Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 14.06.2018

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Bauantrag von Herrn Josef Bräustetter, Zeil 1, Edling;  
Errichtung einer Güllegrube in Zeil 1, Fl.Nr. 710 

Bauantrag von Herrn Franz Bauer, Brandstätt 3, Edling;
Einfriedung des Gewerbebetriebes in Bandstätt 3, Fl.Nr. 821 

Bauantrag von Frau Rosemarie Gansinger, Lärchenstr. 3, Edling; 
Wohnhausumbau und Modernisierung sowie Nutzungsänderung in der Lärchenstraße 3, Fl.Nr. 93 und 94/1 

Bauantrag von Herrn Michael Stocker, Karpfenweg 10, Edling;
Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau als Ersatzbau in Untersteppach 13, Fl.Nr. 16 

Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Enrico Borelli, Hauptstr.16, 83562 Rechtmehring;
Nutzungsänderung zur Ferienwohnung der Wohnung Nr. 45 in der Hauptstr. 13b, Fl.Nr. 85

Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses von Frau Christine Dahnk, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg;
Errichtung von zwei Standgiebeln in Brandstätt 9d, Fl.Nr. 850/13 


2. Breitbandausbau in der Gemeinde Edling

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Dipl.-Ing. Michael Hierl vom beauftragten Ing.-Büro IK-T aus Regensburg zur Sitzung geladen. In einer ausführlichen Präsentation stellte er ein grundsätzliches Netzkonzept, die aktuelle Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling, die Bereiche mit Eigenausbau durch die Telekom und Vodafone, die Untersuchung weiterer Ausbaumöglichkeiten sowie die dazu erforderlichen Schritte im bayerischen Breitband-förderprogramm vor. 

Förderfähig sind dabei nur solche Bereiche, die mit dem künftigen Einsatz der Vectoring-Technik unter 30 Mbit/s versorgt sind. Ermittelt wurden hierbei Teilbereiche von Oberhub, Oberunterach, Linden, Gschwendt, Au, Allmannsberg und Attelthal. Der mögliche Ausbau erfolgt nach den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern und wird mit 80% gefördert. Nach der Grobkostenschätzung des Planungsbüros verbleibt für die Gemeinde Edling dann aber immer noch ein Eigenanteil von etwa 137.000 Euro. 

Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Fa. IK-T die weiteren Schritte im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms durchzuführen (3. Verfahren der Gemeinde Edling). Ausserdem soll durch die Fa. IK-T ein sogenannter „FTTH-fähiger FTTB- Masterplan“ für die mögliche spätere Anbindung eines jeden Gebäudes der Gemeinde an das Glasfasernetz erstellt werden. 

Alle förderfähigen Planungs- und Beratungsleistungen hierzu sind durch das Planungs- und Beratungsbudget von bis zu 50.000,00 € abgedeckt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes ist am 04.06.2018 bei der Gemeinde Edling eingegangen. 
 
 
3. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 vom 23.05.2018 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2017 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. 


4. Vollzug des Bayerischen E-Gouvernmentgesetzes;
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Rosenheim für einen gemeinsamen Informationssicherheitsbeaufragten (ISB) 

Am 12.12.2015 hat der Bayerische Landtag das Bayerische E-Government Gesetz (BayEGovG) beschlossen, welches zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 ergibt sich die Verpflichtung zur Einführung eines entsprechenden Informationssicherheitskonzeptes sowie in der Folge daraus die Bereitstellung eines Informationssicherheitsbeauftragten. Dabei wird eine Einführungsfrist bis zum 01.01.2019 gewährt. 

Nachdem die Bereitstellung eines ISB für jede Kommune unwirtschaftlich wäre, soll diese Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit in Form einer Zweckvereinbarung erfüllt werden. Ziel für die Bereitstellung eines gemeinsamen ISB ist die Entlastung der einzelnen Kommunen in Sachen Informationssicherheit, die Zusammenarbeit in diesem Bereich und finanzielle Einsparungen. Der Landkreis Rosenheim stellt dabei den entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung und bindet den ISB in dessen Verwaltungsorganisation ein. Die jeweiligen Kommunen bleiben jedoch eigenverantwortlich zuständig für die Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 BayEGovG (Informationssicherheit und Datenschutz). 

Die Kostenverteilung ist in Art. 3 der Zweckvereinbarung festgeschriebenen. Danach wird als Beispiel für eine 5.000 Einwohner Kommune ein jährlicher Beitrag von etwa 4.100,-- € entstehen. 

Der Gemeinderat Edling stimmt dem Abschluss der entsprechenden Zweckvereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen ISB zu.

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17.05.2018

1.  Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Bauantrag von Bartholomäus und Erna Ramsl, Egerländerweg 8, 83533 Edling   Umbau eines Wohnhauses und Anbau eines Wintergartens im Egerländerweg 8,   Fl.-Nr. 528/2, Gemarkung Steppach

Bauantrag von Centa und Josef Hartl, Edelweißstr. 1, 83539 Pfaffing;   Erweiterung eines Zweifamilienhauses um eine Einliegerwohnung in der Tulpenstr. 1, Fl.Nr. 493/3 

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

Bauantrag der Fa. Decker Wohnbau GmbH, Am Stadtpark 6, 84405 Dorfen;  Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen in der Pfaffinger Str. 10,  Fl.-Nr. 348/3, Gemarkung Edling 

3. Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan für das Gebiet „Pfaffinger Str.“ in Edling und Erlass einer Veränderungssperre 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB für das Gebiet „Edling – Pfaffinger Straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 348/3, 348/4, 348/5, 348/6, 348/12, Gemarkung Edling und ist im anliegenden Lageplan aufgezeigt. Der Planungsauftrag wird an das Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Germering gem. dem vorliegenden Honorarangebot vom 16. Mai 2018 erteilt.  Für weitere ggf. notwendige Planungsleistungen (z. B. Grünordnung, Immissionsschutz) erteilt der Gemeinderat dem 1. Bürgermeister die Ermächtigung zur Auftragsvergabe.

Um die beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes „Edling – Pfaffinger Str.“ zu sichern, ist der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauBG für den Geltungsbereich notwendig (Fl.-Nr. 348/3, 348/4, 348/5, 348/6 sowie 348/12, Gemarkung Edling). Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 17. Mai 2018 der  Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Edling – Pfaffinger Str.“ als Satzung. 

4. Änderung des Bebauungsplanes „Edling – Nord-Ost II im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss 

Nach der Behandlung und Abwägung der eingegangen Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wurde die 2. Änderung des Bebauungsplans “Nord-Ost II“ nach § 13a BauGB in der Fassung vom 05.04.2018 als Satzung beschlossen. 

5. Pflegestern Seniorenservice gGmbH;
Vorlage der Beteiligungsberichte für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 nach Art. 94 Abs. 3 GO 

Die Berichte über die Beteiligung der Gemeinde Edling an der Pflegestern Seniorenservice gGmbH für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 nach Art. 94 Abs. 3 GO wurden dem Gemeinderat vorgelegt und in Anlage beigefügt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

6. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2017 

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2017 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

 Summe Aktivseite:    2.395.208,93 €
Summe Passivseite:   2.395.208,93 € 
Jahresergebnis lt. Bilanz:  12.937,66 €
Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung:  12.937,66 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. 

Gemeindeverwaltung am 11.05.2018 und 01.06.2018 geschlossen

Die Gemeinde Edling möchte darauf hinweisen, dass die Verwaltung am 11.05.2018 und 01.06.2018 (Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam) jeweils geschlossen ist.