Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.06.2022
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Aufstellung eines Stickstoffsilos, Fl.- Nr. 220, Gemarkung Edling, nähe Gewerbegebiet Staudhamer Feld
- Errichtung eines Carports, Weiherweg 13, Fl.-Nr. 380/3, Gemarkung Edling
- Bauantrag zum Umbau des Erdgeschosses in eine 4-Zimmerwohnung in Hochhaus 12, Fl.Nr. 426/2, Gemarkung Edling
- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Staudhamer Straße 20 a, Fl.-Nr. 201/6, Gemarkung Edling
2. Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens zur Verlängerung des Kiesabbaus in Breitbrunn sowie zur Erweiterung der Kiesgrube nach Norden
Mit Bescheid vom 15.11.2011 wurde zuletzt der Kiesabbau auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 884, 885, 886, 884/2, 885/2 und 794 der Gemarkung und Gemeinde Edling sowie auf Fl.Nrn. 1394, 1390 und 1389 der Gemarkung und Gemeinde Pfaffing bis zum 31.12.2021 genehmigt.
Mit Antrag vom 02.06.2022, beantragte die Gebr. Adler KG beim Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht, Wasserwirtschaft die Verlängerung des Kiesabbaus sowie die Erweiterung der Kiesgrube nach Norden.
Mit Schreiben vom 08.06.2022 wird nunmehr die Gemeinde Edling um Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wir darauf hingewiesen, dass durch das geplante künftige Abbaugebiet eine Trinkwasserleitung DN 150 der öffentlichen Wasserversorgung verläuft, die bei der Realisierung des Vorhabens in den gemeindlichen Feldweg bzw. südlich entlang davon und westlich an der Rossharte Straße verlegt werden müsste.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Verlängerung des Kiesabbaus und der Erweiterung der Kiesgrube einverstanden. Die vorhandene Trinkwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Edling muss auf Kosten der Gebr. Adler KG wie oben beschrieben verlegt und gesichert werden. Hierzu ist vorab eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde Edling abzuschließen.
3. Sanierung des Kindergartens Schatztruhe;
a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten
b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz
a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten
Für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert).
Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € abgegeben.
Der Auftrag für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € erteilt.
b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz
Für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 3 Angebote vor die gewertet werden konnten (14 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert).
Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € abgegeben.
Der Auftrag für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € erteilt.
4. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn;
Bestätigung der ARGE-Niederschrift vom 13.05.2022
Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 13.05.2022 wird vom Gemeinderat Edling zur Kenntnis genommen.
5. Bebauungsplan Viehhauser Straße;
a) Aufstellungsbeschluß für einen qualifizierten Bebauungsplan nach
§ 13 b BauGB für das Gebiet Viehhauser Straße in Edling, Fl.Nr’n. 135 und 148 (Teilflächen)
b) Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluß
a)
Im Bereich der o. g. Flurstücke soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Dieser Bereich wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edling als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Der Auftrag für die Erbringung der Architektenleistungen wurde am 18.11.2021 bereits an die Fa. Stephan Jocher in Wasserburg vergeben.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB für das Gebiet Edling „Viehhauser Straße“. Dieses umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling.
b)
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Stephan Jocher, Wasserburg wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling.
Der Bebauungsplanentwurf „Viehhauser Straße“ vom 23.06.2022 wurde dem Gemeinderat von Frau Linnerer (Architekturbüro Stephan Jocher) in seinen wesentlichen Inhalten erläutert.
Der Gemeinderat Edling billigt den vom Architekturbüro Stephan Jocher ausgearbeiteten Entwurf (nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen bei den Hinweisen zu den Emissionen) des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 23.06.2022.
Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.
Stellenausschreibung Erzieherin Schatztruhe
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 19.05.2022
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Antrag auf Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus in Attelthal 9, Fl.-Nr. 1488, Gemarkung Edling
- Antrag auf Neubau einer befestigten Auslauffläche für Jungvieh und Anbau von Außenliegeboxen für Milchvieh in Bruck 3, Fl.-Nr. 1891, Gemarkung Edling
- Antrag auf Neubau einer offenen Güllegrube in Bruck 3, Fl.-Nr. 1891, Gemarkung Edling
2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
- Antrag auf Änderung des bestehenden Wohnhauses mit 14 Räumen in 2 Wohnungen einschließlich Dachgeschoss in der Hauptstraße 9, Fl-Nr. 77/2, Gemarkung Edling
3. Erweiterung und Teilumbau des Rathauses Edling;
a) Vorstellung der Variantenprüfung Rathausneubau
b) Genehmigung der Vorentwurfsplanung
c) Vergabe des Architektenauftrages
a) Vorstellung der Variantenprüfung Rathausneubau
In der Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 wurde von einigen Gemeinderatsmitgliedern ein möglicher Rathausneubau auf dem erworbenen Grundstück Fl.Nr. 22 und 24 an der Nußbaumstraße in die Diskussion eingebracht. Das beauftragte Planungsbüro Kammerl + Kollegen hat diese Variante geprüft.
Danach wäre grundsätzlich ein Neubau auf diesem Grundstück möglich. Hierbei muss jedoch mindestens mit Baukosten von ca. 5.100.000,00 € gerechnet werden (die Erweiterung bzw. die Sanierung des bestehenden Rathauses ist dagegen mit Grobkosten von ca. 3.200.000,00 € veranschlagt).
Aus Sicht des Planungsbüros bietet die Rathauserweiterung bzw. Sanierung folgende Vorteile:
- Effektiverer Mitteleinsatz
- Bei einer Erweiterung / Sanierung des bestehenden Rathauses verfügt man über die gleiche Nutzfläche wie bei einem Neubau an der Nußbaumstraße
- Das Grundstück Nußbaumstraße bleibt für eine spätere Nutzung verfügbar
- Die historische Ortsmitte an der Pfaffinger Straße bleibt ortsplanerisch richtig, mit dem bestehenden Rathaus und einer öffentlichen Funktion besetzt
- Die Erweiterung / Sanierung ist bezüglich dem Einsatz von „grauer Energie“ sicherlich von Vorteil
Der Gemeinderat sieht aus den geschilderten Gründen von einem möglichen Rathausneubau ab.
b) Genehmigung der Vorentwurfsplanung
Bereits in der Sitzung am 24.03.2022 wurde der Vorentwurfsplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zur Erweiterung des Rathauses auf Fl.Nr. 37 an der Pfaffinger Straße sowie Sanierung/Umbau des bestehenden Rathauses vorgestellt.
Danach wäre ein Baukörper mit 30 m bzw. 35 m auf 8,50 m mit KG, EG und OG zur Unterbringung eines Sitzungssaales, Trauungszimmers, Archiv- und Büroräumen und ggf. Wohnungen im OG sowie Funktionsräumen vorgesehen. Über das genaue Planungskonzept wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden. Die Beheizung des Gebäudes könnte über einen Fernwärmeanschluss an die bestehende Pellets-Heizung der Schule erfolgen.
Die Gesamtkosten für diesen Neubau sind nach Kostenschätzung mit etwa 2.200.000,00 € (30 m-Variante) bzw. 2.500.000,00 € (35 m-Variante) veranschlagt.
Des Weiteren wurde der Gemeinderat über die Grobplanung bezüglich des Teilumbaus des bestehenden Rathauses informiert. Danach werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Dachsanierung
- Einbau eines Aufzuges
- Erneuerung der Sanitäranlage im EG mit Barrierefreiheit
- Neugestaltung des Eingangsbereiches
- Umbau und Sanierung verschiedener Büroräume (u.a. Verlegung des Bauamtes in das derzeitige Archiv)
Von Seiten des Gemeinderates wird die vorgestellte Vorentwurfsplanung genehmigt. Der Erweiterungs-Neubau soll in der Variante mit einer Länge von 35 Metern weitergeplant werden.
c) Vergabe des Architektenauftrages
Mit Beschluss vom 22.07.2021 wurde dem Architekturbüro Kammerl + Kollegen aus Pfaffing bereits der Auftrag für die Erstellung der Vorentwurfsplanung zur Erweiterung des Rathauses erteilt (Leistungsphasen 1 und 2).
Nunmehr liegt dem Gemeinderat ein Honorarangebot des Büros Kammerl + Kollegen für die gesamte weitere Planung, Bauausführung und Objektüberwachung vor (HOAI – Zone 3 /Mindestsatz). Da bereits bezahlte Honorar für die Vorplanung wird dabei auf das Gesamthonorar angerechnet. Auf einen zusätzlichen Umbauzuschlag wird verzichtet.
4. Erlass einer Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Edling
Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund von Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) eine Plakatierungsverordnung. Nach der Ausfertigung und Bekannmtachung erfolgt die Veröffentlichung auf www.edling.de
5. Antrag des Caritas-Zentrums Wasserburg auf einen Zuschuss für das Jahr 2022
Auf schriftlichem Antrag vom 09.05.2022 wird dem Caritas-Zentrum Wasserburg der im Haushaltsplan 2022 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 2.261,00 € gewährt (0,50 € pro Gemeindebürger).
6. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes 2022 wurde durch Geschäftsleiter Martin Berger den Gemeinderatsmitgliedern in den betroffenen Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes bekanntgegeben. Nach Beratung fasst der Gemeinderat den Beschluss, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen und den Nachtragshaushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen.
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 28.04.2022
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Antrag auf Nutzungsänderung von 2 Garagen in einem bestehenden Einfamilienhaus und Erweiterung der Wohnfläche sowie Ergänzung von 2 zusätzlichen Stellplätzen in der Staudhamer Str. 4, Fl.-Nr. 196/1, Gemarkung Edling
2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt;
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem.§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt Nord
Mit Schreiben vom 10. März 2022 wurde ein Antrag auf Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Brandstätt – Nord gestellt, um den Neubau eines Wohnhauses zu realisieren.
Da sich das geplante Gebäude derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB notwendig.
Der Gemeinderat beschließt deshalb aufgrund von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB den Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß dem vorliegenden Lageplanentwurf mit den darin enthaltenen Grenzen. Mit der Durchführung der Ergänzungssatzung soll das Planungsbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak, Lohensteinstr. 22, 81241 München beauftragt werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
Die Planungskosten für den Erlass der Ergänzungssatzung werden vom Antragsteller übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Durch das neu zu errichtende Gebäude würde die gemeindliche Hauptwasserleitung (DN 150) überbaut werden, daher ist diese zu verlegen. Hierzu wird mit dem Antragsteller eine Vereinbarung bezüglich der neuen Leitungsführung, der Kostenaufteilung sowie der Vorgehensweise der Leitungsverlegung und einer Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch geschlossen.
3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;
a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS
b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro
a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS
Für die Projektierung Heizung/Lüftung/Sanitär liegt der Gemeinde Edling nur ein Angebot der Fa. Cirtec – Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut vor. Die anderen angefragten Ing.-Büros konnten kein Angebot abgeben.
Das Angebot nach HOAI umfasst die Leistungsphasen 1-9 mit Honorarzone 1, Mindestsatz und 5% Nebenkosten. Der Auftrag für die Projektierung HLS wird an das Ing.-Büro Cirtec - Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut gemäß dem schriftlichen Angebot vom 21.03.2022 erteilt.
b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro
Für die Projektierung Elektro liegen der Gemeinde Edling zwei Angebote nach der HOAI vor.
Das günstigste Angebot wurde vom Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring abgegeben.
Der Auftrag für die Projektierung Elektro wird an das Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring gemäß dem schriftlichen Angebot vom 10.03.2022 erteilt.
4. Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
Auftragsvergabe zur Errichtung einer PV-Anlage
Für die Errichtung einer PV-Anlage am Kindergarten Schatztruhe lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € abgegeben.
Der Auftrag zur Errichtung einer PV-Anlage wird gemäß dem schriftlichen Angebot vom 25.02.2022 an die Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € erteilt.
5. Bebauungsplan „Buchenweg“;
Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg“ im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 184, 186/1 und eine Teilfläche von Flurnummer 186, Gemarkung Edling.
Der Bebauungsplanentwurf „Buchenweg“ vom 28.04.2022 wurde dem Gemeinderat von Herrn Baumann vom Architekturbüro Baumann & Freunde in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Die Festsetzung zu den Schallschutzmaßnahmen unter Punkt 12.1 konnte nach Rücksprache mit dem Büro C. Hentschel Consult Ing.-GmbH für Immissionsschutz und Bauphysik entfallen. Entgegen der in der letzten Sitzung beschlossenen Bestimmung, die erforderlichen Stellplätze sollen sich für alle Wohneinheiten nach der geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde Edling richten, wurde seitens des Gemeinderates befürwortet, dass für Wohnungen unter 30 m² Wohnfläche nur ein Stellplatz herzustellen ist. Die den Gemeinderäten vorliegende Begründung wurde bezüglich des Punktes 3.1 zu den von Herrn Architekt Baumann erläuterten Punkten ergänzt bzw. geändert.
Der Gemeinderat Edling billigt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg, ausgearbeiteten Entwurf nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes „Buchenweg“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 28. 04. 2022.
Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.
6. Beauftragung eines Unternehmens zur Erstellung eines Datenschutz- und Informationssicherheitskonzeptes
Die Gemeindeverwaltung beauftragt aufgrund der stetig steigenden Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen als Ausfluss aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse ein Unternehmen mit einer DSGVO-konformen Umsetzung der Konzepte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10.000,00 €.
Hier haben sich zwei Anbieter herauskristallisiert:
Actago GmbH aus Landau an der Isar und CyberTecc aus Neustadt an der Donau.
Nach erfolgter Kosten-Nutzen-Analyse wird der Auftrag entsprechend an einen der zwei Unternehmen vergeben.
Gleichzeitig werden die geschlossenen Zweckvereinbarungen in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit mit dem LRA Rosenheim (derzeitige Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € pro Jahr, aufgrund von stetigen Austritten aus den zwischen dem Landkreis RO und den Kommunen getroffenen Zweckvereinbarungen werden jedoch deutliche Kostensteigerung bis hin zu 10.000,00 € pro Jahr ohne Mehrnutzen erwartet) fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt.
7. Vorstellung der Digitalen Kommune Edling
Anfang 2021 fand der Startschuss zur Digitalisierung des Rathauses und seines Produktportfolios statt.
Die Zielsetzung war ein angemessenes Niveau in Bezug auf die Umsetzung des OZG und der notwendigen Onlinedienste zu erreichen.
- Was sind unsere Meilensteine, gibt es welche?
- Wurde das Ziel bis zum heutigen Zeitpunkt erreicht?
Meilensteine:
- Interne Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes auf Basis des BSI IT-Grundschutzkompendium 2. Edition 2019 > 140 Seiten
- Mit Abschluss dessen, Erhalt des Siegels für Kommunale IT-Sicherheit durch das LSI im September 2021 (zum Zeitpunkt des Erhalts 6 Kommune im Landkreis RO).
- Vom Produktportfolio in der Größe von 0 Onlinediensten zum Beginn 2021 bis hin zu derzeit 56 Onlinediensten (Vergleich Stadt Rosenheim ist dato bei 60 Onlinediensten) über das Bürgerserviceportal und komxformularcenter direkt verlinkt mit dem Bayernportal.
- Im Februar 2022 Erhalt der Auszeichnung „Digitales Amt“ durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales, die Gemeinde Edling gehört zu den 60 am besten digitalisierten Kommunen im Bereich der Verwaltung in ganz Bayern.
- Einführung eines digitalen Rechnungseingangsbuches, eines Datenmanagementsystems, eines digitalen Archives und der stetigen Weiterentwicklung der Kommune in Bezug auf Bürgernähe und 24/7 (rund um die Uhr) digitale Erreichbarkeit mit dem Ziel einer „papierlosen“ Kommune bis Ende 2023.
Sind wir als Gemeinde Edling also gut auf die digitale Zukunft vorbereitet?
Ja sind wir!
Stellenausschreibung Kinderpflegerin Schatztruhe
Für den Kindergarten in unserem gemeindlichen Kinderhaus „Schatztruhe“ suchen wir zum 01.09.2022
Eine staatlich geprüfte Kinderpflegerin (m/w/d)
In Vollzeit (39,00 Wochenstunden) oder Teilzeit (mind. 30,00 Wochenstunden).
Liegt Ihnen die Bildung und Förderung der Kinder genauso am Herzen wie uns? Haben Sie Freude an beruflicher Weiterentwicklung und fachlichem Austausch in einem familiären Umfeld? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir sind:
Ein gemeindliches Kinderhaus mit drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen im schönen Edling in der Nähe von Wasserburg am Inn. Bei uns sind kurze Hierarchiewege und schnelle Lösungen ein Leitbild, moderne Ausrüstung und Unterstützung durch den gemeindlichen Träger eine Selbstverständlichkeit.
Wir bieten Ihnen:
- 30 Urlaubstage
- Eine Vollzeitbeschäftigung, die jedoch auch flexibel in Form von Teilzeit gestaltet werden kann.
- Wir bieten ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm
- Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden
- Das Gehalt richtet sich nach dem TVöD-SuE
- Ein familiäres Arbeitsumfeld mit Kolleginnen die einander unterstützen
- Eine wundervolle Region mit hohem Erholungswert
- Einen modernen Arbeitsplatz
Wir wünschen uns, dass Sie
- Über eine abgeschlossene Ausbildung als Kinderpflegerin (m/w/d) verfügen
- Einen einfühlsamen Charakter im Umgang mit Kindern besitzen
- Gerne mit anderen an einem Strang ziehen und Teamfähigkeit besitzen
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Qualifikationsnachweise, erweitertes Führungszeugnis) vorzugsweise per e-mail an martin.berger@edling.de oder per Post an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2 in 83533 Edling.
Bei Fragen zur Stelle, können Sie uns gerne auch per Telefon unter der Nummer 08071/4657 (Kindergartenleitung) oder 08071/9188-0 (Gemeinde) erreichen.