Praktikumsplätze für Gemeindekindergärten

Die Gemeinde Edling bietet zum 01. September 2018 wieder 

Vorpraktikumsplätze zum (zur) Erzieher(in)
(Sozialpädagogisches Seminar – SPS 1 oder 2)

in ihren beiden Kindergärten („Hänsel und Gretel“ und „Schatztruhe“) an. 

Bewerbungen mit Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnissen werden bis zum 28.02.2018 an die Gemeinde Edling,  Rathausplatz 2, 83533 Edling erbeten. Auskünfte zu den Praktikumsplätzen erhalten Sie auch von den jeweiligen Kindergartenleitungen.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 14.12.2017

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

 - Antrag auf Baugenehmigung von Frau Brigitte Spötzl, Fürholzen 3, Edling;  Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einem Karosserie-fachbetrieb in Fürholzen 3, Fl.Nr. 272 

- Bauantrag der Fa. BM Management GmbH, Lindacher Str. 17, 81249 München;  Neubau eines Doppelhauses in Hochhaus 24, Fl.Nr. 479/24 und 479/8 

- Bauantrag der Gebrüder Gruber Gbr, Obersteppach 4b, Edling;
Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagenstellplätzen und 2 Carports in Unterhub, Fl.Nr. 907, Teilfläche 

- Bauantrag von Frau Stefanie Egger, Alte Rathausstr. 29, 83209 Prien;
Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zum Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in Untersteppach 4, Fl.Nr. 60

 - Bauantrag von Frau Karolina Mühlhuber, Roßhart 10, Edling;
Tektur zum Eingabeplan vom 14.09.2015 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Roßhart 10a, Fl.Nr. 1132 und 1132/4); Änderung: Einbau einer 3. Wohneinheit

 2. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg;
Die Niederschrift der ARGE-Sitzung vom 25.10.2017 wurde vom Gemeinderat bestätigt. Planungen der Gemeinde Edling waren nicht betroffen.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 09.11.2017

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Antrag auf Vorbescheid von Frau Christine Huber, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg; Bau von 2 Einfamilienhäusern mit Carport/Garage auf Fl.Nr. 850/13, Gemarkung Steppach in Brandstätt

 2. Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizits des Klosterkindergartens für das Kalenderjahr 2017

Mit Schreiben vom 29.09.2017 beantragt der Klosterkindergarten Edling die Übernahme des im Haushaltsplan des Kindergartens ausgewiesenen voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2017 in Höhe von 44.872,00 €. Dieser Betrag soll über die freiwillige Betriebskostenförderung in Höhe von 10 % des gesetzlichen Betrages hinaus gewährt werden. Als Begründung für den voraussichtlichen, hohen Fehlbetrag werden insbesondere die höheren Personalkosten aufgrund des neuen Tarifvertrages sowie die anfallenden Kosten für die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes angegeben. Diese zusätzlichen Ausgaben können nicht mehr alleine aus eigenen Mitteln gedeckt werden. In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen zu sorgen, erklärt sich die Gemeinde Edling bereit, das voraussichtlich im Kalenderjahr 2017 entstehende Betriebskostendefizit zu übernehmen. Hierfür ist der Gemeinde eine detaillierte Jahresrechnung für 2017 vorzulegen. Vom Abschluss eines Defizitvertrages wird abgesehen.

 3. Zuschuss für den DJK-SV Edling

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wie in den vergangenen Jahren einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 3.100,-- € für die Vereinsarbeit, insbesondere für die Jugendförderung zu gewähren. Für die Nutzung der Turnhalle wird wie in der Sitzung am 26.04.2007 beschlossen, eine jährliche Nutzungspauschale von 7.500,00 € erhoben, die jedoch für das Jahr 2017 als Zuschuss in der gleichen Höhe wieder an den Verein erstattet, bzw. haushaltsintern verrechnet wird.

 4. Beschlussfassung über den möglichen Beitritt zum neu gegründeten  Landschaftspflegeverband Rosenheim e.V.

Der Landkreis Rosenheim plant seit geraumer Zeit die Bildung eines Landschaftspflegeverbandes für den Landkreis Rosenheim. Mit Kreistagsbeschluss vom 06.09.2017 hat sich der Landkreis Rosenheim dafür ausgesprochen, einen Landschaftspflegeverband zu gründen. Die Gründungsversammlung fand am 09.11.2017 statt. Hierbei wurde u.a. die Vereinssatzung beschlossen und die Vorstandschaft gewählt. Ausserdem wurde die Stelle eines Geschäftsführers ausgeschrieben. Bis dato hat die Gemeinde Edling kaum landschaftspflegende Maßnahmen. Die Herstellung und Pflege von Ausgleichsflächen erledigt derzeit die Gemeinde kostengünstig in Eigenregie oder über Lohnunternehmen. Der Gewässerunterhalt wird ebenfalls in Eigenregie, über Lohnunternehmen oder über den Gewässerunterhaltungszweckverband geregelt.  Diese Verfahrensweise hat sich bis dato als praktikabel erwiesen. Demzufolge besteht zumindest derzeit für die Gemeinde Edling kein dringender Bedarf am Beitritt zu einem Pflegeverband. Der Gemeinderat spricht sich deshalb derzeit gegen den Beitritt zum Landschaftspflegeverband Rosenheim e.V. aus.

 

Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) 2018

Das Landesamt für Statistik sucht 12.000 freiwillige Haushalte in Bayern für die Einkommens – und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018. Teilnehmende Haushalte erhalten eine Geldprämie von mindestens 85 Euro.

Pressemitteilung

www.evs2018.de

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 12.10.2017

  1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

    • Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Felix Gronbach, Attelthal 10, 83533 Edling;
      Errichtung einer Einfriedung und eines Weidezauns in Attelthal 10, Fl.-Nr. 1468 – 1470,  1742 – 1744 , Gemarkung Edling
    • Bauvoranfrage von Herrn Gerrit Zschoch, Brandstätt 8, 83533 Edlling;
      Neubau eines Einfamilienhauses in Brandstätt, Fl.-Nr. 850/10, Gemarkung Steppach
    • Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Dirk Huber, Brandstätt 11, Edling
      Aufstockung des bestehenden Wohnhauses; Erweiterung auf 2 Wohneinheiten und  Herstellen von 4 Stellplätzen in Brandstätt 11, Fl.-Nr. 845, 846, Gemarkung Steppach
    • Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian Hofstetter, Unterwöhrn 3, 83543 Rott a. Inn;
      Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in Untersteppach 2 c, Fl-Nr. 66/1, Gemarkung Steppach
  2. Folgender Bauantrag wurde zurückgestellt:

    Antrag auf Vorbescheid von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, 83533 Edling;  Aussiedlung des Kuhstalles mit Güllelagerung und Fahrsilos, Steppacher Feld (Nähe  Römerstraße), Fl.-Nr. 453/2, Gemarkung Edling
  3. Zweite Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II

    Die Fa. Klaus Weiß Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG stellt gemäß Schreiben vom 04.10.2017 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II. Auf den Fl.-Nrn. 213/4 sowie 212/9, Gemarkung Edling soll ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude für die Unternehmensgruppe Görlich errichtet werden. Auf der Flurnummer 212/1, Gemarkung Edling sollen die Stellplätze für das neu zu errichtende Gebäude sowie für das Grundstück Am Gewerbering 21 entstehen.
    Das geplante Gebäude ist nicht bebauunsplankonform.  Aus diesem Grunde ist eine Änderung des Bebauungsplanes für die  Fl.-Nr. 215/5, 213/4, 212/9  sowie 212/1 Gemarkung Edling, Am Gewerbering in folgenden Punkten notwendig:

    - Änderung der Wandhöhen von 8 m auf 12,80 m

    - Änderung der Baugrenzen

    - Anpassung der Grundflächen- sowie der Geschossflächenzahl

    - Änderung der max. zulässigen Vollgeschosse von II auf IV

    Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II im beschleunigten Verfahren. Mit der Durchführung der 2. Änderung soll das Planungsbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak Lohensteinstraße 22, 81241 München beauftragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. Die Planungskosten für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II werden seitens der Fa. Klaus Weiß Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
  4. Vierte Änderung (Erweiterung) der bestehenden Ergänzungssatzung Roßhart

    Herr Tobias Kainz und Frau Veronika Schwarzenböck, Roßhart 12, Edling stellen gemäß Schreiben vom 03.10.2017 einen Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Roßhart. Das geplante Wohngebäude liegt außerhalb der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart. Um dieses Bauvorhaben realisieren zu können, ist eine Änderung (Erweiterung) der bestehenden Satzung notwendig. Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die 4. Änderung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart gemäß dem vorliegendem Lageplanentwurf mit den darin enthaltenen Grenzen. Mit der Durchführung der 4. Änderung der Satzung soll das Planungsbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Lohensteinstraße 22, 81241 München beauftragt werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. Die Planungskosten für die 4. Änderung der Ergänzungssatzung Roßhart gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden von Herrn Kainz sowie Frau Schwarzenböck übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.