Wartungen der Abwasser-Hauspumpstationen

Die Gemeindeverwaltung Edling weist darauf hin, dass die Fa. Fuchs-Beton aus Röttenbach in der 42. und 43. Kalenderwoche (16.10. bis 28.10.2017) wieder Wartungen der Abwasser-Hauspumpstationen durchführen wird. Geplant sind die Arbeiten in den Ortsteilen Brandstätt, Unterhub, Oberhub, Ötz, Breitmoos, Felling, Untersteppach, Obersteppach, Rudering, Ramsau, Fürholzen und Linden. Wir bitten den Mitarbeitern der Fa. Fuchs Zugang zu den Grundstücken zu gewähren.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 14.09.2017  

  1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

    • Vorbescheid von Herrn Joachim Schnetzer, Hart 5, Edling;
      Neubau eines behindertengerechten Wohnhauses in Hart 5, Fl.Nr. 1944/4
  2. Im Bereich der Flurstücke 493 und 488/2, Gemarkung Edling sowie 525, Gemarkung Steppach soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Der Gemeinderat beschließt deshalb die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im be-schleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB im Sinne des 13 a  BauGB für das Gebiet Edling „Böhmerwaldweg“. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wird das Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Lohensteinstr. 22, 81241 München beauftragt. Mit der Erstellung des Umweltberichts wird das Landschafts-architekturbüro Niederlöhner in 83512 Wasserburg a. Inn beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Böhmerwaldweg“ in die Wege zu leiten und in einer der nächsten Sitzungen einen Entwurf vorzulegen.

  3. Für die notwendige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die gemeindlichen Einrichtungen gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz wurde der Auftrag an die Fa. ProSaDos aus Ramerberg erteilt.

  4. Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 vom 20.07.2017 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuß-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2016 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.

  5. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Edling;

    Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neue Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sowie zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Der Erlass der Satzungen wurde aufgrund von aktuellen Kalkulationen der Herstellungsbeiträge sowie der Verbrauchs- und Einleitungs-gebühren erforderlich.

    Danach werden folgende Beiträge und Gebühren ab dem 01.01.2018 festgesetzt:

    a) Wasserversorgung:
    Herstellungsbeitrag pro m² Grundstücksfläche 0,68 €
    Herstellungsbeitrag pro m² Geschoßfläche 4,58 €
    Verbrauchsgebühr pro m² entnommenen Wassers 0,86 €
    Grundgebühr (Standardzähler) pro Jahr 30,00 €


    b) Abwasserbeseitigung
    Herstellungsbeitrag pro m² Geschoßfläche 15,50 €
    Einleitungsgebühr pro m² Abwasser 1,68 €

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 27.07.2017

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Frau Stefanie Mertes, Sepp-Giggenbach-Str. 3, 84453 Mühldorf;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt, Fl.Nr. 850/13 (Haus 1) 

- Bauantrag von Frau Christine Huber, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt, Fl.Nr. 850/13 (Haus 2)

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

- Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Riza Agushi, Nußbaumstr. 4, Edling;
An- und Verkauf von Autos sowie Stellflächen für 23 Fahrzeuge in der Nußbaumstr. 4, Fl.Nr. 24

3. Für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Edling-Hochhaus III“ wurden die eingegangenen Bedenken und Anregungen nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durch den Gemeinderat behandelt sowie der Satzungsbeschluss gefasst.

4. Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 11.07.2017 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2017 in Höhe von 3.617,60 € gewährt (gemäß der „Bürger-meistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €).

5. Wasserversorgung Edling;

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2016 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

Summe Aktivseite: 2.395.745,60 €
Summe Passivseite: 2.395.745,60 €
Jahresergebnis lt. Bilanz:  - 31.426,81 €
Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung:  - 31.426,81 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Antrag der UBG Edling zur Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen durch die Gemeinde Edling bezüglich der geplanten Errichtung eines Trinkwasserbrunnes der Fa. Meggle;

Der Antrag der UBG vom 04.07.2017 wurde dem Gemeinderat vorgetragen.

Zum derzeitigen Sachverhalt trug der 1. Bürgermeister folgendes vor: Die Erstellung des erforderlichen Gutachtens durch das von der Fa. Meggle beauftragte Fachbüro (IGwU) wird noch etwas Zeit beanspruchen. In einem kürzlich stattgefunden Vorgespräch zwischen der Gemeinde, Fa. Meggle und IGwU wurde vom Meggle-Vertreter versichert, dass mit dem neuen Brunnenstandort keine Erhöhung der derzeitigen Wasser-Fördermenge geplant sei und der alte Brunnen dann aufgegeben wird. Bürgermeister Schnetzer wies dabei darauf hin, dass das mögliche Entwicklungsgebiet der Gemeinde (südlich der derzeitigen Bebauung) möglichst nicht beeinträchtigt werden darf.

Für das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit wurde folgendes beschlossen:
Wenn das fertige Gutachten des Fach-Büros IGwU der Gemeinde vorliegt, wird die Gemeinde Edling einen externen Fachgutachter zur Prüfung hinzuziehen. Die Verwaltung wird zur diesbezüglichen Beauftragung ermächtigt und beauftragt.

Bekanntmachung über Laserscanningvermessungen

Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von August 2017 bis April 2018 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.

Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. Das Einbringen von Messpunkten kann notwendig werden und sollte grundsätzlich auf öffentlichen Grundstücken erfolgen. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.

Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.

Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter
http://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html

München, Juli 2017

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 22.06.2017

  1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
     
    • Antrag auf Vorbescheid von Nina Grasberger und Markus Schwarz, Daburg 1 Edling;  Abriss eines alten Wohngebäudes und Neubau eines neuen Wohngebäudes mit integrierter Doppelgarage mit Lagerfläche für Gartengeräte und Festbrennstoffe in Daburg 1,  Fl.Nr. 2028, Gemarkung Edling
    • Bauantrag von Stefan und Irmengard Vöst, Obersteppach 3, 83533 Edling; Abbruch des bestehenden Bauernhauses und Neubau einer Wohneinheit mit Carport in  Obersteppach 3,  Fl.Nr. 290/2, Gemarkung Steppach
    • Bauantrag der Firma Klaus Weiss GmbH, Staudhamer Str. 27, 83533 Edling; Behindertengerechte Umbaumaßnahmen am bestehenden Gebäude und Anbau eines Treppenhauses mit Lift in der Lärchenstr. 1, Fl.Nr. 28, Gemarkung Edling
    • Bauantrag der Firma BM Management GmbH, Lindacher Str. 27, 81249 München; 
      Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen in Hochhaus 24,  Fl.-Nr. 479/8, Gemarkung Edling
  2. Für die Aufstellung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Unterhub wurden die eingegangenen Bedenken und Anregungen nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durch den Gemeinderat behandelt sowie der Satzungsbeschluss gefasst.