Rathausverwaltung am Montag, 16.03.2020 geschlossen

Aufgrund von Nacharbeiten für die Kommunalwahl ist das Edlinger Rathaus am Montag, den 16.03.2020 für den Parteiverkehr geschlossen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 05.03.2020

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Jörg und Roswitha Seidel, Staudhamer Str. 15, Edling;
Anbau an das bestehende Wohnhaus und Neubau einer Garage mit Carport in der Staudhamer Str. 15, Fl.-Nr. 245/2, Gemarkung Edling 

- Bauantrag von Jörg und Roswitha Seidel, Staudhamer Str. 15, Edling;
Neubau eines Einfamilienhauses in der Staudhamer Str. 15, Fl.-Nr. 245/2, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid von Herrn Anton Fußstetter, Maistr. 45, München;
Einbau einer Wohnung in den Dachboden eines bestehenden Zweifamilienhauses in der Rotwandstraße 12, Fl.-Nr. 703/49, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid von Frau Karolina Mühlhuber, Roßhart 10, Edling; Anlage von drei Einzelhäusern mit drei Doppelgaragen, sechs oberirdischen Stellplätzen und einem landwirtschaftlichen Unterstand in Roßhart 10, Fl.-Nr. 1052 und 1132/Teilfläche, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung von Brigitte Stephanie Tindjou Nana und Rouvier Aymard Djandja Ngassa, Dianastr. 84, Haar;
Neubau eines Reihenendhauses (Westhaus) in Rudering, Fl.-Nr. 158/1, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung von Dagmar Sonntag, Dr.-Fritz-Huber-Str. 67, Wasserburg;
Neubau eines Reihenmittelhauses (Westen) in Rudering, Fl.-Nr. 158/2, 190/7, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung von Tanja und Stefan Friedrich, Siemensstr. 12, Ottobrunn;
Neubau eines Reihenmittelhauses (Osten) in Rudering, Fl.-Nr. 158/3, 190/6, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung von Dr. Johannes Hoffmeister, Finsinger Weg 1 a, Unterhaching;
Neubau eines Reihenendhauses (Osthaus) in Rudering, Fl.-Nr. 190/5, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Nutzungsänderung von Frau Elfriede Westner, Fletzingergasse 14, Wasserburg;
Jetzige Nutzung: Wohnungen im 1. Obergeschoss, Fitness-Studio im Erdgeschoss; Umbau und Sanierung Erd- und Obergeschoss; im Obergeschoss: Wohn-, Schlaf- und Sozialräume für 2 Gruppen mit je 7 Bewohnern der Stifung Attl; im Erdgeschoss: Förderstätte für die Bewohner der Stiftung Attl und Verkauf, Lärchenstraße 2, Fl.-Nr. 25, Gemarkung Edling 


2. Antrag von Josef Anton Huber und Magdalena Pendi, Spitzsteinstr. 48, Edling auf Änderung des Bebauungsplanes Edling West IV;
Herr Huber und Frau Pendi möchten auf dem Grundstück Fl. Nr. 712, Gmkg. Edling ein Einfamilienhaus errichteten. Die dafür vorgesehene Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Edling West IV“ im Bereich einer Grünfläche außerhalb eines Baufensters. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B- Plans hinsichtlich des Baufensters konnte von der unteren Bauaufsichtsbehörde in der erforderlichen Größe nicht in Aussicht gestellt werden. Auf Grund dessen beantragen die Bauwerber eine Änderung des B-Plans zur Schaffung eines entsprechenden Baufensters für ein Gebäude mit den Maßen 11,50 Meter auf 8,00 Meter wie im Lageplan dargestellt.

Nach eingehender Beratung und Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Antrag zur Änderung des Bebauungsplans „Edling West IV“ unter folgenden Voraussetzungen zu: 

Das geplante Gebäude hat sich in Dachneigung, Wandhöhe und Gestaltung den Nachbarhäusern im B- Plan Gebiet anzupassen. 

Der Grundstückseigentümer trägt sämtliche Planungskosten. Dies ist mit einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. 

Die Fachplaner werden durch die Gemeinde bestimmt. 

Der Grundstückseigentümer hat sämtliche Erschließungskosten zu tragen. 

Eventuelle Ersatzflächen der zukünftig überbauten Eingrünungsfläche sind vom Grundstückseigentümer bereit zu stellen. 

Dem Antrag wird aus Gründen einer sinnvollen Nachverdichtung des Innenbereichs zugestimmt. Die Lage des Einfamilienhauses wurde bewusst so ausgewählt, um entgegen des vorhergegangenen Vorbescheid Antrags die Beeinträchtigungen der Nachbarn so gering als möglich zu halten. 


Anschaffung eines gebrauchten Radladers für den Bauhof Edling;
Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 ist die Anschaffung eines gebrauchten Radladers für den Edlinger Bauhof vorgesehen. Nach diversen Besichtigungen durch den Bauhofleiter Michael Bernhard wurde ein Kramer Radlader, Typ 5085, Baujahr 2018 mit 420 Betriebsstunden von der Fa. EMB Baumaschinen-Handelsgesellschaft mbH, 94154 Neukirchen ausgewählt. Der Bruttopreis für dieses Gerät beträgt 45.160,00 €. Der Gemeinderat ist mit der Anschaffung einverstanden.
 

Erweiterung der „Biologie“ der Kläranlage Wasserburg (Odelshamer Au) und Erhöhung der Einleitungsrechte der Gemeinde Edling;
Um das Abwasser in der Kläranlage in der Odelshamer Au aufgrund der künftig zu erwartenden, steigenden Belastung noch verarbeiten und behandeln zu können, ist eine Erhöhung der Gesamtkapazität der Kläranlage, gemessen in Einwohnerwerten, notwendig. Durch das Investitionsvorhaben „Erweiterung der Biologie“ soll die Gesamtkapazität der Kläranlage auf einen Wert erhöht werden, der für die nächsten 20 bis 25 Jahre genügend Spielraum für die ordnungsgemäße Verarbeitung des Abwassers bietet. Zur Absicherung der Planungen bittet die Stadt Wasserburg deshalb die Gemeinde Edling um eine Aussage, um wie viele Einwohnerwerte das bisherige Einleitungsrecht (3.750 Einwohnerwerte) für die Gemeinde Edling erhöht werden soll.

Aufgrund der künftig zu erwartenden Siedlungs- und Einwohnerentwicklung ist ein realistischer zusätzlicher Bedarf von ca. 2.000 Einwohnerwerten für die Gemeinde Edling zu erwarten. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Stadt Wasserburg zu informieren, dass das Einleitungsrecht im Rahmen der Kläranlagenerweiterung auf 5.750 Einwohnerwerte erhöht werden soll.

Haushaltsplan 2020

In der Finanzausschußsitzung am 29.01.2020 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2020 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2023 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 13.02.2020.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.958.500,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.059.400,00 € ab. 

 § 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer    
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. 

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft. 

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

 a) Einnahmen: 

  1. Grundsteuer A+B : 454.500,00 €
  2. Gewerbesteuer:  1.000.000,00 €
  3. Einkommensteueranteil:  2.900.000,00 €
  4. Umsatzsteueranteil: 165.000,00 €
  5. Hundesteuer: 11.000,00 €
  6. Schlüsselzuweisung: 900.000,00 €
  7. Sonst. allgemeine Zuweisung:  75.000,00 €
  8. Einkommensteuerersatzleistung:  210.000,00 €
  9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer:  50.000,00 €
  10. Konzessionsabgabe:  95.000,00 €
  11. Kindergartenbeiträge:  108.000,00 €
  12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten:  338.000,00 €
  13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:   220.000,00 €
  14. Straßenunterhaltungszuschuss:  81.900,00 €

b) Ausgaben: 

  1. Gewerbesteuerumlage:  240.000,00 €
  2. Kreisumlage:  2.262.700,00 €
  3. Schulverbandsumlage:  525.200,00 €
  4. Zinsen:  800,00 €
  5. Straßenunterhalt und Winterdienst:  226.000,00 €
  6. Straßenbeleuchtung/Unterhalt:  33.000,00 €
  7. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:  485.000,00 €
  8. Personalkosten insgesamt:  1.878.000,00 € 

Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

  1. Ausstattungen für die Feuerwehren: 15.000,00 €
  2. Grunderwerb:   1.050.000,00 €
  3. Straßensanierungsmaßnahmen:  200.000,00 €
  4. Bahnübergangssicherungen:  50.000,00 €
  5. Baugebietserschließungen:  400.000,00 €
  6. Investitionen in die Abwasserentsorgung:  750.000,00 €
  7. Ausbaukosten Breitbandversorgung:  300.000,00 €
  8. Investitionen in das Wasserleitungsnetz:  100.000,00 € 

Schuldenstand: 

Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2020 etwa 73.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist die Gemeinde Edling voraussichtlich schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 603,00 € pro Einwohner. Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant. 

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2020 etwa 15.300.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 11.300.000,00 € betragen.

 Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2020 766.400,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 72.400,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 694.000,00 €.