Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.03.2023
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses in der Pfaffinger Straße 12, Fl.-Nr. 348/17, 348/18, Gemarkung Edling
- Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Hackgutheizung in ein landwirtschaftliches Bestandsgebäude in Anzenberg 3, Fl.-Nr. 1455, Gemarkung Edling
- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Sport-/Mehrzweckhalle in der Hochhauser Straße, Fl.-Nr. 324, 326 Gemarkung Edling
2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Gewerbehalle zur Autoreparatur in der Albachinger Straße, Fl.-Nr. 265, Gemarkung Edling
3. Vorstellung des Rufbussytems (On-Demand System) durch die Fa. Omobi GmbH aus Murnau
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die beiden Geschäftsführer Robert Schotten und Clemens Deyerling der Fa. Omobi Gmbh aus Murnau zur Sitzung geladen. Sie stellten in einer ausführlichen Präsentation den Hintergrund der Firmengründung sowie ihr Geschäftsmodell vor.
In einer Gegenüberstellung zeigten Sie die Vor- und Nachteile des klassischen ÖPNV und des On-Demand-Rufbussystems auf:
ÖPNV - Klassisch:
- Geringe Auslastung
- Hohe Kosten
- Seltene und starre Verbindungen
- Schlechte Direktverbindungen
- Lange Fahrzeiten
- Einzelne Ortsteile ohne Anschluss
- Feste Haltestellen für Bürger mit Einschränkungen schlecht zu erreichen
Rufbussystem:
- Minibusse fahren im festen Einsatzgebiet individuell nach Algorythmus („Ridepooling“)
- Anmeldung für Fahrten mittels App oder telefonisch
- Virtuelle Haltestellen in allen Ortsteilen
- Flexible Zahlungsmöglichkeiten (bar oder digital)
- Altersunabhängige gesellschaftliche Teilhabe
- Automatische Bündelung von Fahrten
- Flexibilität des Systems, z.B. bei Betriebszeiten, Flotte und möglicher Einbindung von Linienverkehren, Taxis usw.
In der anschießenden Frage- und Antwortrunde wurden folgenden Themen angesprochen:
- Das Gemeindegebiet Edling ist alleine für ein Rufbussystem wohl zu klein
- Der Auftraggeber (Landkreis oder Gemeinden) geben das Einsatzgebiet vor
- Eine Genehmigung durch die Reg. v. Oberbayern ist erforderlich
- Das Rufbussystem kann im Betreibermodell durch eine externe Firma betrieben werden
- Die Fahrpreise gibt der Auftraggeber vor
- Es wurde klargestellt, dass sich ein Rufbussystem nicht eigenwirtschaftlich tragen kann
- Es muss ein Grundkonzept erstellt werden und eine öffentliche Ausschreibung erfolgen
- Ein Rufbussystem kann öffentlich vom Freistaat Bayern gefördert werden
In einer der nächsten Sitzungen sollen auch noch die Betreiber des Rufbussystems „Rosi“ (Rosenheimer Verkehrsgesellschaft m.b.H.) ihr Konzept im Gemeinderat vorstellen. Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte nicht.
4. Schöffenwahl 2023;
Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Edling
Gemäß Schreiben des Präsidenten des Landgerichtes Traunstein vom 23.01.2023 sind dem Amtsgericht Rosenheim mindestens 3 Personen als Schöffen vorzuschlagen. Es haben sich insgesamt 5 Personen aus der Gemeinde Edling für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben, bzw. sind mit der Aufnahme einverstanden. Der Gemeinderat beschließt, diese Personen für das Amt eines Schöffen vorzuschlagen und in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
5. Neubau eines Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg;
Vergabe von Aufträgen
Für den Neubau des Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg wurden folgende Aufträge vergeben:
a) Zimmererarbeiten: Latein, Eiselfing, 102.249,68 €
b) Spenglerarbeiten: Bauer, Pfaffing, 18.477,94 €
c) Gerüstbauarbeiten: Sax, Eching, 18.579,47 €
d) Aufzug: Pfnür, Bischofswiesen, 58.548,00 €
6. Vorlage der Jahresrechnung 2022 an den Gemeinderat
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens-und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. Einwände wurden nicht erhoben.
7. Zuschussantrag der Festgemeinschaft Steppach für das Maibaum-fest 2023
Mit Schreiben vom 16.03.2023 beantragt die Festgemeinschaft Steppach für das Maibaumfest am 01.05.2023 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500,00 €, da aus dem gastronomischen Bereich des Festes die Unkosten (z.B. Herrichten des Maibaumes, Sicherungsmaßnahmen, Musik) nicht gedeckt werden können.
Der Festgemeinschaft Steppach wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 16.02.2023
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Antrag auf Nutzungsänderung von Bäckereifachgeschäft in eine Fahrschule und ein Kinderbekleidungsgeschäft in der Hauptstraße 14, Fl.-Nr. 82, Gemarkung Edling
- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle in Unterunterach 2 a, Fl.-Nr. 1059, Gemarkung Steppach
- Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Ersatzbaues als Änderung der bisherigen Nutzung zum Einbau einer zweiten Wohneinheit in Fürholzen 1, Fl.-Nr. 242, Gemarkung Steppach
- Antrag auf Vorbescheid zum Aufstellen von 3 Containern in Fürholzen 1, Fl.-Nr. 242, Gemarkung Steppach
2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 sowie des Finanzplanes für die Jahre 2022 bis 2026 (siehe gesonderter Bericht)
3. Antrag der Fa. Huber & Schneider WWS Energie GbR, Edling auf Errichtung einer Doppelladesäule für E-Fahrzeuge am Kirta-Stadl (Lagerhaus) sowie einer PV-Anlage auf dem Dach des Lagerhauses
Mit Schreiben vom 03.02.2023 stellt die Fa. Huber & Schneider WWS Energie GbR den Antrag auf Errichtung einer 22kw Doppelladesäule für E-Fahrzeuge am Kirta Stadl. Hierfür sollen auf einer Fläche von 5 x 5m 2 neue Parkplätze am Bahnhof Edling entstehen. Die Parklätze werden mit wasserdurchlässigen Pflastersteinen (z.B. Gittersteinen o.ä.) gepflastert.
Zudem stellt die WWS Energie GbR den Antrag auf Errichtung einer 17.5 kWp Photovoltaik Anlage auf dem Kirta-Stadl als Eigenverbrauchsanlage zur Einspeisung der Ladesäulen. Die Parkplätze / Ladesäule werden mindestens 8 Jahre und die Dachflächen mindestens 15 Jahre genutzt. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlage trägt vollständig die WWS Energie GbR.
Die WWS Energie GbR, mit Robert Huber und Hagen Schneider als Geschäftsführer, hat sich zum Ziel gesetzt, regional und nachhaltig Energie zu erzeugen und diese auch direkt vor Ort zu nutzen. Zudem möchte die WWS Energie GbR lokale Projekte, die die Energiewende begünstigen, fördern und umsetzen. Da Edling bis heute keine öffentliche E-Ladesäule besitzt, möchte die WWS Energie GbR Abhilfe schaffen und Ladesäulen in Edling aufbauen.
Durch die zentrale Lage der Säule kommt sie allen Bahnreisenden, Besuchern und Einwohnern von Edling zugute, die nicht die Möglichkeit haben, daheim zu laden (z.B. Mietshäuser). Die Eigenverbrauchs-Photovoltaik Anlage dient dazu, den Sonnenstrom direkt zum Laden der Fahrzeuge zu nutzen. Der fehlende Strom wird über den Netzanbieter zu gespeist.
Zudem übernimmt die WWS Energie GbR die Stromkosten des Kirta Vereins. Der Vorstandschaft des Kirta Vereins wurde das Projekt bereits eingehend erläutert. Der Vorstand hat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt und sieht es ebenfalls als Gewinn für alle Seiten sowie als richtigen Schritt in Zeiten der Energiewende.
Der Gemeinderat Edling stimmt dem Antrag der Fa. Huber & Schneider WWS Energie GbR zu. Die Details zur Nutzung der Parkflächen, des Daches, der Stromabrechnung und der Laufzeit sind in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Antragstellern bzw. dem Kirtaverein zu regeln. Zum entsprechenden Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung wird der 1. Bürgermeister ermächtigt.
4. Neubau eines Mehrfamilienhauses am Böhmerwaldweg;
Vergabe der Erdbauarbeiten und der Rohbauarbeiten
Für die Gewerke „Erdbauarbeiten“ und „Rohbauarbeiten“ wurden folgende Aufträge vergeben:
a) Erdbauarbeiten: Firma Freiberger, Edling 81.055,07 €
b) Rohbauarbeiten: Firma Freiberger, Edling 386.590,24 €
5. Zuschussantrag der öffentlichen Pfarrbücherei Edling für 2023
Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt.
6. Antrag auf Förderung des Projekts „Kartplatzsanierung“ des MC Wasserburg e.V
Mit Schreiben vom 22.12.2022 bittet der MC Wasserburg e.V. die Gemeinde Edling um Beteiligung an den Kosten für die Erneuerung der Asphaltdecke sowie für eine Containerlösung zur Unterbringung von Toiletten, Material und Sportgeräten.
Die Kosten hierfür betragen etwa 45.000 € für die neue Asphaltdecke (bereits im Oktober 2022 durchgeführt) sowie 39.000 € für die Container.
Diese Summen sind laut Verein nicht alleine aus Eigenmitteln und Mitgliedsbeiträgen finanzierbar. Neben den erhofften Spenden und Fördergeldern (ADAC und BLSV) werden daher auch die Gemeinden Edling und Pfaffing sowie die Stadt Wasserburg um Zuschüsse gebeten.
Dem MC Wasserburg e.V. wird als einmaliger Baukostenzuschuss ein Betrag in Höhe von 2.500,00 € gewährt.
Haushaltsplan 2023
In der Finanzausschußsitzung am 30.01.2023 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2023 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 16.02.2023.
Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Edling für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
im VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.188.000,00 €,
und
im VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.413.500,00 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungs-haushalt sind:
a) Einnahmen:
Grundsteuer A+B 486.900,00 €
Gewerbesteuer 2.200.000,00 €
Einkommensteueranteil 3.100.000,00 €
Umsatzsteueranteil 180.000,00 €
Hundesteuer 12.500,00 €
Schlüsselzuweisung 313.700,00 €
Sonst. allgemeine Zuweisung 80.000,00 €
Einkommensteuerersatzleistung 240.000,00 €
Überlassung aus der Grunderwerbssteuer 75.000,00 €
Konzessionsabgabe 95.000,00 €
Kindergartenbeiträge 60.500,00 €
Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten 510.000,00 € Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 260.000,00 € Straßenunterhaltungszuschuss 81.900,00 €
Zinsen 60.000,00 €
b) Ausgaben:
Gewerbesteuerumlage 235.000,00 €
Kreisumlage 2.935.800,00 €
Schulverbandsumlage 591.900,00 €
Straßenunterhalt und Winterdienst 201.500,00 €
Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 550.000,00 €
Personalkosten insgesamt 2.261.200,00 €
Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:
Rathaussanierung- und Erweiterung 2.500.000,00 €
Ausstattungen für die Feuerwehren 45.000,00 €
Erweiterung Kiga Schatztruhe u. Sanier. Altbestand Restk. 125.000,00 €
Zuschuss DJK Edling Pflasterung und Mehrzweckhalle 250.000,00 €
Grunderwerb 225.000,00 €
Bau eines Mehrfamilienhauses in Gschwendt 1.200.000,00 €
Straßensanierungsmaßnahmen 250.000,00 €
Bahnübergangssicherungen 50.000,00 €
Baugebietserschließungen 650.000,00 €
Investitionen in die Abwasserentsorgung 1.450.000,00 €
Ausbaukosten Breitbandversorgung 250.000,00 €
Investitionen in das Wasserleitungsnetz 50.000,00 €
Schuldenstand:
Die Gemeinde Edling ist seit 01.07.2020 schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 603,00 € pro Einwohner. Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.
Rücklagenstand:
Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2023 etwa 15.700.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 9.700.000,00 € betragen.
Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne:
Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2023 453.600,00 €. Dies ist zugleich auch die sogenannte „freie Finanzspanne“.
Edling, den 17.02.2022
Sebastian Machl
Kämmerer
Daxenfeuer künftig online melden
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 19.01.2023
1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Bauernhauses und Errichtungeines Wohngebäudes in Roßhart 11, Fl.-Nr. 1035, Gemarkung Edling
2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt und Betriebsleiterwohnung Am Sonnenpoint 19/19 a, Fl.-Nr. 574/20, Gemarkung Steppach
3. Bebauungsplan „Buchenweg“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB)
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Im Bebauungsplanverfahren „Buchenweg“ wurden durch den Gemeinderat sämtliche eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt und mit entsprechenden Beschlüssen abgewogen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling nimmt Kenntnis von den Anhörungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und beschließt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Buchenweg“ der Gemeinde Edling einschließlich der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 19.01.2023 als Satzung.
Die beschlossenen Änderungen stellen redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen dar, die keine wiederholte Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen.
4. Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt-Nord
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2022 die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 beschlossen.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr.4 BauGB gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf, gefertigt vom Architekturbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak vom 10.01.2023 nebst Begründung sowie Umweltbericht als Teil der Begründung, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Niederlöhner aus Wasserburg am Inn vom 10.01.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
5. Antrag der UBG Edling zur Thematik Rufbussystem für die Gemeinde Edling
Die UBG Edling stellt mit Schreiben vom 11.01.2023 einen Antrag an den Gemeinderat zur Thematik Rufbussystem in der Gemeinde Edling. Die UBG führt in ihrem Antrag aus, dass es sich bei den liniengebundenen Busangeboten meist um nachfragestarke, längere Distanzen betreffende Strecken handle und diese sich auf die Hauptverkehrszeiten und damit insbesondere auf den Berufspendler- und Schülerverkehr ausrichte. In den Schwachlastzeiten und im Kurzstreckenbereich sind die Verkehrsangebote hingegen deutlich reduziert. Ausgehend von dieser Problematik schlägt die UBG vor, sich mit dem Thema Rufbussystem auseinander zu setzen und sich hierzu kostenfrei und ohne Verpflichtung von der Firma omobi GmbH aus Murnau, welche bereits ein Rufbussystem in Murnau und Holzkirchen betreibt, die Thematik erläutern zu lassen.
Der Gemeinderat beauftragt hierzu die Verwaltung, einen Termin mit der Firma omobi GmbH aus Murnau zu vereinbaren. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit den Betreibern von ROSI-Mobil (ÖPNV-Angebot im südlichen Landkreis, welches ebenfalls ein Rufbussystem betreibt) Kontakt aufzunehmen. Vertreter dieser beiden Unternehmen sollen dann separat zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden, um den Gemeinderat sowie die Öffentlichkeit über das jeweilige Rufbussystem zu informieren.
6. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2022; Entscheidung über die Annahme
Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2022 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren.
7. Bekanntgabe des Ergebnisses der Verkehrsuntersuchung B 304 zwischen Brandstätt und Reitmehring und weitere Vorgehensweise
Da auf der B304 in diesem Abschnitt ein hohes Unfallgeschehen vorliege, wurde gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Bei dieser Untersuchung wurde nunmehr festgestellt, dass zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit alle vier Knotenpunkte (KP1: B304/GVStr Brandstätt, KP2: B304/RO34, KP3: B304/RO42, KP4: B304/RO44) mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden sollen.
Das Staatliche Bauamt nimmt dies federführend in die Hand und wird nunmehr Entwürfe für Kreuzungsvereinbarungen sowie Grunderwerbspläne erstellen lassen. Die Planungen dieser Maßnahmen sind für das 2023 geplant; die Umsetzung soll bereits 2024 erfolgen.
Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortschritt der Maßnahme bzw. den weiteren Planstand auf dem Laufenden gehalten.
Das Verkehrsgutachten liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
8. Stromliefervertrag
Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass zum 01.02.2023 ein Jahresvertrag mit den Stadtwerken Rosenheim geschlossen werden konnte.