die Gemeinde Edling 

Der DJK-SV Edling plant den Neubau einer Mehrzweckhalle mit Funktionsräumen auf dem Sportgelände an der Hochhauser Straße, Fl.Nr. 324. Der 1. Vorstand des DJK-SV Edling, Herr Klaus Weiß war zur Sitzung geladen und erläuterte dem Gemeinderat das Vorhaben. 

Nach der vorliegenden Kalkulation wird dabei mit folgenden Gesamtkosten von etwa 950.000,00 € gerechnet.

Der 1. Vorstand des DJK Edling, Herr Weiß erhofft sich für die Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 750.000,00 € von der Gemeinde Edling. Die restlichen Kosten von etwa 200.000,00 € würden vom Verein getragen (Rücklagen, erhebliche Eigenleistungen, sowie Spenden von Edlinger Firmen usw.). 

Der Gemeinderat Edling stimmt einer Bezuschussung der Baumaßnahme durch den DJK-SV Edling in Höhe von 750.000,00 €, der Bereitstellung im Haushalt 2023 und der Auszahlung unter den folgenden Voraussetzungen zu:

 - Für das Vorhaben muss eine Baugenehmigung vorliegen. 

- Eine Förderzusage des BLSV muss vorliegen. 

- Es ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Edling und dem DJK-SV Edling abzuschließen, in der die Nutzung bzw. Mitbenutzung der neuen Halle für gemeindliche Zwecke oder auch andere Vereine/Gruppierungen geregelt wird. 

- Der Zuschuss an den Verein wird auf die beschlossene Summe in Höhe von 750.000,00 € gedeckelt, eine weitere Förderung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Etwaige Kostensteigerungen sind allein durch den DJK-SV Edling bzw. durch den haftenden 1. Vorstand Klaus Weiß zu tragen. 

- Der vollständige laufende Unterhalt für die fertiggestellte Halle ist durch den DJK-SV Edling zu tragen. Eine Unterstützung hierbei durch die Gemeinde Edling wird ebenfalls ausgeschlossen. 

- Der noch bis zum 31.12.2042 laufende Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Edling und dem DJK-SV Edling ist bis zum 31.12.2051 zu verlängern (Mindestlaufzeit von 28 Jahren bei Auszahlung des Zuschusses durch den BLSV). 

- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur nach Baufortschritt und unter Vorlage entsprechender Zahlungsnachweise. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Gemeinde ein Verwendungsnachweis vorzulegen.


5. Geplante Pflasterung und Vergrößerung des Parkplatzes am Lindenpark, Fl.Nr. 600, durch den DJK-SV Edling;
Antrag auf Kostenübernahme durch die Gemeinde Edling

Der DJK-SV Edling plant die Pflasterung und Vergrößerung des Parkplatzes am Lindenpark, Fl.Nr. 600. Der 1. Vorstand des DJK-SV Edling, Herr Klaus Weiß war zur Sitzung geladen und erläuterte dem Gemeinderat das Vorhaben.

Nach der vorliegenden Kalkulation wird mit Gesamtkosten von etwa 98.000,00 € gerechnet.

Die Parkplätze am Sportheim und bei den Spielfeldern in Linden sind derzeit noch unbefestigt. Vor allem bei Regenwetter haben sich hier in der Vergangenheit große Pfützen und Schlaglöcher gebildet. Dadurch und durch die fehlende geregelte Anordnung des Parkplatzes wurden die Stellflächen nicht oder nicht effektiv genutzt. Durch die Entfernung des bestehenden Bewuchses kann der Parkplatz auch auf insgesamt ca. 50 Stellplätze vergrößert werden. Momentan stehen die Autos zum Teil auch in den angrenzenden Wiesen, was schon zu Konflikten mit den Grundbesitzern führte.

Dem DJK-SV Edling wird zur Pflasterung am Lindenpark ein Zuschuss in Höhe von 90.000,00 € gewährt. Der Betrag ist im Haushaltsplan für das Jahr 2023 einzuplanen. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und unter Vorlage entsprechender Zahlungsnachweise. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Verwendungsbestätigung vorzulegen. 


6. Zuschussantrag des Kirtavereins Edling auf Übernahme von Kosten zur Renovierung des Lagerhauses am Bahnhof
 

Mit Schreiben vom 25.11.2022 stellt der Kirtaverein Edling einen Antrag auf Bezuschussung für die Renovierungsarbeiten des Lagerhauses am Bahnhof.

Damit der Verein das Lagerhaus in seinem jetzigen Zustand erhalten und vollumfänglich nutzen kann, sind umfangreiche Instandhaltungsarbeiten geplant. 

Der Kirtaverein bittet den Gemeinderat um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000,- € um das genannte Vorhaben realisieren zu können. 

Dem Kirtaverein Edling wird als einmalige Unterstützung für die Renovierungsarbeiten ein Zuschuss in Höhe von 10.000,- € gewährt. Entsprechende Haushaltmittel für das Jahr 2023 sind einzuplanen. 


7. Erneuerung des Schmutzwasserkanals von Edling, Viehhauser Straße bis PW Meggle mit Querung der Bahnstrecke im Microtunnelingverfahren;
Auftragsvergabe 

Die Gemeinde Edling plant die Erneuerung des Kanals von Edling, Viehhauser Straße, bis zum Pumpwerk Meggle im Betriebsgelände der Fa. Meggle GmbH. Im Rahmen des Projektes wird eine Bahnlinie im Microtunnelingverfahren gequert. 

Es wurde im Vorfeld ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Bekanntmachung am 26.09.2022 auf der Plattform Staatsanzeiger e-service (durch Gemeinde Edling) haben sich 5 Firmen um die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren beworben. Nach der Auswertung der Bewerbungen wurden die Unterlagen der beschränkten Ausschreibung an 4 Firmen versandt. Zur Submission am 30.11.2022 11.00 Uhr haben 3 Firmen ein Angebot vorgelegt.

Die Angebote wurden nach VOB/A § 16 gewertet. Die Angebote wurden technisch, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft. Der günstigste Bieter, Zosseder GmbH, ist der Gemeinde Edling und der Planungsgruppe STEPPAN bekannt. Aufgrund der durchgeführten Wertung wird vom Planungsbüro empfohlen, die Arbeiten für das Projekt: Erneuerung Kanal Edling von der Viehhauser Straße Zum PW Meggle mit Querung der Bahn im Microtunnelingverfahren zu einer Summe von brutto 1.016.561,18 € an die Firma Zosseder GmbH, Spielberg 1, 83549 Eiselfing zu vergeben. 

Der Auftrag wird an die Firma Zosseder GmbH, Spielberg 1, 83549 Eiselfing zu einem Angebotspreis von 1.016.561,18 € vergeben.


8.Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE);
a) Bestätigung der ARGE-Niederschrift vom 21.11.2022
b) Verlängerung der Vereinbarung über die Bildung der ARGE

a)
Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 21.11.2022 wird vom Gemeinderat Edling zur Kenntnis genommen. 

b)
Der Verlängerung der Vereinbarung über die Bildung einer besonderen Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklung des Raumes Wasserburg a. Inn um weitere 10 Jahre wird vom Gemeinderat Edling zugestimmt.