Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 23.02.2017

  1. Zu folgendenBauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
    • Bauantrag von Herrn Norbert Mayer, Kumpfmühl 2, Edling;
      Anbau an einen bestehenden Feldstadel auf Fl.Nr. 1254
    • Bauantrag von Herrn Robert Klinger, Staudhamer Str. 9, Edling;
      Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr.
      245/14 in der Staudhamer Str. 9
    • Bauantrag von Herrn Marco Fendler, Erlenstr. 9, Edling;
      Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Erlenstr. 11, Fl.Nr. 158/4
  2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
    • Bauantrag von Herrn Peter Bablitzka, Brandstätt 5, 83567 Unterreit;
      Ersatzbau eines Bienenhauses auf Fl.Nr. 512, Gemarkung Edling
  3. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Unterhub
    In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2016 wurde der grundsätzliche Beschluss gefasst, für den Ortsteil Unterhub im Bereich der Fl.Nr’n. 905 und 907, Gemarkung Steppach eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die rechtliche Möglichkeit zur Satzungsaufstellung wurde dabei auch mit dem Landratsamt Rosenheim abgeklärt.  Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. Art. 23 GO den Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Unterhub gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf des Architekturbüros von Angerer, Konrad, Fischer und Urbaniak vom 21.02.2017 mit den darin enthaltenen Grenzen und Festsetzungen. Die Kostenübernahme für die Erstellung der Satzung wurde bereits mit einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
  4. Oberbauverstärkung der Gemeindeverbindungsstraße von Edling nach Kumpfmühl;
    Zur abschließenden Bearbeitung des Förderantrages zum Ausbau der Gemeindeverbindungs-straße von Edling nach Kumpfmühl benötigt die Regierung von Oberbayern u.a. noch einen Beschluss des Vorhabensträgers über die Durchführung der Maßnahme. Der Gemeinderat Edling beschließt deshalb den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße von Edling nach Kumpfmühl (Verstärkung des bituminösen Oberbaus wie im Förderantrag beschrieben) durchzuführen, sobald die Förderzusage der Regierung von Oberbayern vorliegt. 

Kämmerei - Haushaltsplan 2017

In der Finanzausschußsitzung am 01.02.2017 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2017 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2017.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt:
 

Haushaltssatzung der Gemeinde Edling
 für das Haushaltsjahr 2017


Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.765.200,00 €,
im VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.378.900,00 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke  (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2017  in Kraft.

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

a) Einnahmen:

1.   Grundsteuer A+B 440.000,00 €
2.   Gewerbesteuer 800.000,00 €
3.   Einkommensteueranteil 2.300.000,00 €
4.   Umsatzsteueranteil 100.000,00 €
5.   Hundesteuer  10.000,00 €
6.   Schlüsselzuweisung 823.900,00 €
7.   Sonst. allgemeine Zuweisung 70.000,00 €
8.   Einkommensteuerersatzleistung 190.000,00 €
9.   Überlassung aus der Grunderwerbssteuer  20.000,00 €
10. Konzessionsabgabe 97.000,00 €
11. Kindergartenbeiträge 92.000,00 €
12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten 280.000,00 €
13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 190.000,00 €
14. Straßenunterhaltungszuschuss 75.000,00 €


b) Ausgaben:

1.   Gewerbesteuerumlage 162.000,00 €
2.   Kreisumlage 1.909.900,00 €
3.   Schulverbandsumlage 533.200,00 €
4.   Zinsen 11.800,00 €
5.   Straßenunterhalt und Winterdienst 220.000,00 €
6.   Straßenbeleuchtung/Unterhalt 33.000,00 €
7.   Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 410.000,00 €
8.   Personalkosten insgesamt  1.615.600,00 €


Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:

1.   Ausstattungen für die Feuerwehren 175.000,00 €
2.   Grunderwerb 450.000,00 €
3.   Deckenverstärkungen auf GVStr. 200.000,00 €
4.   Bahnübergangssicherungen  150.000,00 €
5.   Baugebietserschließungen  300.000,00 €
6.   Investitionen in die Abwasserentsorgung 1.800.000,00 €
7.   Ausbaukosten Breitbandversorgung 500.000,00 €
8.   Investitionen in das Wasserleitungsnetz 245.000,00 €


Schuldenstand:

Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2017 etwa 494.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird er sich auf ca. 357.000 € belaufen. Dies entspricht dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 79,00 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 644,00 € (Stand 31.12.2015). Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.


Rücklagenstand:

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2017 etwa 9.600.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 6.000.000,00 € betragen.


Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2017 568.500,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 136.900,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 431.600,00 €.


Edling, den 24.02.2017
Martin Berger
Kämmerer

 

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 08.12.2016


  1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:  
    • Bauantrag von Herrn Konrad Radlmair, Birkenstr. 15, Edling; Neubau eines Wohngebäudes mit 2 barrierefreien Wohneinheiten auf Fl.Nr. 181/26, Birkenstr. 15  

    • Bauantrag von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling; Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebs- und Lagergebäudes auf Fl.Nr. 544/1  

    • Bauantrag von Herrn Tobias Hermann, Lärchenstr. 39, Edling; Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses um einen Anbau im Osten für eine Wohnung und einen Anbau im Westen zur Erweiterung der Wohnfläche sowie einen Terrassenanbau auf Fl.Nr. 135/3, Lärchenstr. 39  

    • Bauantrag von Herrn Maximilian Niedermeier jun., Unterunterach 1, Edling; Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1066 und 1070, Unterunterach 1  

    • Antrag auf Vorbescheid von Herrn Alexander Regier, Obersteppach 10, Edling; Anbau einer Produktionsstätte und Lagerfläche auf Fl.Nr. 440/1, Obersteppach 10  



  2. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücke Fl.Nr’n. 493, Gemarkung Edling sowie 525 und 488/2, Gemarkung Steppach im gemeinsamen Flächennutzungsplan für den Raum Wasser-burg a. Inn künftig als allgemeines Wohngebiet (WA) darzustellen. Die entsprechende Änderung soll im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Der Antrag soll von der Verwaltung bei der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung (ARGE) gestellt werden.  

  3. Pflegestern Seniorenservice gGmbH Die Firma Pflegestern Seniorenservice gGmbH wird mit folgenden Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 betraut: Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Alten- und Pflegeheimen. Diese Gemeinwohlaufgabe erfüllt die Pflegestern Seniorenservice gGmbH dadurch, dass sie der Bevölkerung Einrichtungen zur Betreuung, Versorgung und Pflege alter und pflege-bedürftiger Menschen zur Verfügung stellt sowie Angebote der ambulanten und stationären Hospizarbeit fördert und unterstützt. Zu den Einrichtungen gehören auch solche des Betreuten Wohnens (auch zu Hause), des ambulanten Dienstes und von Gruppen für Demente. Bürgermeister Schnetzer wird ermächtigt, die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen und hierzu den auf die Verhältnisse der Gemeinde Edling angepassten Betrauungsakt auszufertigen.  

  4. Mietvertrag zwischen der Gemeinde Edling und dem Schulverband Edling für das Schulgebäude - Mietberechnung ab dem Jahr 2018 Im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2015 des Mittelschulverbandes Edling wurde der kalkulatorische Zinssatz für die Berechnung der Schul- und Turnhallenmiete moniert. Dieser ist derzeit auf 4 % festgesetzt und nach Meinung der Mitglieder des Mittel-schulverbandes nicht marktgerecht. In der Sitzung am 30.11.2016 hat der Schulverband deshalb einem Zinssatz von 2,5 % ab dem Haushaltsjahr 2018 vorgeschlagen bzw. beschlossen. Der Gemeinderat Edling ist mit Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Berechnung der Schulhaus- und Turnhallenmiete auf 2,5 % ab dem Haushaltsjahr 2018 einverstanden. Sollte sich die Zinssituation in den nächsten Jahren wieder nach oben verändern, behält sich der Gemeinderat dann eine Erhöhung des Zinssatzes vor.  

  5. Zuschussanträge
    • Dem Verein Concenti musicali e.V. Edling wird anlässlich des 25-jährigen Jubiläums ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000,- € gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Haushaltsjahr 2017. Entsprechende Haushaltmittel sind einzuplanen.  

    • Dem Kirtaverein Edling e.V. wird für das Projekt „Film über Edling“ ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € gewährt.  Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Haushaltsjahr 2017. Entsprechende Haushaltmittel sind einzuplanen.




Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 10.11.2016


  1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: Antrag auf Vorbescheid von Herrn Amin-Amer Mansour, Breitmoos 5, Edling; Neubau von zwei Doppelhaushälften in Breitmoos, Fl.Nr. 1274  

  2. Bebauungsplan „Edling-Nordost III“ (Edeka-Markt) Im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Edling – Nordost III“ beteiligt. Die eingegangen Hinweise und Anregungen wurden vom Gemeinderat entsprechend behandelt und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst.  

  3. Neuvereinbarung der Abwasserzweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Edling, Eiselfing und der Stadt Wasserburg a. Inn Unter anderem wegen der Investitionen in das Abwasserpumpwerk in Reitmehring wird eine Neuvereinbarung der Abwasserzweckvereinbarung notwendig. Der Entwurf der neuen Abwasserzweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Edling, Eiselfing und der Stadt Wasserburg a. Inn vom 20.10.2016 wurde dem Gemeinderat bekanntgegeben. Mit dem vorliegenden Entwurf besteht von Seiten des Gemeinderates Edling Einverständnis. Der 1. Bürgermeister wird zum Abschluss der neuen Zweckvereinbarung ermächtigt.  

  4. Furneuordnung, Verfahren Albaching; Beschlussfassung zur Änderung der Gemeindegrenze zu Albaching Im Rahmen der Flurneuordnung Albaching wurde der Vorschlag gemacht, eine Fläche von ca. 1,05 ha an der Ebrach von Edling in das Gemeindegebiet Albaching einzugliedern. Hiermit ist der Gemeinderat Edling einverstanden, wenn im Gegenzug eine andere Fläche die sich auf der gegenüberliegenden Bachseite befindet (ca. 1,5 ha), von Albaching nach Edling eingegliedert wird. Hierzu hat die Gemeinde Albaching bereits zugestimmt.  

  5. Zuschussantrag des DJK-SV Edling für die Vereinsarbeit 2016 Mit Schreiben vom 20.10.2016 bittet der DJK-SV Edling auch heuer wieder um die Gewährung eines Zuschusses für die Vereinsarbeit sowie den Erlass der Benutzungsgebühren für die Schulturnhalle. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der verfügbaren Haushalts-mittel wie in den vergangenen Jahren einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 3.100,-- € für die Vereinsarbeit, insbesondere für die Jugendförderung zu gewähren. Für die Nutzung der Turnhalle wird wie in der Sitzung am 26.04.2007 beschlossen, eine jährliche Nutzungs-pauschale von 7.500,00 € erhoben, die jedoch für das Jahr 2016 als Zuschuss in der gleichen Höhe wieder an den Verein erstattet, bzw. haushaltsintern verrechnet wird.   


Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 13.10.2016

    1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:  
        • Bauantrag von Gertraud und Herbert Fußstetter, Ebrachweg 2, Edling; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Lärchenstr. 24, Fl.Nr. 125/3  

        • Bauantrag von Herrn Christoph Grandl, Bahnhofsplatz 5, 85567 Grafing; Einbau einer Wohnung im Dachgeschoß in Obersteppach 2, Fl.Nr. 314  

        • Antrag auf Vorbescheid von Herrn Marco Fendler, Erlenstr. 9, Edling; Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Erlenstr. 11, Fl.Nr. 158/4  

        • Antrag auf Vorbescheid von Frau Christine Huber zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern in Brandstätt, Fl.Nr. 850/13  


    1. Übernahme des Betriebskostendefizits für den Klosterkindergarten Edling Mit Schreiben vom 29.09.2016 beantragt der Klosterkindergarten Edling die Übernahme des im Haushaltsplan des Kindergartens ausgewiesenen voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 62.645,00 €. Dieser Betrag soll über die freiwillige Betriebskostenförderung in Höhe von 10 % des gesetzlichen Betrages hinaus gewährt werden. Als Begründung für den voraussichtlichen, sehr hohen Fehlbetrag werden insbesondere die niedrigere Kinderzahl in 2016 (37) mit den damit verbundenen Gebühren- und Zuschuss-rückgängen angeführt. Darüber hinaus war die Umsetzung des Tarifvertrages zum Sozial- und Erziehungsdienst mit entsprechenden Höhergruppierungen und Tarifsteigerungen sehr kostenintensiv.  Diese zusätzlichen Ausgaben können nicht mehr alleine aus eigenen Mitteln gedeckt werden. In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen zu sorgen, wird das voraussichtlich im Kalenderjahr 2016 entstehende Betriebskostendefizit übernommen.