Stellenausschreibung Kinderpflegerin Schatztruhe

Für den Kindergarten in unserem gemeindlichen Kinderhaus „Schatztruhe“ suchen wir zum 01.09.2022 

 Eine staatlich geprüfte Kinderpflegerin (m/w/d)

In Vollzeit (39,00 Wochenstunden) oder Teilzeit (mind. 30,00 Wochenstunden).


Liegt Ihnen die Bildung und Förderung der Kinder genauso am Herzen wie uns? Haben Sie Freude an beruflicher Weiterentwicklung und fachlichem Austausch in einem familiären Umfeld? Dann sind Sie bei uns genau richtig!


Wir sind:

Ein gemeindliches Kinderhaus mit drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen im schönen Edling in der Nähe von Wasserburg am Inn. Bei uns sind kurze Hierarchiewege und schnelle Lösungen ein Leitbild, moderne Ausrüstung und Unterstützung durch den gemeindlichen Träger eine Selbstverständlichkeit.

 

Wir bieten Ihnen: 

  • 30 Urlaubstage
  • Eine Vollzeitbeschäftigung, die jedoch auch flexibel in Form von Teilzeit gestaltet werden kann.
  • Wir bieten ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm
  • Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden
  • Das Gehalt richtet sich nach dem TVöD-SuE
  • Ein familiäres Arbeitsumfeld mit Kolleginnen die einander unterstützen
  • Eine wundervolle Region mit hohem Erholungswert
  • Einen modernen Arbeitsplatz 

 

Wir wünschen uns, dass Sie 

  • Über eine abgeschlossene Ausbildung als Kinderpflegerin (m/w/d) verfügen
  • Einen einfühlsamen Charakter im Umgang mit Kindern besitzen
  • Gerne mit anderen an einem Strang ziehen und Teamfähigkeit besitzen


Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Qualifikationsnachweise, erweitertes Führungszeugnis) vorzugsweise per e-mail an martin.berger@edling.de oder per Post an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2 in 83533 Edling.

Bei Fragen zur Stelle, können Sie uns gerne auch per Telefon unter der Nummer 08071/4657 (Kindergartenleitung) oder 08071/9188-0 (Gemeinde) erreichen.

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 24.03.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Garage sowie Ersatzbau eines Wohnhauses in Fuchstal 4, Fl.Nr. 1900, Gemarkung Edling

- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büroeinheit und Garage, Am Gewerbering 19, Fl.Nr. 215/10, Gemarkung Edling


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Bauantrag zum Anbau eines unbeheizten Wintergartens im Zanderweg 11, Fl.Nr. 418/12, Gemarkung Edling 


3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;
a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes
b) Vergabe des Architektenauftrages
c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes

Dem Gemeinderat wurde der vorliegende Eingabeplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde Edling im Baugebiet Böhmerwaldweg vorgestellt. 

Danach ist ein Baukörper auf 15 x 11 Metern mit KG, EG, OG und DG mit 6 Carportstellplätzen sowie 6 weiteren Stellplätzen geplant. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 6,70 Meter betragen. Das Bauwerk soll in Beton- bzw. Ziegelbauweise mit teilweiser Holzverschalung im Obergeschoß errichtet werden. 

Es sollen insgesamt 6 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von etwa 338 m² entstehen, die sich wie folgt aufteilen: 

EG:  2 Wohnungen mit je 51,6 m² und 1 Wohnung mit 31,9 m² (jeweils mit Terrasse)

OG: 2 Wohnungen mit 66,4 m² und 46,1 m² (jeweils mit Balkon)

DG: 1 Wohnung mit 90,5 m² (mit Balkon)

Als Heizung ist eine Wärmepumpe (Luft- oder Erdwärme) mit PV-Unterstützung geplant. Die Gesamtkosten des Bauwerkes sind mit etwa 1.250.000,00 € veranschlagt. 

Von Seiten des Gemeinderates wird die vorliegende Planung genehmigt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Böhmerwaldweg. Da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, kann das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) durchgeführt werden. 

b) Vergabe des Architektenauftrages

Der Auftrag zur Erbringung der Architektenleistung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Böhmerwaldweg wird an das Architekturbüro Kammerl + Kollegen, Hauptstr. 19, 83539 Pfaffing gemäß dem Honorarangebot vom 07.02.2022 erteilt. 

c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

Die Verwaltung wird beauftragt für die Baumaßnahme staatliche Fördermittel aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) über die Regierung von Oberbayern zu beantragen. Dabei soll auch der sogenannte vorzeitige Baubeginn beantragt werden. 


4. Erweiterung und Teilumbau des Rathauses Edling;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung des Erweiterungsbaus auf Fl.Nr. 37 sowie des Teilumbaus mit Einbau eines Aufzuges im bestehenden Rathaus

Dem Gemeinderat wurde der Vorentwurfsplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zur Erweiterung des Rathauses auf Fl.Nr. 37, Gemarkung Edling vorgestellt. 

Danach wäre ein Baukörper mit 30 m bzw. 35 m auf 8,50 m mit KG, EG und OG zur Unterbringung eines Sitzungssaales, Trauungszimmers, Archiv- und Büroräumen sowie Funktionsräumen vorgesehen. Die Beheizung des Gebäudes könnte über einen Fernwärmeanschluss an die bestehende Pellets-Heizung der Schule erfolgen.

Die Gesamtkosten für diesen Neubau sind nach Kostenschätzung mit etwa 2.200.000,00 € (30 m-Variante) bzw. 2.500.000,00 € (35 m-Variante) veranschlagt. 

Des Weiteren wurde der Gemeinderat über die Grobplanung bezüglich des Teilumbaus des bestehenden Rathauses informiert. Danach werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 

- Dachsanierung

- Einbau eines Aufzuges

- Erneuerung der Sanitäranlage im EG mit Barrierefreiheit

- Neugestaltung des Eingangsbereiches

- Umbau und Sanierung verschiedener Büroräume (u.a. Verlegung des Bauamtes in das derzeitige Archiv)

Eine Kostenschätzung für diese Arbeiten liegt derzeit noch nicht vor.


5. Antrag des Kirtavereins Edling e.V. zur Anpachtung des Lagerhausgebäudes an der 
Bahnstraße 

Mit mündlicher Vorsprache am 18.02.2022 in der Gemeindeverwaltung Edling stellte der Kirtaverein Edling e.V. den Antrag auf Verpachtung des Lagerhauses mit Außenflächen an der Bahnstraße. 

Die künftige Nutzung des Lagerhauses soll für Vereinszwecke erfolgen (Lager und Vereinsbüro). 

Der bisherige Pächter des Lagerhauses (Fa. KWE – Klaus Weiß, Gewerbliche Vermietungen) ist laut mündlicher Absprache mit dem Kirtaverein mit der Übertragung des Pachtverhältnisses auf den Kirtaverein einverstanden. 

Von Seiten der Verwaltung wird die Verpachtung an den Kirtaverein befürwortet, wenn die im Entwurf des Pachtvertrages genannten Sanierungsarbeiten ohne Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Edling durchgeführt werden. 

Der Gemeinderat ist mit dem Abschluss des Pachtvertrages mit dem Kirtaverein Edling e.V. und mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit der Fa. KWE – Klaus Weiß einverstanden. Vorab soll durch die Gemeinde eine Raumluftuntersuchung durch eine geeignete Firma in Auftrag gegeben werden, um eine mögliche Schadstoffbelastung durch Altlasten auszuschließen.


6. Vorlage der Jahresrechnung 2021 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens-und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben.

7. Beschlussfassung zum möglichen Erlass einer Plakatierungs-verordnung für die Gemeinde Edling 

In der Sitzung am 11.11.2021 hat der Gemeinderat über den Antrag auf Erlass einer Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Edling beraten und dabei der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Verordnungsentwurf auszuarbeiten und diesen vorab auch mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim abzustimmen. 

Die von der Gemeindeverwaltung in der damaligen Sitzung vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Wahlwerbung wurden im Wesentlichen auch in der Stellungnahme der Rechtsaufsicht vom 24.01.2022 bestätigt. So sind Regelungen, welche Wahlwerbung auf bestimmte, dafür vorgesehene Anschlagstafeln beschränken nur dann zulässig, wenn das Netz der Anschlagstafeln hinreichend dicht ist und eine flächendeckende Wahlwerbemöglichkeit gegeben ist. Es müssten also auch die einzelnen Ortsteile entsprechend berücksichtigt werden, was einen enormen Aufwand für den Bauhof bedeuten würde und daneben auch an den fehlenden öffentlichen Aufstellflächen scheitern würde. 

Alternativ wurde von der Rechtsaufsicht empfohlen, die Verordnung so auszugestalten, dass Wahlwerbung auch außerhalb der Anschlagtafeln unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben angebracht werden kann. 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat deshalb empfohlen, auf den Erlass einer Plakatierungsverordnung zu verzichten. Nach einer ausführlichen Diskussion zu dieser Thematik wird die Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen verschoben.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 24.02.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zur Errichtung einer Übergabestation für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Ramerberg in Mühlthal, Fl.Nr. 1991/5, Gemarkung Edling

- Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport sowie Teilabriss der bestehenden Maschinenhalle in der Lärchenstraße, Fl.Nr. 7, Gemarkung Edling 


2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 sowie des Finanzplanes für die Jahre 2021 bis 2025 (siehe gesonderter Bericht)

Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan 2022

In der Finanzausschußsitzung am 03.02.2022 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2022 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2022.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.510.000,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.486.000,00 € ab. 

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer    
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. 

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

 a) Einnahmen: 

  1. Grundsteuer A+B : 487.000,00 €
  2. Gewerbesteuer:  1.600.000,00 €
  3. Einkommensteueranteil:  3.060.000,00 €
  4. Umsatzsteueranteil: 200.000,00 €
  5. Hundesteuer: 12.500,00 €
  6. Schlüsselzuweisung: 480.800,00 €
  7. Sonst. allgemeine Zuweisung:  75.000,00 €
  8. Einkommensteuerersatzleistung:  225.000,00 €
  9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer:  75.000,00 €
  10. Konzessionsabgabe:  86.000,00 €
  11. Kindergartenbeiträge:  40.500,00 €
  12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten:  427.000,00 €
  13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:   280.000,00 €
  14. Straßenunterhaltungszuschuss:  81.900,00 €

b) Ausgaben: 

  1. Gewerbesteuerumlage:  160.000,00 €
  2. Kreisumlage:  2.582.700,00 €
  3. Schulverbandsumlage:  552.300,00 €
  4. Straßenunterhalt und Winterdienst:  224.500,00 €
  5. Straßenbeleuchtung/Unterhalt:  30.000,00 €
  6. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:  580.000,00 €
  7. Personalkosten insgesamt:  2.115.400,00 € 

Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

  1. Rathauserweiterung (Planung):  500.000,00 €
  2. Ausstattungen für die Feuerwehren: 30.000,00 €
  3. Erweiterung Kinderg. Schatztruhe u. Sanierung Altb.: 1.100.000,00 € 
  4. Grunderwerb:  350.000,00 €
  5. Bau eines Mehrfamilienhauses in Gschwendt:  700.000,00 €
  6. Straßensanierungsmaßnahmen:  400.000,00 €
  7. Bahnübergangssicherungen:  50.000,00 €
  8. Baugebietserschließungen:  850.000,00 €
  9. Investitionen in die Abwasserentsorgung:  1.260.000,00 €
  10. Ausbaukosten Breitbandversorgung:  500.000,00 €
  11. Investitionen in das Wasserleitungsnetz:  130.000,00 € 

Schuldenstand: 

Die Gemeinde Edling ist seit 01.07.2020 schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 603,00 € pro Einwohner. Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2022 etwa 17.400.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 12.300.000,00 € betragen.

Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2022  531.000,00 €. Dies ist zugleich auch die sogenannte freie Finanzspanne.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 27.01.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Genehmigung der nachträglichen Nutzungsänderung der bestehenden 5 Wohnungen im Anwesen Hart 7, Fl.-Nr. 2035/1, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen in der Hochhauser Str. 9, Fl.-Nr. 382, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Nutzungsänderung der Metzgerei zu einem Wohnbereich und der Lagerhalle zu einem Autohandel incl. der erforderlichen Stellplätze in der Nußbaumstraße 4, Fl.-Nr. 24, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenlagerhalle in Unterunterach 1, Fl.-Nr. 1070, Gemarkung Steppach

 - Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Lagerräume im DG zu einer Wohnung in    Oberhub 2 c, Fl.-Nr. 1001, Gemarkung Steppach

 - Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des bestehenden Objekts/Haus und Wiederaufbau eines Doppelhauses oder Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen in der Kard.-Faulh.-Str. 4, Fl.-Nr. 348/2, Gemarkung Edling


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

 - Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zaunes mit einem Einfahrtstor in der Albachinger Straße, Fl.-Nr. 265, Gemarkung Edling


3. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2021; Entscheidung über die Annahme

Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2021 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren. 


4. Antrag der Jungen Union Edling auf Bewerbung für das Förderprogramm Radoffensive Klimaland Bayern

Mit Schreiben vom 18.01.2022 stellt die Jungen Union, Ortsverband Edling den Antrag auf Bewerbung für das Förderprogramm „Radoffensive Klimaland Bayern“ zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Edling. Als möglich geeignete Strecken werden Brandstätt bis Nederndorf, Hart bis Edling und Schäching bis Reitmehring vorgeschlagen. 

Entsprechende Planskizzen könnten bis zum 28.02.2022 online beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Als Fördersätze werden hierbei 80 - 90 % in Aussicht gestellt. 

Der Gemeinderat ist mit der Einreichung der Planskizzen für die vorgeschlagenen Strecken über die Internetseite www.radoffensive.bayern.de einverstanden und unterstützt diese ausdrücklich. Da es sich hierbei aber um interkommunale Vorhaben handeln würde, ist das Einverständnis der beteiligten Kommunen einzuholen (Gemeinde Pfaffing und Stadt Wasserburg a. Inn).

 
5. Zuschussantrag der öffentlichen Pfarrbücherei Edling für 2022 

Mit Schreiben vom 12.01.2022 bittet die Pfarrbücherei Edling auch für das Jahr 2022 wieder um eine finanzielle Unterstützung. Der kommunale Zuschuss sollte in diesem Jahr mindestens  2.000,00 € betragen (statt bisher 1.500,00 €), da viele Einnahmen, beispielsweise aus dem Kleidermarkt oder der Bücherausstellung weggebrochen sind. Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2022 ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt.