Bericht aus dem Gemeinderat - Konstituierende Sitzung vom 07.05.2020

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Bauantrag von Karin und Herbert Rothbucher, Untersteppach 24, Edling;
Umbau und Erweiterungsbaumaßnahmen am bestehenden Gebäude mit Einbau einer zweiten Wohneinheit, Neubau eines Carports in Untersteppach 24, Fl.Nr. 6/1 und 6/4 

- Bauantrag von Herrn Martin Altmann, Attelthal 20b, Edling;
Abbruch und Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses in Attelthal 20, Fl.Nr. 1787 

- Bauantrag der Fa. G u G GbR, Inzenhamer Str. 11, 83134 Prutting;
Ausbau des Dachgeschosses mit zwei Gauben zu Wohnzwecken – Wohneinheit 3 in der Blumenstr. 21, Fl.Nr. 602/2

 - Bauantrag der Gemeinde Edling zur Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
Anbau von 2 Gruppen mit Turnraum und Verwaltungsräumen in der Hochhauser Str. 2a, Fl.Nr. 406. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, einen Zuwendungsantrag auf Fördermittel nach FAG bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben sind mit ca. 2.850.000,-- € veranschlagt. 


2. Zum ehrenamtlichen zweiten Bürgermeister wurde vom Gemeinderat Herr Jakob Berger gewählt. Ehrenamtlicher dritte Bürgermeisterin wird Frau Nicole Bauer-Schäfer. 


3. Der Gemeinderat hat eine neue Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes sowie eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft.
  

4. In die vorberatenden Ausschüsse des Gemeinderates wurden folgende Mitglieder berufen: 

Finanzausschuss:
Rudolf Adler, Jakob Berger, Stefan Färber, Florian Prietz und Nicole Bauer-Schäfer 

Bau- und Umweltausschuss:
Martin Baumann, Georg Berndl, Stefan Stubenrauch, Sandra Waldherr und Günther Weiß 

Rechnungsprüfungsausschuss:
Martin Westner (Vorsitzender), Jürgen Hansen und Nicole Bauer-Schäfer 

5. Als weiterer ständiger Vertreter der Gemeinde Edling für die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn   (ARGE) wird Herr Jakob Berger bestimmt.
 

6. Als Mitglied der Gemeinde Edling in der Mittelschulverbandsversammlung Edling wird neben dem 1. Bürgermeister noch Herr Helmut Hammerbacher (Stellvertretung Martin Westner) entsandt. 
 

7. Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Edling, Herr Matthias Schnetzer sowie der 2. Bürgermeister Herr Jakob Berger werden vom Gemeinderat zum Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellt (Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften).


8. Folgende Mitglieder des Gemeinderates werden als Jugendbeauftragte (Jugendbeirat) bestellt: Sandra Waldherr, Martin Baumann und Wolfgang Baumann.

Termine April und Mai von der Homepage entfernt

Die Termine im April und Mai wurden von der Homepage wegen der aktuellen Coronalage entfernt.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.04.2020

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Gabriele und Alois Dürnecker, Untersteppach 21, Edling;
Anbau an das bestehende Wohnhaus zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit in Untersteppach 21, Fl.Nr. 3/5 

- Bauantrag von Herrn Josef Wieser, Obersteppach 1, Edling;
Neubau einer Betriebsleiterwohnung und Einbau einer Hackschnitzel-Heizung in Obersteppach, Fl.Nr. 289 

- Bauantrag der Gebrüder Gruber GbR, Obersteppach 4b, Edling;
Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Carports in Unterhub, Fl.Nr. 907/1

Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Steppach
Der Gemeinderat bestätigt den neugewählten Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Steppach, Herrn Richard Wax, Untersteppach 18c, 83533 Edling sowie seinen Stellvertreter Herrn Stefan Vöst, Obersteppach 3a, 83533 Edling. 

Auf schriftlichem Antrag vom 02.03.2020 wird dem Caritas-Zentrum Wasserburg der im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 2.311,50 € gewährt (0,50 € pro Gemeindebürger). 

4. Vorlage der Jahresrechnung 2019 an den Gemeinderat;
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art.102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. 

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ab 2020 wegen der Corona-Krise;
Grundsatzbeschluss bzgl. des Umgangs mit eingehenden Anträgen auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ab 2020 aufgrund der Corona-Krise bzw. Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Nachzahlungen
Die Gemeindeverwaltung haben bereits verschiedene Anfragen bzw. Anträge auf Herabsetzung bzw. Stundung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung ab 2020 wegen der Corona-Krise erreicht. Seitens des Bundes und des Freistaats wurden bereits großzügige Regelungen gegenüber Steuerschuldnern angekündigt. Somit stellt sich nun die Frage, wie grundsätzlich seitens der Gemeinde mit entsprechenden Anträgen verfahren werden soll. Nach Vorschlag der Kämmerei sollten Steuerforderungen, die erst nach Beginn der Corona-Krise entstanden sind bzw. entstehen, entsprechend den Ankündigungen des Bundes und des Landes ohne größere Überprüfungen gestundet werden, wenn dies dringend notwendig ist. Bei Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen ab 2020 sollte ebenfalls großzügig verfahren werden. Dies ist auch zur Vermeidung von später entstehenden Rückzahlungen/Erstattungen sowie entstehenden Erstattungszinsen von Vorteil. 

Der Gemeinderat Edling beschließt, eingehenden Anträgen auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sowie eingehenden Stundungsanträgen für gemeindliche Steuern stattzugeben, sofern die Fälligkeit der Forderung nach Eintritt der Corona-Krise liegt. Die Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Kämmerei/Gemeindekasse in Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister zu veranlassen, sofern keine Mitteilung über die Herabsetzung durch das Finanzamt vorliegt. Die Vorauszahlungen sind mit den Steuerpflichtigen so abzuklären, das möglichst geringe Steuernachzahlungen bzw. Erstattungen anfallen. Sollten größere Nachzahlungen aus Vorjahren anfallen, so können diese auf Antrag gestundet werden und eine Ratenzahlung vereinbart werden. Steuerforderungen die bereits vor dem 16.03.2020 fällig waren, sollen grundsätzlich weiterhin eingetrieben werden, wobei hier im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Umstände auch eine Stundung in Betracht kommen kann. 

Über Herabsetzung und Stundungen von Steuerforderungen durch die Kämmerei bzw. den 1. Bürgermeister die über die Ermächtigung der Geschäftsordnung hinausgehen, ist der Gemeinderat in der nächsten Sitzung zu informieren.

Stellenausschreibung Wertstoffhof

Die Gemeinde Edling sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Beschäftigte(n) zur Betreuung des gemeindlichen Wertstoffhofes auf 450,- Euro-Basis (ggf. rüstige Rentner). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 5 bis 6 Stunden. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling (Tel. 08071/9188-12, E-Mail: martin.berger@edling.de).