Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17.09.2020

1.Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen in Attelthal 19, Fl.Nr. 1797, Gemarkung Edling 

- Bauantrag – Abriss eines Gebäudes und Ersatzbau als Wohnhaus mit Carport, sowie Anbau eines Heizraumes an einen Carport in Brandstätt 8, Fl.Nr. 850/3 und 850/16, Gemarkung Steppach 

- Bauantrag – Anbau einer Terrassen- und Kellerabgangsüberdachung bei bestehendem Reihenmittelhaus im Zugspitzweg 18, Fl.Nr. 703/89, Gemarkung Edling 

- Bauantrag – Errichtung eines Pferdeunterstandes, eines Reitplatzes und 2 Futterstellen, sowie Einzäunung der bestehenden Koppel mit einem Holzzaun in Allmannsberg, Fl.Nr. 1648/2, 1550 und 1636, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid – Einbau von drei zusätzlichen Wohneinheiten in das bestehende Wohngebäude in der Hauptstr. 8, Fl.Nr. 70, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid – Teilabbruch der bestehenden Maschinenhalle, profilgleicher Wiederaufbau mit Einbau einer Wohnung in Wolfrain 1, Fl.Nr. 733, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung – Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Nußbaumstraße Fl.-Nr. 14 + 15, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung eines Wohnhauses und Aufstockung des bestehenden Garagengebäudes für Einliegerwohnung in Schellwies 8, Fl.Nr. 639/3, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung einer Garage in der Hochhauser Str. 13 a, Fl.Nr. 421/14, Gemarkung Edling 

 
2. Antrag auf Bauleitplanung zur Bebaubarkeit des Grundstück Fl.-Nr. 335/1, Gemarkung Edling
Die Fläche des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks ist im Flächennutzungsplan als GE (Fläche für Gewerbe) dargestellt (Sägewerk Keiler). Im Norden grenzt ein Mischgebiet und im Süden die Bahnlinie Wasserburg – Ebersberg an das Grundstück an. Das Grundstück kann nicht dem Innenbereich zugeordnet werden (keine Baulücke). 

Um Baurecht schaffen zu können, müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden bzw. diese Fläche durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Hochhauser Str. in dessen Geltungsbereich einbezogen werden; wobei der Mischcharakter zwischen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet zu beachten wäre. 

Die Aufstellung eines separaten Bebauungsplans für eine Parzelle ist nicht möglich. Die im Antrag vorgebrachten Rechtsstreitigkeiten sollen voraussichtlich im Oktober 2020 durch das Gericht entschieden werden. 

Auf Empfehlung der Verwaltung wird deshalb bis auf Weiteres von einer Bauleitplanung abgesehen.
 

3. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn;
Die Niederschrift der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE) vom 07.07.2020 wird vom Gemeinderat Edling bestätigt.
 

4. Änderung bzw. Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Edling aufgrund eines Hinweises der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim

Die in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 erlassene Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde zur Prüfung an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim gesandt. Von dieser Stelle wurde darauf hingewiesen, dass in der Geschäftsordnung Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsgang der Ausschüsse fehlen und Befugnisregelungen für Bedienstete gestrichen werden sollten. Es wurde empfohlen die Geschäftsordnung insoweit zu ändern bzw. neu zu erlassen. Die Geschäftsordnung wurde deshalb überarbeitet und neu vom Gemeinderat beschlossen.
 

5. Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 30.07.2020 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2020 in Höhe von 3.636,80 € gewährt (gemäß der „Bürgermeistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €).
 

6. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird von Herrn Bürgermeister Matthias Schnetzer der Antrag eingebracht, für kulturelle Veranstaltungen (z.B. Kino am Stoa, Krippnerhaus usw.) von Benutzungs- bzw. Gestattungsgebühren für das Kalenderjahr 2020 abzusehen, um so die Veranstalter ein wenig zu entlasten. Diesem Vorschlag wird vom Gemeinderat zugestimmt.

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 16.07.2020

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zur nachträglichen Änderung der Garage und des Stellplatzes zum Eingabeplan vom 19.06.2019 im Riesengebirgsweg 15, Fl.Nr. 487/7 

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Halle für landwirtschaftliche Maschinen und Hackschnitzelanlage und Einbau einer Holzvergaseranlage in Obersteppach 6, Fl.Nr. 347, 348 und 349 

- Bauantrag zur Anbringung einer Leuchtreklame an der Aussenfassade mit LED-Beleuchtung in der Hauptstr. 29, Fl.Nr. 577/3 

- Bauantrag zum Neubau eines Reihenhauses mit drei Einheiten in der Lärchenstr. 10, Fl.Nr. 6 

- Bauantrag für den Abbruch des vorhandenen Wohngebäudes mit Nebenräumen und Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Brandstätt 18, Fl.Nr. 870/3 

- Bauantrag des DJK-SV Edling zum Neubau einer überdachten Zuschauertribüne, Neubau einer Hütte für Bocciabahn, Neubau eines Geräteschuppens für Jugendtraining und Neubau einer Doppelgarage für die Vereinsbusse an der Hochhauser Str., Fl.Nr. 324 und 326 

- Bauantrag zum Anbau von Vorstellbalkonen sowie Überdachung an bestehendes Gebäude, Am Gewerbering 21, Fl.Nr. 213/4 und 215/5 

- Bauantrag zum Anbau eines Aufzuges an das best. Gebäude, Karpfenweg 14, Fl.Nr. 411 

- Bauantrag zum Einbau einer Wollwerkstatt in einen bestehenden Dachspeicher mit Anpassung der Raumhöhe und Umbau von 2 liegenden Dachfenstern zu einer Dachgaube in der bestehenden Dachgeschosswohnung in Hart 2a, Fl.Nr. 2098 

2. Schmutzwasserkanalerweiterung im Riesengebirgsweg;
Auftragsvergabe nach beschränkter Ausschreibung
Die Kanalerweiterung im Bereich Riesengebirgsweg ist u.a. erforderlich, um den Wohnhausneubau auf Fl.Nr. 521/4 erschließen zu können. Mit dieser Maßnahme sollen in diesem Abschnitt auch die Wasserleitungen erneuert, die bestehenden Vakuum-Hausanschlüsse umgebaut sowie die Straßenentwässerung verbessert werden. Die Baumaßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 11 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 5 Firmen haben ihr Angebot termingerecht und ordnungsgemäß verschlossen abgegeben. Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter, die Fa. Mayer aus Griesstätt zu einem pauschalen Brutto-Angebotspreis von 254.040,- € erteilt.   

Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe der Baumeisterarbeiten und der Aufzugsanlage
Für die Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe stehen als erste Gewerke die Vergabe der Baumeisterarbeiten und der Aufzugsanlage an. Die Baumaßnahmen wurde nach den Vorgaben der VOB beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 12 Firmen für die Baumeisterarbeiten und 7 Firmen für die Aufzugsanlage nach ihrer Interessensbekundung (Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung) zur Auftragsvergabe aufgefordert. Die Submissionen finden am 30.07.2020 in der Gemeinde Edling statt. Da die nächste Gemeinderatssitzung voraussichtlich erst am 17.09.2020 stattfindet, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge nach Angebotsprüfung durch das Architekturbüro an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben. 

Antrag der UBG Edling auf durchgehendes Tempo 30 km/h in der Lärchen- und Viehhauser Straße
Der Antrag der UBG Edling vom 07.07.2020, welcher am 08.07.2020 in der Gemeinde Edling eingegangen ist, konnte aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr bearbeitet werden. Die Verwaltung wird bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im September 2020 zusammen mit der Polizeiinspektion Wasserburg a. Inn die Verkehrssituation vor Ort besprechen und dem Gemeinderat hierzu eine Stellungnahme vorlegen. Zu diesem Termin soll auch der Bauausschuss geladen werden. Bis dahin wird der Antrag zurückgestellt. 

5. Antrag der UBG Edling auf Schaffung neuer Sitzgelegenheiten im Ortsbereich
Dem Antrag der UBG Edling vom 07.07.2020 auf Schaffung neuer Sitzgelegenheiten stimmt der Gemeinderat der Gemeinde Edling grundsätzlich zu.Von Seiten der UBG Edling sind der Verwaltung geeignete Standorte zu benennen. Bei Aufstellflächen, welche nicht im Besitz der Gemeinde Edling sind, ist von den jeweiligen Eigentümern die notwendige Zustimmung einzuholen. Des Weiteren sollen der Verwaltung Angaben über die Beschaffenheit und des optischen Erscheinungsbilds gemacht werden, um dann entsprechende Angebote einholen zu können.Der Bauhof stellt die Sitzgelegenheiten nach Vorgabe auf und übernimmt deren Unterhalt. Die Standorte sowie die entsprechenden Angebote sind dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.