Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 12.11.2020

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, oberseitig verglast, seitlich offen, an ein bestehendes Wohnhaus in Hochhaus 24, Fl.-Nr. 479/8, Gemarkung Edling

 
2. Genehmigung des Planentwurfes für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Edling West IV und die Einleitung des weiteren Verfahrens

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Edling West IV nebst Begründung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, gefertigt vom Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak in München wurde vom Gemeinderat in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Der vorliegende Entwurf vom 12.11.2020 wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. 

3. Stellungnahme der Gemeinde Edling zu den Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim bezüglich den beantragten Wasserentnahmen aus den Brunnen der Fa. Meggle für die betriebliche und öffentliche Wasserversorgung

Bereits mit Beschluss vom 10.10.2019 hat die Gemeinde Edling Stellung zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Grundstücken Fl.Nr‘n. 733 und 737, Gemarkung Edling für die betriebliche und öffentliche Wasserversorgung der Fa. Meggle bezogen.  

Mit Schreiben vom 26.10.2020 bittet nunmehr das Landratsamt Rosenheim, Wasserrechtsabteilung, die Gemeinde Edling um Äusserung zu den hierzu ergangenen fachlichen Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 09.10.2020. Hierzu fasst der Gemeinderat Edling den Beschluss, dass die mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2019 vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen weiter gelten. Insbesondere wird auf Punkt 8. des Beschlusses verwiesen, indem eine jährliche Entnahmemenge von 2,3 Mio. m³ auf zunächst 5 Jahre festgelegt werden sollte und danach eine neue wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. 

5. Antrag der UBG Edling auf durchgehendes Tempo 30 km/h in der Lärchen- und Viehhauser Straße 

Die UBG Edling stellte mit Schreiben vom 07.07.2020 einen Antrag auf durchgehendes Tempo 30 km/h in der Lärchen- und Viehhauser Straße. Der Gemeinderat hat den Antrag in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.07.2020 erstmals behandelt und beschlossen, einen Ortstermin anzuberaumen, bei welchem die Situation erläutert werden kann. Dieser Termin fand dann am 09.09.2020 gemeinsam mit Vertretern des Landratsamtes Rosenheim, der Polizei Wasserburg sowie dem Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Edling statt. Die Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zu diesem Termin wurde in der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020 bekannt gegeben. 

Wie bereits in der Niederschrift vom 09.09.2020 ausgeführt, ist laut Aussage der Polizei sowie des Landratsamtes die Anbringung eines durchgehenden Tempo 30/kmh auf der beantragen Strecke nicht begründbar und damit rechtlich nicht haltbar. Gemäß Art. 45 (9) StVO kann eine Beschränkung des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt; eine solche Gefahrenlage ist hier jedoch nicht erkennbar. 

Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Maßnahmen für die betroffene Gemeindeverbindungsstraße liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Edling. Die Polizei Wasserburg ist bei einer entsprechenden Anordnung jedoch anzuhören; ferner müssen die gesetzlichen Regelung der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden; Ausnahmen von dieser Regelung gibt es laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim nicht. 

Da die gesetzlichen Regelungen bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht eingehalten werden können, wird der Antrag der UBG Edling vom 07.07.2020 abgelehnt.


5. Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
a) Vergabe der Arbeiten Kanal-Außenentwässerung
b) Vergabe der Heizungsbauarbeiten
c) Vergabe der Sanitärarbeiten
d) Vergabe der Schreiner-Innentüren
e) Vergabe der Putzarbeiten
f) Vergabe der Trockenbauarbeiten
g) Vergabe der Estricharbeiten
h) Vergabe der Arbeiten Sportboden
i) Vergabe der Arbeiten Prallwand 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Kanal-Außenentwässerung“ wird an die Fa. Kerstens GmbH, Hopfgarten1, 83123 Amerang mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 63.114,84 € vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Heizungsbauarbeiten“ wird an die Fa. Grandl GmbH, Hinterschleefeld 3, 83562 Rechtmehring mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 192.175,62 € vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Sanitärarbeiten“ wird an die Fa.  Grandl GmbH, Hinterschleefeld 3, 83562 Rechtmehring mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 64.416,47 € vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Schreiner-Innentüren“ wird an die Fa. Stefan Färber, Brandstätt 4a, 83533 Edling mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 37.514,75 € vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Putzarbeiten“ wird an die Fa. RF Putz & WDVS GmbH, Oberaustr. 34, 83026 Rosenheim.  mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 83.867,98 € vergeben.

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Trockenbauarbeiten“ wird an die Fa. Leserer Akustikbau GmbH, An der Münchener Str. 3, 84562 Mettenheim mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 92.545,71 € vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Estricharbeiten“ wird an die Fa. Rieder u. Willmann GmbH & Co.KG, Gänsbach 42, 83252 Rimsting mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 34.188,70 € vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Arbeiten Sportboden“ wird an die Fa. Hamberger Flooring GmbH & Co.KG, Rohrdorfer Str. 133, 83071 Stephanskirchen mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 15.139,18 € vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Arbeiten Prallwand“ wird an die Fa. Diaplan Innenausbau GesmbH, Görlitzer Str. 21, 83395 Freilassing mit einer geprüften Brutto-Angebotssumme von 44.429,27 € vergeben.
 

6. Antrag des Klosterkindergartens Edling auf Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizites für das Kalenderjahr 2020

Mit Schreiben vom 10.10.2020 beantragt der Klosterkindergarten Edling die Übernahme des im Haushaltsplan des Kindergartens ausgewiesenen voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2020 in Höhe von 39.639,00 €. Dieser Betrag soll über die freiwillige Betriebskostenförderung in Höhe von 10 % des gesetzlichen Betrages hinaus gewährt werden.

Als Begründung für den voraussichtlichen Fehlbetrag werden insbesondere die höheren Personalkosten sowie die anfallenden Kosten für die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes angegeben. Diese zusätzlichen Ausgaben können nicht mehr alleine aus eigenen Mitteln gedeckt werden.

In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen zu sorgen, erklärt sich die Gemeinde Edling bereit, das voraussichtliche im Kalenderjahr 2020 entstehende Betriebskostendefizit zu übernehmen. Hierfür ist der Gemeinde eine detaillierte Jahresrechnung für 2020 vorzulegen. Vom Abschluss eines Defizitvertrages wird abgesehen. 

7. Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg“;
Auftragsvergabe für die Architektenleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes 

Für die Architektenleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg“ liegt der Gemeinde Edling ein Honorarangebot der Fa. Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach vor. Danach wird lt. Honorarangebot vom 01.10.2020 mit überschlägigen Kosten von ca. 19.000,00 € gerechnet. 

Der Auftrag zur Erbringung der Architektenleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg“ wird an die Fa. Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach gemäß Honorarangebot vom 01.10.2020 vergeben. 

 

Bürgerversammlung fällt aus

Die für den 25.11.2020 geplante Bürgerversammlung muss wegen der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie leider ausfallen. 

Zur Information der Bürger stellt die Gemeinde Edling zeitnah alternativ auf der Homepage Informationen über aktuelle Daten, Zahlen und Ereignisse zur Verfügung. 

Selbstverständlich stehen der 1. Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung Edling auch auf alternativen Wegen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung:

 - E-Mail unter edling-poststelle@edling.de

- Telefon unter 08071/9188-0

- Schriftlich an Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling

- Oder kommen Sie einfach im Rathaus während der Öffnungszeiten vorbei 

Bürgerversammlung fällt aus

Die für den 25.11.2020 geplante Bürgerversammlung muss wegen der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie leider ausfallen. 

Zur Information der Bürger stellt die Gemeinde Edling zeitnah alternativ auf der Homepage Informationen über aktuelle Daten, Zahlen und Ereignisse zur Verfügung. 

Selbstverständlich stehen der 1. Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung Edling auch auf alternativen Wegen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung:

 - E-Mail unter edling-poststelle@edling.de

- Telefon unter 08071/9188-0

- Schriftlich an Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling

- Oder kommen Sie einfach im Rathaus während der Öffnungszeiten vorbei 

Stellenausschreibungen Erzieherin / Kinderpflegerin

Für unseren Gemeindekindergarten Schatztruhe suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Erzieherin (m/w/d) als Kindergartenleitung, eine Erzieherin (m/w/d) sowie eine Kinderpflegerin (m/w/d)

in Vollzeit (39,00 Wochenstunden) oder Teilzeit (mind. 30,00 Wochenstunden). 

Liegt Ihnen die Bildung und Förderung der Kinder genauso am Herzen wie uns? Haben Sie Freude an beruflicher Weiterentwicklung und fachlichem Austausch in einem familiären Umfeld? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
  

Wir bieten Ihnen: 

  • 30 Urlaubstage
  • Eine Vollzeitbeschäftigung, die jedoch auch flexibel in Form von Teilzeit gestaltet werden kann.
  • Wir bieten ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm
  • Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden
  • Das Gehalt richtet sich nach dem TVöD-SuE
  • Ein familiäres Arbeitsumfeld mit Kolleginnen die einander unterstützen
  • Eine wundervolle Region mit hohem Erholungswert
  • Einen modernen Arbeitsplatz 

 Wir erwarten, dass Sie 

  • Über eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin bzw. pädagogische Fachkraft (m/w/d) oder als Kinderpflegerin (m/w/d) verfügen
  • Einen einfühlsamen Charakter im Umgang mit Kindern besitzen
  • Gerne mit anderen am einem Strang ziehen und Teamfähigkeit besitzen

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. 

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 16.11.2020 (Lebenslauf, Lichtbild, Qualifikationsnachweise, erweitertes Führungszeugnis) vorzugsweise per e-mail an martin.berger@edling.de. Oder per Post an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2 in 83533 Edling. 

Bei Fragen zur Stelle, können Sie uns gerne auch per Telefon unter der Nummer 08071/9188-0 erreichen.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 15.10.2020

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Antrag auf Baugenehmigung zum Teilumbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle  zum Tretmiststall zur Mutterkuhhaltung, Erweiterung einer Werkstatt und Errichtung eines überdachten Auslaufes in Oberhub 6, Fl. Nr. 975, Gemkg. Steppach


2. Antrag auf Änderung der Ergänzungssatzung „Edling-Birkenstraße“

Der Eigentümer der in der Satzung festgelegten Ausgleichsfläche von 960 m² auf Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling stellt den Antrag diese auf Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling zu verlegen. 

Seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim, welche die neu zu schaffende Ausgleichsfläche bei einer Ortseinsicht begutachtet hat, konnte die Eignung der Fläche bestätigt werden. Es müsse jedoch ein Aufwertungskonzept vorgelegt werden. Die untere Naturschutzbehörde teilt ferner mit, dass die in der Ergänzungssatzung „Edling-Birkenstraße“ festgelegt Ortsrandeingrünung von 5 Metern nicht Teil des Ausgleiches ist und in jedem Falle gepflanzt werden müsse. Die in der Satzung beschriebene Pflanzliste mit entsprechenden Pflanzqualitäten ist zu berücksichtigen.

Der Eigentümer teilt hierzu in seinem Antrag vom 07.10.2020 mit, dass die Ortsrandeingrünung noch im Jahr 2020 mit heimischen, standortgerechten Strauchgruppen und Einzelbäumen, wie in der bereits bestehenden Ergänzungssatzung gemäß § 4 gefordert, angelegt werden soll.

Ferner legt der Antragsteller ein Konzept vor, welches das Landschaftsarchitekturbüro aus Wasserburg am Inn erstellt hat. Hier werden die Aufwertungsmaßnahmen für das Flurstück Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling dargestellt.

Nach eingehender Beratung und Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling stimmt dem Antrag auf Änderung der Ergänzungssatzung „Edling-Birkenstraße“ zu. Die derzeit geforderte Ausgleichsfläche von 960 m² wird von Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling auf die Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling verlegt. Die in der Ergänzungssatzung festgelegt Ortsrandeingrünung von 5 Metern muss noch im Jahr 2020 angelegt werden. Der Antragsteller trägt sämtliche Planungskosten. Dies ist mit einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Fachplaner werden durch die Gemeinde bestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

  

3. Antrag des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling auf Übernahme der Ausbildungskosten für den Erwerb der Führerscheinklasse Klasse C

Mit Schreiben vom 01.10.2020 beantragt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Edling, dass die Gemeinde Edling die Ausbildungskosten für Führerscheine der Klasse C übernimmt. Die Kosten betragen nach Auskunft von Fahrschulen derzeit im Schnitt 2.500,00 €. Es soll  zunächst ein Grundbetrag von 1.500,00 € übernommen werden und anschließend jährlich 200,00 €, für jedes aktives Jahr bei der Feuerwehr (aktiver Feuerwehrdienst plus Übungen) bis die tatsächlichen Führerscheinkosten bezahlt sind, aber maximal bis zu einem Betrag von 3.000,00 €.  

Folgende Voraussetzungen hierfür sollten erfüllt sein: 

- Ausbildungsförderung nur auf Vorschlag des jeweiligen Kommandanten

- Entscheidung über die Förderung durch den 1. Bürgermeister

- Maximal eine Förderung von 3 Führerscheinen pro Jahr

- Schon mehrere Jahre aktiver Dienst bei den Feuerwehren

- Zeitnah absolvierter Maschinisten-Kurs

- Zahlung der Grundsumme erst nach bestandener Prüfung (Vorlage des Führerscheins)

- Auszahlung des jährlichen Betrags in Höhe von 200,00 € erst nach Bestätigung des Kommandanten

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat Edling stimmt der Übernahme der Ausbildungskosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C unter den oben genannten Voraussetzungen zu. Gleichzeitig wird der Gemeinderatsbeschluss Nr. 9 vom 17.05.2001 über die Bezuschussung des Führerscheinerwerbs von Feuerwehrdienstleistenden aufgehoben. Die genannten Voraussetzungen sind in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Edling und dem Führerscheinerwerber zu regeln.


4. Pflegeheim „SonnenGarten Edling“;
Zustimmung der Gemeinde Edling als Teileigentümer zum Betreiberwechsel ab 01.11.2020, zum Einbau eines zusätzlichen Aufzuges, zur Entlastung des Verwaltungsbeirates und zur  Entlastung der Hausverwaltung

Mit Schreiben vom 28.09.2020 bittet die Hausverwaltung des Pflegeheims „SonnenGarten Edling“ um Zustimmung zu folgenden Anträgen: 

  1. Betreiberwechsel per 01.11.2020 an den Caritasverband der Diözese München und Freising
  2. Einbau eines zusätzlichen Aufzuges
  3. Entlastung des Verwaltungsbeirates
  4. Entlastung der Hausverwaltung 

Der Einbau des zusätzlichen Aufzuges ist mit Kosten von ca. 120.000,00 € veranschlagt, die mit einer Sonderumlage der Eigentümer finanziert werden soll. Der Anteil der Gemeinde Edling als Eigentümer der EH 9 (152,77/10.000-Anteile) beträgt damit voraussichtlich 1.833,24 €, die mit Raten in Höhe von jeweils 611,08 € am 15.02.2021, 15.04.2021 und 15.06.2021 eingezogen werden sollen. Der Gemeinderat Edling stimmt den o.g. Anträgen Nr.1 - Nr. 4 zu.
 

5. Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.Nr. 135, Gemarkung Edling in ein allgemeines Wohngebiet (WA) 

Eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 135, Gemarkung Edling soll gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.04.2019 im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt werden, wenn die damals genannten Kaufvertragsbedingungen erfüllt werden, was mittlerweile geschehen ist. Der Gemeinderat beschließt deshalb, eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 135, Gemarkung Edling mit einer Fläche von etwa 6.870 qm im gemeinsamen Flächennutzungsplan für den Raum Wasserburg a. Inn künftig als allgemeines Wohngebiet (WA) darzustellen. Die entsprechende Änderung soll im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Der Antrag soll von der Verwaltung bei der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung (ARGE) gestellt werden. 

 
6. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2019 

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2019 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

Summe Aktivseite:   2.473.793,63 €

Summe Passivseite:  2.473.793,63 €

Jahresergebnis lt. Bilanz: 6.350,53 €

Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung: 6.350,53 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 
7. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 vom 23.09.2020 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2019 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.

 
8. Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
a) Vergabe der Gerüstarbeiten
b) Vergabe der Zimmererarbeiten
c) Vergabe der Spenglerarbeiten
d) Vergabe der Metallbauarbeiten Fenster und Außentüren
e) Vergabe der Lüftungsarbeiten 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Gerüstarbeiten“ wird an die Fa. Sax Gerüstbau GmbH, Mühlenstr. 29, 84174 Eching mit einer geprüften Angebotssumme von 17.937,08 € brutto vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Zimererarbeiten“ wird an die Fa. LFM Holzbau GmbH, Aham 23, 83549 Eiselfing mit einer geprüften Angebotssumme von 51.688,15 € brutto vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Spenglerarbeiten“ wird an die Fa. Ritthaler § Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling mit einer geprüften Angebotssumme von 48.797,14 € brutto vergeben.

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Metallbauarbeiten Fenster und Außentüren“ wird an die Fa. Unterholzner Metallbau GmbH, Mühldorfer Str. 58, 84513 Töging mit einer geprüften Angebotssumme von 90.731,72 € brutto vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Lüftung“ wird an die Fa.  Huber & Co. GmbH, Nasenbachstr. 5, 83562 Freimehring mit einer geprüften Angebotssumme von 33.644,87 € brutto vergeben.
 

9. Abschluss einer Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die gemeinsame Abwasserbeseitigung der Gemeinden Edling und Eiselfing und der Stadt Wasserburg a. Inn 

Mit vorliegendem Schreiben vom 02.10.2020 bittet die Stadt Wasserburg um die Änderung der bestehenden Abwasserzweckvereinbarung im Zusammenhang mit der Anwendung des § 2b UStG. Der Gemeinderat Edling stimmt dem vorliegenden Entwurf einer Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die gemeinsame Abwasserbeseitigung der Gemeinde Edling und Eiselfing und der Stadt Wasserburg a. Inn zu.