Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.03.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Holzlagerschuppens inklusive zwei Pkw-Stellplätze (Garagen) in Fuchstal 2, Fl.-Nr. 1910 und 1911, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung durch Ausbau der bestehenden Garage sowie der Errichtung einer Doppelgarage in der Kesselseestr. 2, Fl.-Nr. 286, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in der Staudhamer Str. auf Teil-Stück Fl.-Nr. 196/2, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Schwalbenstr. 8, Fl.-Nr. 256/14, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Garage und Erneuerung des Dachstuhls über den Bestandsgaragen in Roßhart 23, Fl.-Nr. 1362 sowie 1368, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und    Teilabriss einer bestehenden Maschinenhalle in der Lärchenstr. 8, Fl.Nr. 7, Gemarkung     Edling

 

2. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße;
Genehmigung des Planentwurfes nebst Begründung für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Edling-Birkenstraße 

Der Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nebst Begründung, gefertigt vom Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak in München wurde dem Gemeinderat in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Der vorliegende Entwurf vom 11.03.2021 wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. 


3. Vorlage der Jahresrechnung 2020 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. 


4. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Verbrauchsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Verbrauchsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Verbrauchsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

0,90 € pro m² entnommenen Wassers (bisher 0,86 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht. 


5. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Einleitungsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Einleitungsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Einleitungsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

1,92 € pro m² eingeleiteten Abwassers (bisher 1,68 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 11.03.2021

1. Antrag der ÜWG Edling auf Entwicklung und Ausarbeitung eines Ortsentwicklungsplanes für die Gemeinde Edling 

Mit Schreiben vom 23.11.2020 stellte die Überparteiliche Wählergemeinschaft Edling – ÜWG einen Antrag auf Entwicklung und Ausarbeitung eines professionellen Ortsentwicklungsplanes (OEP) für die Gemeinde Edling. 

Begründet wurde der Antrag u.a. damit, dass die gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Veränderungen in den letzten Jahren und aktuell ein anderes Denken und Handeln bezüglich der Ortsentwicklung erfordern. Vor allem das Hineinwachsen der Gemeinde in die Metropolregion München erfordert ein aktives und zukunftsorientiertes weitblickendes Tun in Bezug auf Infrastruktur, Verkehrsproblematik, Daseinsgrundversorgung und Klimaneutralität.

Die ÜWG ist überzeugt, dass das bloße Reagieren nicht mehr ausreichend ist. Aktives und vorausschauendes Planen und Handeln sind danach zwingend notwendig. 

Die ÜWG sieht es als unabdingbar an, dass ein übergeordneter Handlungsrahmen für die Entwicklung der Gemeinde Edling notwendig ist. Mit Hilfe eines Ortsentwicklungsplanes, der die Leitlinien in den nächsten 15 bis 20 Jahren aufzeigen soll, kann die Vielzahl an Herausforderungen vorausschauend angegangen werden. Er bietet die große Möglichkeit, dass in Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, dem aktiven Gemeinderat und externen Ortsplanern Leitbilder, Ziele und Maßnahmen entwickelt werden, die langfristig dafür sorgen, dass die Gemeinde Edling lebenswert bleibt und mit gemeindespezifischen Ansätzen oder Lösungen die enormen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen in der Gemeinde gut gemeistert werden können. 

Als Sprecher der ÜWG stellte Herr Wolfgang Baumann in einer ausführlichen Präsentation für den Gemeinderat aus seiner Sicht die Gründe und Ziele, den Ablauf, die voraussichtlichen Kosten sowie die möglichen Förderungen für die Aufstellung eines OEP vor. 

Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder wurden folgende Anmerkungen, Bedenken und Anregungen zum Antrag vorgebracht:

Bürgermeister Matthias Schnetzer

Von seiner Seite wird das Vorhaben grundsätzlich unterstützt. Er gab aber zu bedenken, dass die in einem Ortsentwicklungsplan aufgestellten Richtlinien konträr zum rechtlich machbaren sein könnten. Es könnte ein gewisses Konfliktpotential für spätere Gemeinderäte geben. 

Wolfgang Baumann

Das Bestreben nach einem OEP soll keine Kritik am bisherigen Handeln der Gemeinde sein, aber künftig sollte lieber agiert statt reagiert werden. Es sollte die Expertise eines Fachbüros eingeholt werden, das Rahmenbedingungen für das Verfahren zur Erarbeitung vorgibt (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung usw.)

Nicole Bauer-Schäfer

Es sollten Leitlinien festgeschrieben werden, die aber nicht starr bleiben dürfen. Gleichge- wichtet sollten Belange von „Alt“ und „Jung“ eingebracht werden. Ein „Experte“ sollte die Gemeinde an die „Hand nehmen“.

Dr. Stefan Schweitzer

Seiner Meinung nach sollte eine Kosten-Nutzenanalyse angestrebt werden. Bei der Entwicklung eines OEP müssen alle Schichten der Gemeinde eingebunden werden, es soll auch ein „lebender“ Prozess sein (Fortschreibung). Das Projekt bedeutet einen großen Zeitaufwand für die Gemeinde im Ganzen, insbesondere für den Gemeinderat, wo die Hauptarbeit liegen wird. Ein solcher Plan ist nur informell, stellt also einen gewissen Handlungsrahmen auf, der keine rechtliche Bindung entfaltet („Selbstverpflichtung des Gemeinderates“). Es sollte eine Bestandsaufnahme und Leitfaden mit Planungen für die Zukunft erarbeitet werden. Es ist ein offenes Herantreten des Gemeinderates an die Bürger nötig. Externe Planer können nur in beratender Funktion tätig sein.

Helmut Hammerbacher  

Die Gestaltungshoheit liegt bei der Gemeinde. Hierbei sollten Leitlinien zur Gestaltung aufgestellt werden. Dabei geht es um verschiedene Felder, nicht nur um das Thema „Bauen“. Der Gemeinderat sollte keine Angst vor einem Grundsatzbeschluss haben.

Jakob Berger

Der Gemeinderat Edling hat durch sein anpackendes Handeln in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt, dass konkrete Aufgabenstellungen gelöst werden können. Die Gemeinde ist in sehr vielen Belangen, nicht nur finanziell, sehr gut aufgestellt. Das häufig kritisierte „nur reagieren“ war in der Vergangenheit nicht der schlechteste Weg.

Jürgen Hansen

Es sollte professionelle Hilfe als Unterstützung gegenüber den Behörden eingeholt werden und ein positiver Weg beschritten werden.

Rudolf Adler

Viele getroffene Entscheidungen des Gemeinderates in den zurückliegenden Jahrzehnten waren im Vorfeld nicht abzusehen. Auch mit einem OEP muss die Gemeinde flexibel reagieren können. Es könnten Erwartungen in der Bürgerschaft geweckt werden, die möglicherweise nie erfüllt werden können. Welche rechtliche Bindung hat ein OEP? Er warnt zudem vor den im Raum stehenden Kosten.

Florian Prietz    

Es sollten im Vorfeld Rahmenbedingungen festgelegt werden. Das Wachstum in der Gemeinde ist mit „nur reagieren“ nicht beherrschbar. Er stellt zudem die Frage „braucht es Wachstum überhaupt“. Die Gemeinde ist mit einem mittelständischen Unternehmen vergleichbar, das Leitlinien braucht. Eine positive Bürgerbeteiligung liegt in der Hand der Gemeinde.

Georg Berndl

Es muss eine Entwicklung der Gemeinde stattfinden. Er schlägt die Bildung von Gremien vor, ggf. auch mit externen Beratern. Er ist aber grundsätzlich gegen die Vergabe an ein Fachbüro.

Martin Baumann

Eine umfassende Einbindung der Gemeindebürger- und Bürgerinnen ist wichtig. Es sollte der erste Schritt gegangen werden.

Stefan Stubenrauch

Aktuelle Probleme und Aufgabenstellungen sollten konkret und gesondert angegangen werden. Ob es hierzu einen Ortsentwicklungsplan braucht stellt er in Frage.

Martin Westner

Die Aufstellung eines Ortsentwicklungsplanes soll kein „Muß“ sein. Es ist aber dafür den ersten Schritt dafür zu gehen. 

Josef Krieger

Die Einholung von außenstehenden Meinungen ist wichtig. Die erwarteten Kosten werden nicht auf einmal fällig.

Günther Weiß

Es ist ein wichtiger Schritt die Zukunft gemeinsam mit den Bürgern zu gestalten. Eine fachliche Beratung gegen die eigenen „Betriebsblindheit“ wäre wichtig. Die Bürger sollten entsprechend eingebunden werden.

Sandra Waldherr

Die Entwicklung eines OEP bedeutet eine „Riesenchance“ für die Gemeinde. Dies wäre sehr positiv für den Zusammenhalt in der Gemeinde und das Gemeindeleben insgesamt. Es sollten alle Altersgruppen mitgenommen werden, der Bürger kommt nicht selbst zur Gemeinde.

Stefan Färber

Er ist grundsätzlich positiv gegenüber der Entwicklung eines OEP eingestellt. Ein externer Blick von Experten wäre dabei hilfreich. Ein sonderliches Engagement der Bevölkerung bezweifelt er.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass das Vorhaben zur Ausarbeitung eines „Gemeindeentwicklungsplanes“ angegangen wird.

Herr Wolfgang Baumann wird vom Gemeinderat beauftragt, mit entsprechenden Experten zu dieser Thematik Kontakt aufzunehmen und zu berichten, in welcher Form das Projekt durchgeführt werden könnte.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.02.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Baugenehmigung zur Überdachung des bestehenden Fahrsilos in Hart 9, Fl.-Nr. 2072, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines Einfamilienhauses für ein bestehendes Einfamilienhaus sowie Ersatzbau einer Garage mit Anbau für Werkzeug und Gartengeräte in Fuchstal 4, Fl.-Nr. 1900, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 3-Spänners (MFH) mit Stellplätzen (teilweise überdacht) und Nebengebäude in der Lärchenstraße, Fl.-Nr. 11/2, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis in der Nußbaumstraße 1, Fl.-Nr. 11, Gemarkung Edling

 - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch eines Gebäudes in der Lärchenstraße 12, Fl.-Nr. 4, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau eines Quergiebels am Anwesen Spitzsteinstr. 43, Fl.-Nr. 703/27, Gemarkung Edling

- Antrag zur Nutzungsänderung Teil Wohnhaus – Schwimmhalle mit Nebenräumen - in Seminarräume (Gewerbeeinheit) in der Viehhauser

 - Antrag auf Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses (früher Arztpraxen und Büroräume) jetzt abgeschlossene Wohnungen in der Lärchenstr. 2, Fl.-Nr. 25, Gemarkung Edling

 - Vorbescheid zum Teilabbruch der best. Maschinenhalle und profilgleicher Wiederaufbau mit einer Wohnung in Wolfrain 1, Fl.-Nr. 733, Gemarkung Steppach

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Edling-West IV im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB 

Im Änderungsverfahren wurde vom Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange behandelt und in der Fassung vom 12.11.2020 der Satzungsbeschluss gefasst. Nach der nunmehr zu erfolgenden Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung rechtskräftig.

  
3. Zuschussantrag der öffentlichen Pfarrbücherei Edling für 2021

Mit Schreiben vom 23.01.2021 bittet die Pfarrbücherei Edling auch für das Jahr 2021 wieder um eine finanzielle Unterstützung. Der kommunale Zuschuss sollte wie in den letzten Jahren wieder 1.500,00 € betragen, da viele Einnahmen, beispielsweise aus dem Kleidermarkt oder der Bücherausstellung weggebrochen sind.

Außerdem bittet die Pfarrbücherei um eine einmalige Sonderzuwendung für die Anschaffung eines neuen Regals für die Erweiterung der Bücherei. Die geplanten Ausgaben hierfür betragen rund 2.550,- €, wobei diese Kosten gedrittelt werden sollen (Pfarrei/Gemeinde/Bücherei).

Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € plus eine Sonderzuwendung in Höhe von 850,- € (Gesamtsumme: 2.350,- €) gewährt.

 

4. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2020; Entscheidung über die Annahme

Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2020 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren.


5. Anfrage der Fa. Meggle GmbH & Co.KG zur Errichtung von zwei Grund-wassermessstellen auf den Fl.Nr’n. 181/15 an der Schächinger Straße und 340 an der Hochhauser Straße

Mit E-Mail vom 29.01.2021 beantragt die Fa. Meggle die Errichtung bzw. Nutzung von zwei gemeindlichen Grundstücken (Fl.Nr. 181/15 an der Schächinger Straße und 340 an der Hochhauser Straße) als Grundwassermessstelle bzw. Vorfeldmessstelle.

Die Einrichtung dieser Messstellen wurde als Auflage im wasserrechtlichen Bescheid des Landratsamtes Rosenheim zur Förderung von Trinkwasser festgesetzt.

Der Gemeinderat Edling ist mit der Errichtung und Nutzung der Grundwassermessstellen auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 181/15 und 340, Gemarkung Edling einverstanden. Im Gegenzug kann die Gemeinde Edling die Daten kostenlos und uneingeschränkt nutzen. Diesbezüglich ist eine Zweckvereinbarung abzuschließen. Die genauen Details sind vorab gemeinsam mit der Fa. Meggle bzw. dem beauftragten Ingenieurbüro abzustimmen.

Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

„Daheim wohnen bleiben – so lange wie möglich“ – Wohnberatung im Landkreis Rosenheim

Kostenfreies Serviceangebot auch in der Gemeinde Edling

Wenn Senioren oder Menschen mit Behinderungen in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus nicht mehr so gut zurechtkommen, wenn manches anstrengend wird, dann hilft möglicherweise eine Beratung zur Wohnraumanpassung. Der Landkreis Rosenheim und die Gemeinde Edling engagieren sich in diesem Bereich, weil ihn die Senioren selbst als das wichtigste Handlungsfeld ansehen.

Tatsächlich zeigte sich bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts des Landkreises Rosenheim sowie bei der 1. Fortschreibung und Weiterentwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, dass das Wohnen zu Hause für ältere Menschen das Wichtigste ist. Auch im Falle, dass sie Pflege und Unterstützung benötigen, wollen sie in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben. 

Aber nicht nur das Alter, auch eine Behinderung, eine Erkrankung oder ein Unfall können neue Anforderungen an das persönliche Wohnumfeld stellen. Hier kommt die Wohnberatung ins Spiel. Qualifizierte Ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater bieten eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie individuelle Lösungen. Sie informieren über Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Entscheidung, ob eine Lösung umgesetzt wird oder nicht, ausschließlich von den Bewohnern der Wohnung oder des Hauses getroffen wird.

Das Anpassen einer Wohnung an veränderte Erfordernisse bedeutet nicht in jedem Fall, dass Umbaumaßnahmen notwendig sein müssen. Kleine Veränderungen wie das Umstellen von Möbeln, die Beseitigung von Gefahrenquellen oder das Anbringen eines Haltegriffes können schon viel bewirken. 

Interessenten an einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung können sich bei der der Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim bei Brigitte Neumaier unter der Telefonnummer 08031 392 2281 melden.  

Stellenausschreibung Wasserversorgung

Die Gemeinde Edling sucht für die gemeindliche Wasserversorgung eine                                                                                                  

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)

Ihre Aufgabenschwerpunkte bei uns:

- Betreiben und Unterhalten der eigenen Brunnenanlage, des Hochbehälters und des Rohrleitungsnetzes sowie des Wasserschutzgebietes

- Überwachung von Neubau- und Instandsetzungsmaßnahmen des Rohrnetzes

- Beseitigung von Störungen und Teilnahme am Bereitschaftsdienst

- Information und Beratung von Wasserabnehmern zu technischen Problemen der Wasserversorgung 

Unser Anforderungsprofil an Sie:

- Abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik - Alternativ hierzu abgeschlossene Ausbildung im Bereich Installation, Rohrleitungsbau, Anlagenmechanik oder vergleichbarer Berufsabschluss mit der Bereitschaft zur Weiterbildung als Wasserversorgungstechniker

- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortlichkeit und Zuverlässigkeit

- Freude im Umgang mit Bürgern

- Führerschein der Klasse B bzw. BE, C wünschenswert

 Unser Angebot für Sie:

- Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit

- 39-Stunden-Woche mit der Möglichkeit zum Arbeitszeitausgleich

- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis

- Leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD

- Gewährung der üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst (z.B. betriebliche Altersvorsorge)

- Möglichkeit zu Fort- und Weiterbildungen


Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 05.03.2021 an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling oder vorzugsweise per E-Mail an martin.berger@edling.de 

Für Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle stehen Ihnen Herr Bürgermeister Matthias Schnetzer oder Bauamtsleiter Herr Michael Bernhard, Tel. 08071/9188-0, für tarifliche Fragen Herr Martin Berger, Tel. 08071/9188-0 gerne zur Verfügung.