Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.02.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Baugenehmigung zur Überdachung des bestehenden Fahrsilos in Hart 9, Fl.-Nr. 2072, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines Einfamilienhauses für ein bestehendes Einfamilienhaus sowie Ersatzbau einer Garage mit Anbau für Werkzeug und Gartengeräte in Fuchstal 4, Fl.-Nr. 1900, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 3-Spänners (MFH) mit Stellplätzen (teilweise überdacht) und Nebengebäude in der Lärchenstraße, Fl.-Nr. 11/2, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis in der Nußbaumstraße 1, Fl.-Nr. 11, Gemarkung Edling

 - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch eines Gebäudes in der Lärchenstraße 12, Fl.-Nr. 4, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau eines Quergiebels am Anwesen Spitzsteinstr. 43, Fl.-Nr. 703/27, Gemarkung Edling

- Antrag zur Nutzungsänderung Teil Wohnhaus – Schwimmhalle mit Nebenräumen - in Seminarräume (Gewerbeeinheit) in der Viehhauser

 - Antrag auf Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses (früher Arztpraxen und Büroräume) jetzt abgeschlossene Wohnungen in der Lärchenstr. 2, Fl.-Nr. 25, Gemarkung Edling

 - Vorbescheid zum Teilabbruch der best. Maschinenhalle und profilgleicher Wiederaufbau mit einer Wohnung in Wolfrain 1, Fl.-Nr. 733, Gemarkung Steppach

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Edling-West IV im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB 

Im Änderungsverfahren wurde vom Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange behandelt und in der Fassung vom 12.11.2020 der Satzungsbeschluss gefasst. Nach der nunmehr zu erfolgenden Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung rechtskräftig.

  
3. Zuschussantrag der öffentlichen Pfarrbücherei Edling für 2021

Mit Schreiben vom 23.01.2021 bittet die Pfarrbücherei Edling auch für das Jahr 2021 wieder um eine finanzielle Unterstützung. Der kommunale Zuschuss sollte wie in den letzten Jahren wieder 1.500,00 € betragen, da viele Einnahmen, beispielsweise aus dem Kleidermarkt oder der Bücherausstellung weggebrochen sind.

Außerdem bittet die Pfarrbücherei um eine einmalige Sonderzuwendung für die Anschaffung eines neuen Regals für die Erweiterung der Bücherei. Die geplanten Ausgaben hierfür betragen rund 2.550,- €, wobei diese Kosten gedrittelt werden sollen (Pfarrei/Gemeinde/Bücherei).

Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € plus eine Sonderzuwendung in Höhe von 850,- € (Gesamtsumme: 2.350,- €) gewährt.

 

4. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2020; Entscheidung über die Annahme

Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2020 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren.


5. Anfrage der Fa. Meggle GmbH & Co.KG zur Errichtung von zwei Grund-wassermessstellen auf den Fl.Nr’n. 181/15 an der Schächinger Straße und 340 an der Hochhauser Straße

Mit E-Mail vom 29.01.2021 beantragt die Fa. Meggle die Errichtung bzw. Nutzung von zwei gemeindlichen Grundstücken (Fl.Nr. 181/15 an der Schächinger Straße und 340 an der Hochhauser Straße) als Grundwassermessstelle bzw. Vorfeldmessstelle.

Die Einrichtung dieser Messstellen wurde als Auflage im wasserrechtlichen Bescheid des Landratsamtes Rosenheim zur Förderung von Trinkwasser festgesetzt.

Der Gemeinderat Edling ist mit der Errichtung und Nutzung der Grundwassermessstellen auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 181/15 und 340, Gemarkung Edling einverstanden. Im Gegenzug kann die Gemeinde Edling die Daten kostenlos und uneingeschränkt nutzen. Diesbezüglich ist eine Zweckvereinbarung abzuschließen. Die genauen Details sind vorab gemeinsam mit der Fa. Meggle bzw. dem beauftragten Ingenieurbüro abzustimmen.

Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

„Daheim wohnen bleiben – so lange wie möglich“ – Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

Kostenfreies Serviceangebot auch in der Gemeinde Edling

Wenn Senioren oder Menschen mit Behinderungen in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus nicht mehr so gut zurechtkommen, wenn manches anstrengend wird, dann hilft möglicherweise eine Beratung zur Wohnraumanpassung. Der Landkreis Rosenheim und die Gemeinde Edling engagieren sich in diesem Bereich, weil ihn die Senioren selbst als das wichtigste Handlungsfeld ansehen.

Tatsächlich zeigte sich bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts des Landkreises Rosenheim sowie bei der 1. Fortschreibung und Weiterentwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, dass das Wohnen zu Hause für ältere Menschen das Wichtigste ist. Auch im Falle, dass sie Pflege und Unterstützung benötigen, wollen sie in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben. 

Aber nicht nur das Alter, auch eine Behinderung, eine Erkrankung oder ein Unfall können neue Anforderungen an das persönliche Wohnumfeld stellen. Hier kommt die Wohnberatung ins Spiel. Qualifizierte Ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater bieten eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie individuelle Lösungen. Sie informieren über Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Entscheidung, ob eine Lösung umgesetzt wird oder nicht, ausschließlich von den Bewohnern der Wohnung oder des Hauses getroffen wird.

Das Anpassen einer Wohnung an veränderte Erfordernisse bedeutet nicht in jedem Fall, dass Umbaumaßnahmen notwendig sein müssen. Kleine Veränderungen wie das Umstellen von Möbeln, die Beseitigung von Gefahrenquellen oder das Anbringen eines Haltegriffes können schon viel bewirken. 

Interessenten an einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung können sich bei der der Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim bei Brigitte Neumaier unter der Telefonnummer 08031 392 2281 melden.  

Stellenausschreibung Wasserversorgung

Die Gemeinde Edling sucht für die gemeindliche Wasserversorgung eine                                                                                                  

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)

Ihre Aufgabenschwerpunkte bei uns:

- Betreiben und Unterhalten der eigenen Brunnenanlage, des Hochbehälters und des Rohrleitungsnetzes sowie des Wasserschutzgebietes

- Überwachung von Neubau- und Instandsetzungsmaßnahmen des Rohrnetzes

- Beseitigung von Störungen und Teilnahme am Bereitschaftsdienst

- Information und Beratung von Wasserabnehmern zu technischen Problemen der Wasserversorgung 

Unser Anforderungsprofil an Sie:

- Abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik - Alternativ hierzu abgeschlossene Ausbildung im Bereich Installation, Rohrleitungsbau, Anlagenmechanik oder vergleichbarer Berufsabschluss mit der Bereitschaft zur Weiterbildung als Wasserversorgungstechniker

- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortlichkeit und Zuverlässigkeit

- Freude im Umgang mit Bürgern

- Führerschein der Klasse B bzw. BE, C wünschenswert

 Unser Angebot für Sie:

- Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit

- 39-Stunden-Woche mit der Möglichkeit zum Arbeitszeitausgleich

- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis

- Leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD

- Gewährung der üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst (z.B. betriebliche Altersvorsorge)

- Möglichkeit zu Fort- und Weiterbildungen


Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 05.03.2021 an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling oder vorzugsweise per E-Mail an martin.berger@edling.de 

Für Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle stehen Ihnen Herr Bürgermeister Matthias Schnetzer oder Bauamtsleiter Herr Michael Bernhard, Tel. 08071/9188-0, für tarifliche Fragen Herr Martin Berger, Tel. 08071/9188-0 gerne zur Verfügung.