1. Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan Edling „Nordost III“, Am Gewerbering (Edeka-Markt)  mit Vergabe des PlanungsauftragesDie Edeka Handelsgesellschaft Südbayern mbH, Ingolstädter Str. 120, 85080 Gaimersheim plant Ihren Markt in Edling durch die Herausname einer Wand zum benachbarten Getränkemarkt auf eine Verkaufsfläche von insgesamt 1.190 m² zu erweitern. Durch diese Flächenzusammenlegung soll ein Einzelhandelsgroßprojekt mit einem Eingang entstehen.Laut Auskunft der Regierung von Oberbayern ist dies grundsätzlich möglich (bis 1.200 qm² Verkaufsfläche), da der Markt von der Lage im Ort als „integriert“ eingestuft wird. Allerdings ist für die entsprechenden Grundstücksflächen Fl.Nr. 212/7 und 215/22, Gemarkung Edling eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Edling – Nordost III mit Ausweisung als Sondergebiet-Einzelhandel notwendig ist.Der Gemeinderat beschließt deshalb die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für das Gebiet „Edling-Nordost III“. Es umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 212, 215/15, 212/7, 215/22, 212/2, 212/16, 212/3, 212/8, Gemarkung Edling.Der Planungsauftrag wird an die Architekten Jocher & Stechl, Marienplatz 25, 83512 Wasserburg a. Inn gemäß dem vorliegenden Honorarangebot 21.10.2015 erteilt. Es wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag mit der Edeka Handels GmbH über die Erstattung der anfallenden Planungsleistungen abgeschlossen. Für weitere ggf. notwendige Planungsleistungen (z. B. Gründordnung, Immissionsschutz) erteilt der Gemeinderat dem 1. Bürgermeister die Ermächtigung zur Auftragsvergabe.2. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)Bei der Belegprüfung nach § 23 AVBayKiBiG des Kindergartens „Hänsel und Gretel“ am 28.10.2015 sowie des Kindergartens „Schatztruhe“ am 12.11.2015 durch das Landratsamt Rosenheim wurde festgestellt, dass die Gebührenstaffelung gem. § 18 Nr. 5 BayKiBiG bis spätestens zum 01.09.2016 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden müssen.Um sog. Luftbuchungen (= nicht regelmäßig genutzte Buchungszeiten) zu vermeiden, muss die Gebührenstaffelung daher zumindest 10 % des Elternbeitrages für die Stundenkategorie über vier bis fünf Stunden (bzw. drei bis vier Stunden für Gebühren der Krippe) betragen.Aus diesem Grunde  ist eine Anpassung der Gebühren gemäß  § 5 Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vorzunehmen. Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung): Die Satzung kann auch im Internet unter www.edling.de eingesehen werden.Die Gebühren gestalten sich ab 01.09.2016 wie folgt:Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung für jeden angefangenen Monat:4 – 5 Stunden        mtl.   90,00 Euro5 – 6 Stunden        mtl.   99,00 Euro6 – 7 Stunden        mtl. 108,00 Euro7 – 8 Stunden        mtl. 117,00 Euro8 – 9 Stunden        mtl. 126,00 EuroFür Kinder in der Krippengruppe bis zum Eintritt in die Regelgruppe für jeden angefangenen Monat:1 – 2 Stunden        mtl.  144,00 Euro2 – 3 Stunden        mtl.  162,00 Euro3 – 4 Stunden        mtl.  180,00 Euro4 – 5 Stunden        mtl.  198,00 Euro5 – 6 Stunden        mtl.  216,00 Euro6 – 7 Stunden        mtl.  234,00 Euro7 – 8 Stunden        mtl.  252,00 Euro8 – 9 Stunden        mtl.  270,00 EuroFür Kinder unter 3 Jahren bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in der Regelgruppe für jeden angefangenen Monat:4 – 5 Stunden        mtl. 135,00 Euro5 – 6 Stunden        mtl. 148,50 Euro6 – 7 Stunden        mtl. 162,00 Euro7 – 8 Stunden        mtl. 175,50 Euro8 – 9 Stunden        mtl. 189,00 Euro