Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 18.01.2018

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Herrn Florian Hofstetter, Unterwöhrn 1a, 83543 Rott a. Inn;  Errichtung einer Doppelhaushälfte in Untersteppach, Fl.Nr. 66/1 Teilfläche Ost 

- Bauantrag von Herrn Stefan Reich, Am Mitterfeld 3, 83539 Pfaffing;
Errichtung einer Doppelhaushälfte in Untersteppach, Fl.Nr. 66/1 Teilfläche West

Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

- Bauantrag von Martin und Andrea Gruber, Obersteppach 4b, Edling;
Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Büroeinheit und Doppelgarage

 
Trinkwasserbrunnen der Fa. Meggle - Information über den Sachstand

Die Molkerei Meggle präsentierte dem Gemeinderat den aktuellen Stand des Projektes „Wasserversorgung“. Neben dem Werkleiter und dem technischen Leiter der Fa. Meggle waren Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros sowie des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim anwesend. 

Zur Einführung wurden umfassende Informationen zum Wasserbedarf der Molkerei Meggle, Qualität, Verwendung und den Sicherheitsaspekten eines Lebensmittelherstellers präsentiert. Auch der Status des öffentlichen Versorgers für Reitmehring Süd und Viehhausen wurde erläutert. Neben der Situation am aktuellen Brunnenstandort wurde auch der chronologische Ablauf, der Informationsfluss an Behörden und die Gemeinde Edling sowie der Projektstand am Untersuchungsstandort kurz dargelegt. 

Die Vertreter des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim bestätigten die Qualität der Untersuchungen des Ingenieurbüros. 

Anschließend erläuterte die Diplom-Geologin des Ingenieurbüros ausführlich die seit längerer Zeit laufende Standortsuche und die vorliegenden Ergebnisse des hydrogeologischen Gutachtens sowie des numerischen Grundwassermodells des Standorts Edling. Die Mitglieder des Edlinger Gemeinderats  wurden dabei detailliert über die Grundlagen der Erstellung eines Grundwassermodells, als auch über die Einzelergebnisse der Projektschritte und die Prüfschritte der Plausibilisierung des Gesamtmodells informiert. 

Des Weiteren wurden die Simulationen der Lastfälle, bei denen unterschiedliche Entnahmeszenarien an den Brunnenstandorten berechnet wurden, vorgestellt. Dabei wurden jeweils auch die Auswirkungen auf die Brunnen der Gemeinde Edling aufgezeigt. In die Darstellung einbezogen wurden ebenfalls die Aufzeichnungen der Datenlogger der verschiedenen Messstellen. Mit Hilfe dieser Langzeitaufzeichnungen konnte die Wasserstandsentwicklung über einen längeren Zeitraum, sowie die Reaktion auf die mit einbezogenen Niederschlagsmengen, in graphischer Darstellung dargelegt werden. 

Im Resümee wurde festgestellt, dass durch die Ergebnisse des Grundwassermodells weitere Untersuchungsrouten seitens der Molkerei Meggle verfolgt werden müssen, deren Ausarbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dabei sollen sowohl das WWA, als auch das LRA Rosenheim und die Gemeinde Edling kontinuierlich mit einbezogen werden.   

In der anschließenden Diskussion fasste Herr Schnetzer fasst die wesentlichen Punkte nochmals kurz zusammen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse sind die Pläne der Fa. Meggle bezüglich der Wasserversorgung noch völlig offen; es muss erst die Gefährdungsanalyse der Fa. Meggle abgewartet werden. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden, welchen Weg die Fa. Meggle gehen wird. 

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass zur Information der Edlinger Bürger über den derzeitigen Sachstand eine Informationsveranstaltung im Krippner-Haus mit Vertretern der Fa. Meggle, des Landratsamtes sowie des Wasserwirtschaftsamtes stattfinden soll. Diese wird auf Mittwoch, den 21. Februar 2018, 19.00 Uhr angesetzt. 

Beratung über die „Entwicklung des Ortskernes Edling“  

Frau Therese Hargasser stellte in der nichtöffentlichen Sitzung des Edlinger Gemeinderates vom 14.12.2017 den Antrag auf Behandlung des Themas „Entwicklung des Ortskernes Edling“. 

Der Gemeinderat stimmt dabei der Bildung eines Arbeitskreises unter der Leitung von Frau Hargasser zu. 

Frau Hargasser ist mit der Bildung eines Arbeitskreises einverstanden. Sie wird sich hierfür je Fraktion ein Mitglied des Gemeinderats paritätisch zu Hilfe nehmen; zudem sollen drei Bürger der Gemeinde Edling den Arbeitskreis unterstützen. 

Der Arbeitskreis soll zunächst Ideen sammeln und ein Konzept für die Entwicklung des Edlinger Ortskernes zusammentragen. Dieses soll dann zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgestellt werden; zudem muss rechtlich geprüft werden, ob dies so realisierbar ist.

Kindergarteneinschreibung

Die Einschreibung für das Kindergartenjahr 2018/2019 findet in den Edlinger Kindergärten sowie in der Kinderkrippe im Kindergarten Schatztruhe in diesem Jahr an folgenden Tagen statt:

Gemeindekindergarten Schatztruhe

Hochhauser Str. 2a, 83533 Edling
Leitung: Frau Fredlmeier, Tel.: (0 80 71) 46 57 

Jedes Kind, ob schon groß oder noch ganz klein, schaut doch alle zu uns rein.

Der Kindergarten und die Krippe Schatztruhe laden alle interessierten Eltern und Kinder am Donnerstag, den 08.03.2018 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr herzlich ein sich umzuschauen. Sie haben an diesem Tag die Möglichkeit, Räume, Personal und die Pädagogik der Einrichtung kennenzulernen.

Wer Interesse hat und sich für unsere Einrichtung entscheidet, kann sich an diesem Tag auch anmelden.

Wir freuen uns auf Sie
Ihre Schatztruhe


Gemeindekindergarten Hänsel und Gretel

Tulpenstraße 15, 83533 Edling
Leitung: Frau Bernhard, Tel.: (0 80 71) 5 01 61 

Am Montag, den 05.03.2018 laden wir recht herzlich zum Tag der offenen Tür in unserem Kindergarten „Hänsel und Gretel“ ein.

Sie haben am Vormittag ab 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Nachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr Zeit, die Einrichtung, unsere Konzeption und das Kindergartenteam kennenzulernen. Im Anschluss an Ihren Besuch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bei uns im Kindergarten „Hänsel und Gretel“ anzumelden.

Die Anmeldung kann bis Freitag, den 09.03.2018 erfolgen.

Für Fragen zu unserer pädagogischen Arbeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf viele „neugierige“ kleine und große Besucher!

Ihr Team des Gemeindekindergartens „Hänsel und Gretel“

Kindergarten St. Franziska

Hauptstr. 3, 83533 Edling
Leitung: Frau Irl, Tel.: (0 80 71) 10 30 37          

Ein wichtiger Termin für viele Familien steht an.  Deshalb laden wir herzlich zur Kindergarteneinschreibung 2018 /2019 ein.

Diese findet am am Montag, den 05.03.2018 statt. Sie haben vormittags von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und nachmittags von 14.00 – 15.30 Uhr die Möglichkeit Ihr Kind in unserem Kindergarten anzumelden.

Das pädagogische Team und unsere Trägerin freuen sich auf Ihre Familie. Wir nehmen uns gerne Zeit, Sie und Ihr Kind durch unseren Kindergarten zu führen und Ihre Fragen zu beantworten. 

Nach dem Kindergartenstart im September 2018 bieten wir auch während des laufenden Jahres Kindergartenplätze an. Voraussetzung ist eine vorhandene Platzkapazität in unseren Gruppen und ein Mindestalter von 2 ¾ Jahren* Ihres Kindes bei Kindergartenbeginn. (*Entwicklungsstand des Kindes ist dabei zu beachten).

Wir bitten auch die Eltern, welche eine Einschreibung z. B. zum Januar 2019 in Erwägung ziehen, Ihre Kinder bereits jetzt anzumelden.

Weitere Informationen zur Einschreibung entnehmen Sie bitte unseren Anmeldebögen. Bei offenen Fragen können Sie uns gerne auch im Vorfeld kontaktieren.*

*Bürozeit der Leitung: Montag von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr – Frau Irl  08071-103037 

Wir freuen uns auf Sie!

 
Allgemeine Hinweise zur Einschreibung 

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit den Leiterinnen des jeweiligen Kindergartens telefonisch in Verbindung. 

Die Anmeldeformulare sowie die Konzeptionen für alle drei Kindergärten liegen ab 26. Februar 2018 im Rathaus der Gemeinde Edling auf. 

Sie können den Anmeldebogen auch unter der Rubrik „Soziales – Kindergärten“ ausfüllen und bei der jeweiligen Einrichtung bzw. der Gemeinde abgeben. Sie finden hier ebenfalls die Konzeptionen der Kindergärten. 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Untersuchungsheft mit.

Schöffenwahl 2019-2023 - Benennung von Personen für die Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Das Mindestalter für die Schöffen beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 09.03.2018 schriftlich oder persönlich an die Gemeinde Edling richten:

Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling
E-Mail :  martin.berger@edling.de
Tel.:         08071/9188-12

Wir benötigen folgende Angaben:

- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Straße, Hausnummer, Wohnort
- Beruf
- Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten 

Für Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Landkreis Rosenheim sucht Jugendschöffen

Für das Jugendschöffengericht Rosenheim und für die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein werden für die Jahre 2019 bis 2023 Laienrichter gesucht. Das Jugendamt des Landkreises Rosenheim ist aufgefordert, eine Vorschlagsliste zu erstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich bis 23. Februar bei ihrer Gemeindeverwaltung zu melden.

Letztlich bleibt es dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim vorbehalten, die Jugendschöffen dem Gericht vorzuschlagen. Erste Voraussetzung, um das Ehrenamt eines Laienrichters ausüben zu können, ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Das verantwortungsvolle Amt verlangt zudem in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und körperliche Fitness, um Verhandlungen jederzeit konzentriert verfolgen zu können. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste sowohl im Landkreis als auch im Bezirk des Amtsgerichts wohnt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, in diesem Fall von 2019 bis 2023. Ausdrücklich sind auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund aufgefordert, sich als Jugendschöffe zu bewerben, um die Lebenswelt und kulturelle Hintergründe in den Verhandlungen einbringen zu können.

Ehrenamtliche Richter wie Jugendschöffen wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Beteiligt sind sie darüber hinaus in allen Berufungsangelegenheiten. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Darüber hinaus wird bei Jugendschöffen eine erzieherische Befähigung und Erfahrung vorausgesetzt.

Weitere Auskünfte über das Amt des Jugendschöffen und die Bewerbung erteilt das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 08031 / 392 2301.

Weitere Informationen und Formulare zur Jugendschöffenwahl 2018 gibt es auch im Internet unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/jugendamt/.

Mikrozensus 2018 ist im Januar gestartet

Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevöl-kerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Die gesamte Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik können Sie mit diesem Link einsehen: 

https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2018/4_2018.php