Schöffenwahl 2019-2023 - Benennung von Personen für die Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Das Mindestalter für die Schöffen beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 09.03.2018 schriftlich oder persönlich an die Gemeinde Edling richten:
Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling
E-Mail : martin.berger@edling.de
Tel.: 08071/9188-12
Wir benötigen folgende Angaben:
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Straße, Hausnummer, Wohnort
- Beruf
- Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Für Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Landkreis Rosenheim sucht Jugendschöffen
Für das Jugendschöffengericht Rosenheim und für die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein werden für die Jahre 2019 bis 2023 Laienrichter gesucht. Das Jugendamt des Landkreises Rosenheim ist aufgefordert, eine Vorschlagsliste zu erstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich bis 23. Februar bei ihrer Gemeindeverwaltung zu melden.
Letztlich bleibt es dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim vorbehalten, die Jugendschöffen dem Gericht vorzuschlagen. Erste Voraussetzung, um das Ehrenamt eines Laienrichters ausüben zu können, ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Das verantwortungsvolle Amt verlangt zudem in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und körperliche Fitness, um Verhandlungen jederzeit konzentriert verfolgen zu können. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste sowohl im Landkreis als auch im Bezirk des Amtsgerichts wohnt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, in diesem Fall von 2019 bis 2023. Ausdrücklich sind auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund aufgefordert, sich als Jugendschöffe zu bewerben, um die Lebenswelt und kulturelle Hintergründe in den Verhandlungen einbringen zu können.
Ehrenamtliche Richter wie Jugendschöffen wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Beteiligt sind sie darüber hinaus in allen Berufungsangelegenheiten. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Darüber hinaus wird bei Jugendschöffen eine erzieherische Befähigung und Erfahrung vorausgesetzt.
Weitere Auskünfte über das Amt des Jugendschöffen und die Bewerbung erteilt das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 08031 / 392 2301.
Weitere Informationen und Formulare zur Jugendschöffenwahl 2018 gibt es auch im Internet unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/jugendamt/.
Mikrozensus 2018 ist im Januar gestartet
Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevöl-kerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Die gesamte Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik können Sie mit diesem Link einsehen:
https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2018/4_2018.php
Praktikumsplätze für Gemeindekindergärten
Die Gemeinde Edling bietet zum 01. September 2018 wieder
Vorpraktikumsplätze zum (zur) Erzieher(in)
(Sozialpädagogisches Seminar – SPS 1 oder 2)
in ihren beiden Kindergärten („Hänsel und Gretel“ und „Schatztruhe“) an.
Bewerbungen mit Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnissen werden bis zum 28.02.2018 an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling erbeten. Auskünfte zu den Praktikumsplätzen erhalten Sie auch von den jeweiligen Kindergartenleitungen.
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 14.12.2017
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Antrag auf Baugenehmigung von Frau Brigitte Spötzl, Fürholzen 3, Edling; Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einem Karosserie-fachbetrieb in Fürholzen 3, Fl.Nr. 272
- Bauantrag der Fa. BM Management GmbH, Lindacher Str. 17, 81249 München; Neubau eines Doppelhauses in Hochhaus 24, Fl.Nr. 479/24 und 479/8
- Bauantrag der Gebrüder Gruber Gbr, Obersteppach 4b, Edling;
Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagenstellplätzen und 2 Carports in Unterhub, Fl.Nr. 907, Teilfläche
- Bauantrag von Frau Stefanie Egger, Alte Rathausstr. 29, 83209 Prien;
Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zum Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in Untersteppach 4, Fl.Nr. 60
- Bauantrag von Frau Karolina Mühlhuber, Roßhart 10, Edling;
Tektur zum Eingabeplan vom 14.09.2015 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Roßhart 10a, Fl.Nr. 1132 und 1132/4); Änderung: Einbau einer 3. Wohneinheit
2. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg;
Die Niederschrift der ARGE-Sitzung vom 25.10.2017 wurde vom Gemeinderat bestätigt. Planungen der Gemeinde Edling waren nicht betroffen.